Apostille & Legalisierung in der Schweiz
Kompletter Leitfaden zu Apostille und Legalisierung von Schweizer Dokumenten für den internationalen Gebrauch.
Erfahren Sie alles über Kosten, Verfahren und zuständige Behörden.
Inhaltsverzeichnis
Wichtige Informationen auf einen Blick
Die wichtigsten Fakten zu Apostille und Legalisierung in der Schweiz.
Für weitere Beglaubigungsdienstleistungen
besuchen Sie unser vollständiges Verzeichnis.
Was ist Apostille und Legalisierung?
Verstehen Sie die Unterschiede und Anwendungsbereiche.
Weitere Informationen zu Beglaubigungen
finden Sie in unserem Dienstleistungsverzeichnis.
Apostille (Haager Übereinkommen)
Eine Apostille ist eine internationale Beglaubigung für Länder, die dem
Haager Übereinkommen von 1961 beigetreten sind. Sie bestätigt die Echtheit der Unterschrift,
des Siegels und der Befugnis des Unterzeichners. Vorteil: Keine weitere
konsularische Beglaubigung erforderlich – direkte Anerkennung im Zielland.
Legalisierung (Konsularische Beglaubigung)
Eine Legalisierung ist erforderlich für Länder, die dem Haager Übereinkommen
nicht beigetreten sind. Das Verfahren ist mehrstufig: 1. Staatskanzlei, 2. Bundeskanzlei,
3. Konsulat/Botschaft des Ziellandes. Aufwändiger aber notwendig für
Nicht-Apostille-Länder.
Zweck und Bedeutung
Beide Verfahren dienen der internationalen Anerkennung von Schweizer Dokumenten.
Sie bestätigen nur die Echtheit von Unterschrift und Siegel, nicht den Inhalt
des Dokuments. Erforderlich für: Auslandsstudium, Heirat im Ausland, Geschäftstätigkeiten,
Immobilienkauf, Erbschaftsangelegenheiten.
Das Haager Übereinkommen von 1961
Das Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der
Legalisierung vereinfacht den internationalen Dokumentenverkehr erheblich. Die Schweiz
ist seit 1973 Mitglied. Detaillierte Informationen finden Sie bei der
Schweizerischen Bundeskanzlei.
Vorteile der Apostille
- Einfaches Verfahren: Nur ein Beglaubigungsschritt erforderlich
- Direkte Anerkennung: Keine konsularische Nachbeglaubigung nötig
- Schneller Prozess: 1-5 Tage Bearbeitungszeit
- Kosteneffizient: Geringere Gebühren als mehrstufige Legalisierung
- Weltweite Gültigkeit: In über 120 Ländern anerkannt
- Standardisiert: Einheitliches 10×10 cm Quadrat-Format
Zuständige Behörden in der Schweiz
Wer ist für welche Dokumente zuständig?
Für Zivilstandsdokumente
wenden Sie sich an das entsprechende Zivilstandsamt.
Kantonale Staatskanzleien
Zuständig für:
• Zivilstandsdokumente (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden)
• Notarielle Beglaubigungen und Urkunden
• Gemeinde- und Stadtammannamt-Dokumente
• Kantonale Gerichtsentscheide
• Bildungszeugnisse (nach Vorprüfung)
Nur für Dokumente aus dem eigenen Kanton!
Beispiele: Staatskanzlei Zürich,
Staatskanzlei St. Gallen
Bundeskanzlei
Zuständig für:
• Bundesgerichtsentscheide
• Dokumente von Bundesbehörden
• ETH Zürich und EPFL Dokumente
• Schweizerische Botschaften und Konsulate
• Ausländische diplomatische Vertretungen in der Schweiz
Überbeglaubigung von Staatskanzlei-Dokumenten
Kontakt: Bundeskanzlei Legalisationen
Spezialbehörden
Bildungsdirektion: Muss Schul- und Hochschulzeugnisse vorprüfen
Gesundheitsdirektion: Arztzeugnisse und medizinische Dokumente
Veterinäramt: Veterinärdokumente
Handelskammer: Nur für Ursprungszeugnisse und Carnet ATA
Erst nach Vorprüfung durch Staatskanzlei beglaubigbar
Was wird NICHT beglaubigt
Ausgeschlossen sind:
• Dokumente aus anderen Kantonen
• Private Dokumente ohne amtliche Unterschrift
• Kopien (nur Originaldokumente)
• Konsulats-/Botschaftsdokumente (meist)
• Dokumente für Verwendung in der Schweiz
Nur Originale mit amtlicher Unterschrift!
