Apostille & Legalisierung in der Schweiz

Kompletter Leitfaden zu Apostille und Legalisierung von Schweizer Dokumenten für den internationalen Gebrauch.
Erfahren Sie alles über Kosten, Verfahren und zuständige Behörden.

Wichtige Informationen auf einen Blick

Die wichtigsten Fakten zu Apostille und Legalisierung in der Schweiz.
Für weitere Beglaubigungsdienstleistungen
besuchen Sie unser vollständiges Verzeichnis.

CHF 25-50
Kosten je nach Kanton

120+ Länder
Apostille-Länder

1-5 Tage
Bearbeitungszeit

Was ist Apostille und Legalisierung?

Verstehen Sie die Unterschiede und Anwendungsbereiche.
Weitere Informationen zu Beglaubigungen
finden Sie in unserem Dienstleistungsverzeichnis.

Apostille (Haager Übereinkommen)

Eine Apostille ist eine internationale Beglaubigung für Länder, die dem
Haager Übereinkommen von 1961 beigetreten sind. Sie bestätigt die Echtheit der Unterschrift,
des Siegels und der Befugnis des Unterzeichners. Vorteil: Keine weitere
konsularische Beglaubigung erforderlich – direkte Anerkennung im Zielland.

Legalisierung (Konsularische Beglaubigung)

Eine Legalisierung ist erforderlich für Länder, die dem Haager Übereinkommen
nicht beigetreten sind. Das Verfahren ist mehrstufig: 1. Staatskanzlei, 2. Bundeskanzlei,
3. Konsulat/Botschaft des Ziellandes. Aufwändiger aber notwendig für
Nicht-Apostille-Länder.

Zweck und Bedeutung

Beide Verfahren dienen der internationalen Anerkennung von Schweizer Dokumenten.
Sie bestätigen nur die Echtheit von Unterschrift und Siegel, nicht den Inhalt
des Dokuments. Erforderlich für: Auslandsstudium, Heirat im Ausland, Geschäftstätigkeiten,
Immobilienkauf, Erbschaftsangelegenheiten.

Das Haager Übereinkommen von 1961

Das Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der
Legalisierung vereinfacht den internationalen Dokumentenverkehr erheblich. Die Schweiz
ist seit 1973 Mitglied. Detaillierte Informationen finden Sie bei der
Schweizerischen Bundeskanzlei.

Vorteile der Apostille

  • Einfaches Verfahren: Nur ein Beglaubigungsschritt erforderlich
  • Direkte Anerkennung: Keine konsularische Nachbeglaubigung nötig
  • Schneller Prozess: 1-5 Tage Bearbeitungszeit
  • Kosteneffizient: Geringere Gebühren als mehrstufige Legalisierung
  • Weltweite Gültigkeit: In über 120 Ländern anerkannt
  • Standardisiert: Einheitliches 10×10 cm Quadrat-Format
Mitgliedsländer
120+

Schweiz Mitglied seit
1973

Zuständige Behörden in der Schweiz

Wer ist für welche Dokumente zuständig?
Für Zivilstandsdokumente
wenden Sie sich an das entsprechende Zivilstandsamt.

Kantonale Staatskanzleien

Zuständig für:
Zivilstandsdokumente (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden)
Notarielle Beglaubigungen und Urkunden
• Gemeinde- und Stadtammannamt-Dokumente
• Kantonale Gerichtsentscheide
• Bildungszeugnisse (nach Vorprüfung)
Nur für Dokumente aus dem eigenen Kanton!
Beispiele: Staatskanzlei Zürich,
Staatskanzlei St. Gallen

Bundeskanzlei

Zuständig für:
• Bundesgerichtsentscheide
• Dokumente von Bundesbehörden
• ETH Zürich und EPFL Dokumente
• Schweizerische Botschaften und Konsulate
• Ausländische diplomatische Vertretungen in der Schweiz
Überbeglaubigung von Staatskanzlei-Dokumenten
Kontakt: Bundeskanzlei Legalisationen

Spezialbehörden

Bildungsdirektion: Muss Schul- und Hochschulzeugnisse vorprüfen
Gesundheitsdirektion: Arztzeugnisse und medizinische Dokumente
Veterinäramt: Veterinärdokumente
Handelskammer: Nur für Ursprungszeugnisse und Carnet ATA
Erst nach Vorprüfung durch Staatskanzlei beglaubigbar

Was wird NICHT beglaubigt

Ausgeschlossen sind:
• Dokumente aus anderen Kantonen
• Private Dokumente ohne amtliche Unterschrift
• Kopien (nur Originaldokumente)
• Konsulats-/Botschaftsdokumente (meist)
• Dokumente für Verwendung in der Schweiz
Nur Originale mit amtlicher Unterschrift!

