🇨🇭 Bürgerrechtsausweis für Schweizer

Heimatscheine Schweiz

Vollständiger Leitfaden zum Heimatschein – dem offiziellen Bürgerrechtsausweis für Schweizer Staatsangehörige. Alles über Bestellung, Verwendung und Hinterlegung bei der Einwohnerkontrolle.

Was ist ein Heimatschein?

Der offizielle Bürgerrechtsausweis für Schweizer Staatsangehörige

Definition und Zweck

Der Heimatschein ist der offizielle Bürgerrechtsausweis für Schweizer Staatsangehörige im Inland. Er wird vom Zivilstandsamt der Heimatgemeinde (Heimatort) ausgestellt und dient als verbindliche Grundlage für die Registrierung der Personendaten im Einwohnerregister der Wohngemeinde.

Jeder volljährige Schweizer Staatsangehörige hat das Recht auf einen Heimatschein und muss diesen bei der Einwohnerkontrolle seiner Wohngemeinde hinterlegen, falls diese nicht mit der Heimatgemeinde identisch ist.

Enthaltene Informationen

Persönliche Daten:
• Name und Vorname
• Geschlecht
• Geburtsdatum und -ort
• Namen der Eltern (Vater und Mutter)
• Heimatort (Bürgerort)
• Zivilstand

Rechtlicher Status:
Der Heimatschein gilt als verbindlicher Nachweis der Schweizer Staatsangehörigkeit und des Bürgerrechts.

Rechtliche Grundlagen

Ausstellung: Zivilstandsamt der Heimatgemeinde
Grundlage: Familienregister (Infostar)
Gültigkeit: Unbefristet (bis Personendaten ändern)
Hinterlegung: Pflicht bei Wohnsitznahme
Eigentumsrecht: Ein Heimatschein pro Person

Wichtig: Jedem Schweizer darf nur ein einziger Heimatschein ausgestellt werden.

Wofür wird der Heimatschein benötigt?

Alle wichtigen Verwendungszwecke und Situationen

Umzug & Wohnsitznahme

Anmeldung in neuer Gemeinde (innerhalb 14 Tagen)
Hinterlegung bei der Einwohnerkontrolle
Grundlage für Einwohnerregister
Umzug zwischen Kantonen
Rückkehr aus dem Ausland

Wichtig: Bei einem Umzug wird der Heimatschein von der Wegzugsgemeinde ausgehändigt und muss in der Zuzugsgemeinde erneut hinterlegt werden.

Volljährigkeit & Lebensereignisse

Beim Erreichen der Volljährigkeit (18 Jahre)
Änderung des Zivilstands (Heirat, Scheidung)
Namensänderung
Einbürgerung (neuer Heimatschein innerhalb 60 Tagen)
Änderung der Personendaten

Frist: Bei Änderungen muss ein neuer Heimatschein innerhalb von 60 Tagen hinterlegt werden.

Behördliche Angelegenheiten

Steuerbehörden (Grundlage Steuerregister)
Stimm- und Wahlregister
Militärverwaltung
Sozialversicherungen
Passausstellung
Identitätskarte
Statistik und Volkszählung

Besondere Situationen

Erstmalige Wohnsitznahme in der Schweiz
Rückkehr von Auslandschweizern
Studium ausserhalb der Heimatgemeinde
Berufliche Tätigkeit in anderer Gemeinde
Militärdienst

Ausnahme: In der eigenen Heimatgemeinde muss kein Heimatschein hinterlegt werden.

Modernisierung im Gang

Wichtiger Hinweis: Die Schweiz modernisiert das Meldewesen kontinuierlich. Einige Gemeinden haben die Pflicht zur Hinterlegung von Heimatscheinen bereits abgeschafft oder vereinfacht. Informieren Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde über die aktuellen Bestimmungen.

Wer kann einen Heimatschein beantragen?

Berechtigung und Zuständigkeiten

Berechtigung

Grundvoraussetzung:
• Schweizer Staatsangehörigkeit
• Volljährigkeit (ab 18 Jahren)

Antragsberechtigt sind:
• Die betroffene Person selbst
• Bevollmächtigte mit schriftlicher Vollmacht
• Gesetzliche Vertreter

Recht auf Heimatschein: Jeder mündige Schweizer hat Anspruch auf einen Heimatschein.

Zuständigkeit

Ausstellung:
Das Zivilstandsamt des Heimatortes (nicht des Wohnortes) ist zuständig.

Heimatort ermitteln:
• Aus dem Reisepass ersichtlich
• Aus der Identitätskarte ersichtlich
• Bei Unsicherheit: Heimatort-Suche auf ch.ch

Wichtig: Der Heimatort muss nicht dem Wohnort entsprechen.