Sonderfälle
CIEC-Dokumente: Mehrsprachige Personenstandsurkunden sind in vielen
Ländern von Beglaubigung befreit
EU-Verordnung: Bestimmte EU-Dokumente benötigen keine Apostille
Bilaterale Abkommen: Z.B. Deutschland-Schweiz: gegenseitiger Verzicht
auf Legalisierung bei vielen Dokumenten
Kontaktaufnahme
Vor Beantragung klären:
• Bei welcher Behörde das Dokument eingereicht werden soll
• Welche spezifischen Anforderungen gelten
• Ob Apostille oder Legalisierung erforderlich
• Ob zusätzliche Schritte nötig sind
Der Empfänger bestimmt die Regeln!
Schritt-für-Schritt Anleitung zur Beantragung
So beantragen Sie Apostille oder Legalisierung.
Für allgemeine Beglaubigungsdienstleistungen
besuchen Sie unser Verzeichnis.
1. Vorbereitung und Bedarfsklärung
Bei der ausländischen Behörde klären:
• Welche Dokumente benötigt werden
• Ob Apostille oder Legalisierung erforderlich
• Ob zusätzliche Übersetzungen nötig sind
• Spezifische Formatanforderungen
Wichtig: Jedes Land hat unterschiedliche Anforderungen!
2. Originaldokumente beschaffen
Erforderlich sind immer Originaldokumente:
• Mit amtlicher Originalunterschrift
• Mit Originalstempel oder -siegel
• Aus dem entsprechenden Kanton/Bund
• Nicht älter als erforderlich (meist 6 Monate)
Kopien werden grundsätzlich nicht beglaubigt!
Dokumente bestellen: Zivilstandsdokumente
3. Zuständige Behörde ermitteln
Kantonal: Staatskanzlei des Kantons, wo das Dokument ausgestellt wurde
Bundesebene: Bundeskanzlei in Bern
Bildung: Meist Vorprüfung durch Bildungsdirektion
Bei Unklarheit: Telefonische Beratung vor Einreichung empfohlen
Nie bei falscher Behörde einreichen!
4. Beantragung (persönlich oder per Post)
Persönlich am Schalter:
• Sofortige Bearbeitung (bei bis zu 5 Dokumenten)
• Zahlung bar, Karte oder kontaktlos
• Keine Terminvereinbarung nötig
Per Post:
• Schriftlicher Auftrag mit allen Angaben
• Rücksendeadresse und Kontaktdaten
• Zielland pro Dokument angeben
5. Erforderliche Angaben
Zwingend erforderlich:
• Name und Adresse des Antragstellers
• Bestimmungsland für jedes Dokument
• Rücksendeadresse
• Kontaktdaten (Telefon/E-Mail)
• Art der gewünschten Beglaubigung
• Datum und Unterschrift
6. Zahlung und Rücksendung
Gebührenzahlung:
• Persönlich: Sofort am Schalter
• Post (Schweiz): Rechnung wird mitgesandt
• Post (Ausland): Vorauszahlung erforderlich
Rücksendung:
• Schweiz: Einschreiben
• Ausland: Nach Absprache, oft Kurier möglich
Kosten und Gebühren
Übersicht über alle anfallenden Kosten je nach Kanton und Verfahren
Apostille-Kosten
Kantonale Unterschiede:
• Zürich: CHF 30.– pro Apostille
• Bern: CHF 25.– pro Beglaubigung
• St. Gallen: CHF 50.– pro Apostille
• Zug: CHF 30.– pro Apostille
• Aargau: CHF 40.– pro Apostille
Bundeskanzlei: CHF 25.– pro Apostille
Plus Versandkosten bei Postversand
Legalisierungs-Kosten
Mehrstufiges Verfahren:
• Staatskanzlei: CHF 20-30 (Legalisation)
• Bundeskanzlei: CHF 25-35 (Überbeglaubigung)
• Konsulat/Botschaft: CHF 50-150 (je nach Land)
Gesamtkosten: CHF 100-200 pro Dokument
Deutlich teurer als Apostille!
Zusätzliche Kosten
Versandkosten:
• Schweiz: CHF 3-8 (Einschreiben)
• Europa: CHF 15-25
• Weltweit: CHF 25-50
Übersetzungen: CHF 50-150 pro Dokument
Express-Service: Aufpreis je nach Kanton
Vorauszahlung aus Ausland: Bankgebühren
Bearbeitungszeiten
Die Bearbeitungszeiten variieren je nach Behörde, Dokumentenart und Arbeitsauslastung.
Planen Sie ausreichend Zeit ein, besonders bei dringenden Terminen im Ausland.
Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der Bundeskanzlei
oder den jeweiligen Staatskanzleien.
Typische Bearbeitungszeiten
- Persönlich am Schalter: Sofort bis 1 Arbeitstag (bis 5 Dokumente)