Sonderfälle

CIEC-Dokumente: Mehrsprachige Personenstandsurkunden sind in vielen
Ländern von Beglaubigung befreit
EU-Verordnung: Bestimmte EU-Dokumente benötigen keine Apostille
Bilaterale Abkommen: Z.B. Deutschland-Schweiz: gegenseitiger Verzicht
auf Legalisierung bei vielen Dokumenten

Kontaktaufnahme

Vor Beantragung klären:
• Bei welcher Behörde das Dokument eingereicht werden soll
• Welche spezifischen Anforderungen gelten
• Ob Apostille oder Legalisierung erforderlich
• Ob zusätzliche Schritte nötig sind
Der Empfänger bestimmt die Regeln!

Schritt-für-Schritt Anleitung zur Beantragung

So beantragen Sie Apostille oder Legalisierung.
Für allgemeine Beglaubigungsdienstleistungen
besuchen Sie unser Verzeichnis.

1. Vorbereitung und Bedarfsklärung

Bei der ausländischen Behörde klären:
• Welche Dokumente benötigt werden
• Ob Apostille oder Legalisierung erforderlich
• Ob zusätzliche Übersetzungen nötig sind
• Spezifische Formatanforderungen
Wichtig: Jedes Land hat unterschiedliche Anforderungen!

2. Originaldokumente beschaffen

Erforderlich sind immer Originaldokumente:
• Mit amtlicher Originalunterschrift
• Mit Originalstempel oder -siegel
• Aus dem entsprechenden Kanton/Bund
• Nicht älter als erforderlich (meist 6 Monate)
Kopien werden grundsätzlich nicht beglaubigt!
Dokumente bestellen: Zivilstandsdokumente

3. Zuständige Behörde ermitteln

Kantonal: Staatskanzlei des Kantons, wo das Dokument ausgestellt wurde
Bundesebene: Bundeskanzlei in Bern
Bildung: Meist Vorprüfung durch Bildungsdirektion
Bei Unklarheit: Telefonische Beratung vor Einreichung empfohlen
Nie bei falscher Behörde einreichen!

4. Beantragung (persönlich oder per Post)

Persönlich am Schalter:
• Sofortige Bearbeitung (bei bis zu 5 Dokumenten)
• Zahlung bar, Karte oder kontaktlos
• Keine Terminvereinbarung nötig
Per Post:
• Schriftlicher Auftrag mit allen Angaben
• Rücksendeadresse und Kontaktdaten
• Zielland pro Dokument angeben

5. Erforderliche Angaben

Zwingend erforderlich:
• Name und Adresse des Antragstellers
• Bestimmungsland für jedes Dokument
• Rücksendeadresse
• Kontaktdaten (Telefon/E-Mail)
• Art der gewünschten Beglaubigung
• Datum und Unterschrift

6. Zahlung und Rücksendung

Gebührenzahlung:
• Persönlich: Sofort am Schalter
• Post (Schweiz): Rechnung wird mitgesandt
• Post (Ausland): Vorauszahlung erforderlich
Rücksendung:
• Schweiz: Einschreiben
• Ausland: Nach Absprache, oft Kurier möglich

Kosten und Gebühren

Übersicht über alle anfallenden Kosten je nach Kanton und Verfahren

Apostille-Kosten

Kantonale Unterschiede:
Zürich: CHF 30.– pro Apostille
• Bern: CHF 25.– pro Beglaubigung
St. Gallen: CHF 50.– pro Apostille
Zug: CHF 30.– pro Apostille
Aargau: CHF 40.– pro Apostille
Bundeskanzlei: CHF 25.– pro Apostille
Plus Versandkosten bei Postversand

Legalisierungs-Kosten

Mehrstufiges Verfahren:
• Staatskanzlei: CHF 20-30 (Legalisation)
Bundeskanzlei: CHF 25-35 (Überbeglaubigung)
• Konsulat/Botschaft: CHF 50-150 (je nach Land)
Gesamtkosten: CHF 100-200 pro Dokument
Deutlich teurer als Apostille!

Zusätzliche Kosten

Versandkosten:
• Schweiz: CHF 3-8 (Einschreiben)
• Europa: CHF 15-25
• Weltweit: CHF 25-50
Übersetzungen: CHF 50-150 pro Dokument
Express-Service: Aufpreis je nach Kanton
Vorauszahlung aus Ausland: Bankgebühren

Bearbeitungszeiten

Die Bearbeitungszeiten variieren je nach Behörde, Dokumentenart und Arbeitsauslastung.
Planen Sie ausreichend Zeit ein, besonders bei dringenden Terminen im Ausland.
Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der Bundeskanzlei
oder den jeweiligen Staatskanzleien.

Typische Bearbeitungszeiten

  • Persönlich am Schalter: Sofort bis 1 Arbeitstag (bis 5 Dokumente)

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