Ausländische Staatsangehörige

Ausländische Staatsangehörige können keinen Heimatschein beantragen. Für sie gelten andere Dokumente:

Personenstandsausweis für den Nachweis des Zivilstands
Meldebestätigung für die Wohnsitzregistrierung
Aufenthaltsbewilligung als Identitätsnachweis

Schritt-für-Schritt Anleitung

So bestellen Sie Ihren Heimatschein

Schritt 1: Zuständiges Zivilstandsamt finden

Heimatort ermitteln:
Schauen Sie in Ihren Reisepass oder Ihre Identitätskarte. Dort ist der Heimatort (Bürgerort) vermerkt.

Zivilstandsamt finden:
Zürich, Bern, Basel
Aargau, Luzern, St. Gallen
• Online-Services prüfen

Bei Unsicherheit: Telefonisch beim Zivilstandsamt nachfragen.

Schritt 2: Bestellweg wählen

Online-Bestellung (empfohlen):
Die meisten Zivilstandsämter bieten Online-Portale. Suchen Sie nach «Heimatschein online bestellen».

Alternative Wege:
• Persönlich am Schalter
• Per Telefon (teilweise möglich)
• Per E-Mail oder Brief
• Online-Formular ausfüllen

Vorteil Online: Sofortige Bezahlung und schnellere Bearbeitung.

Schritt 3: Angaben machen

Erforderliche Angaben:
• Vollständiger Name
• Geburtsdatum und -ort
• Aktueller Wohnsitz
• Verwendungszweck (empfohlen)
• Lieferadresse

Zusätzlich bei Änderungen:
• Neuer Zivilstand
• Neuer Name
• Grund für Neuausstellung

Schritt 4: Bezahlung

Online-Bezahlung:
• Kreditkarte (Visa, Mastercard)
• PostFinance Card
• TWINT
• E-Banking (je nach Portal)

Andere Zahlungsarten:
• Rechnung per Post
• Barzahlung bei Abholung
• EC-Karte am Schalter

Schritt 5: Erhalt & Verwendung

Lieferung:
• Per A-Post innerhalb 2-5 Arbeitstage
• Persönliche Abholung nach 3 Arbeitstagen

Prüfung:
• Vollständigkeit der Daten kontrollieren
• Offizieller Stempel vorhanden?
• Unterschrift des Zivilstandsamtes?

Nächste Schritte: Hinterlegung bei der Einwohnerkontrolle

Hinterlegung & Fristen

Wann und wo muss der Heimatschein hinterlegt werden?

Wann ist Hinterlegung nötig?

Hinterlegungspflicht besteht bei:
Umzug in eine neue Gemeinde (Frist: 14 Tage)
Volljährigkeit (automatische Aufforderung)
Änderung Zivilstand/Name (Frist: 60 Tage)
Einbürgerung (Frist: 60 Tage)
Rückkehr aus dem Ausland

Keine Hinterlegung nötig:
Wohnsitz in der eigenen Heimatgemeinde

Wo hinterlegen?

Zuständige Stelle:
Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde

Andere Bezeichnungen:
• Personenmeldeamt (in Grossstädten)
• Einwohneramt
• Bürgerdienste
• Gemeindeverwaltung

Öffnungszeiten: Schalterzeiten der Gemeinde beachten

Ablauf der Hinterlegung

Benötigte Dokumente:
• Heimatschein (Original)
• Identitätsausweis
• Eventuell weitere Dokumente (AHV-Karte, etc.)

Erhalt:
• Schriftenempfangsschein/Meldebestätigung
• Bestätigung der Hinterlegung

Wichtig: Heimatschein verbleibt bei der Gemeinde

Bei Wegzug

Automatische Rückgabe:
Bei der Abmeldung wird der Heimatschein automatisch ausgehändigt.

Online-Umzug (eUmzug):
Die Wegzugsgemeinde sendet den Heimatschein direkt an die Zuzugsgemeinde.

Verwendung:
Der gleiche Heimatschein kann für die Anmeldung in der neuen Gemeinde verwendet werden.

Heimatschein vs. Heimatausweis

Wichtige Unterschiede verstehen

Heimatschein

Zweck: Bürgerrechtsausweis für dauerhaften Wohnsitz
Ausstellung: Zivilstandsamt des Heimatortes
Gültigkeit: Unbefristet
Verwendung: Hinterlegung bei Hauptwohnsitz
Anzahl: Nur ein Heimatschein pro Person
Kosten: CHF 30.00

Für: Normale Wohnsitznahme, Umzug, Volljährigkeit

Heimatausweis (Interimsausweis)

Zweck: Nachweis für Wochenaufenthalt/temporären Aufenthalt
Ausstellung: Einwohnerkontrolle der Hauptwohnsitzgemeinde
Gültigkeit: Befristet (meist 3 Jahre)
Verwendung: Anmeldung am Aufenthaltsort
Anzahl: Mehrere möglich
Kosten: Bis CHF 140.00

Für: Arbeit/Studium in anderer Gemeinde unter der Woche

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