Übersetzungen beglaubigen in der Schweiz
Umfassender Leitfaden für beglaubigte Übersetzungen in der Schweiz. Alle Informationen zu Verfahren, Kosten, Anbietern und Verwendungszwecken für Zivilstandsämter, Behörden und internationale Verwendung.
Inhaltsverzeichnis
Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Eine beglaubigte Übersetzung ist eine amtlich bestätigte Übertragung eines Dokuments in eine andere Sprache. Die beglaubigende Stelle bescheinigt, dass die Übersetzung korrekt und vollständig erfolgt ist. Für Eheschließungen und andere amtliche Angelegenheiten sind oft beglaubigte Übersetzungen erforderlich.
Arten der Beglaubigung
Je nach Verwendungszweck sind unterschiedliche Beglaubigungsformen erforderlich. Informieren Sie sich über die verschiedenen Beglaubigungsverfahren in der Schweiz.
Einfache Beglaubigung
Sorgfaltserklärung des Übersetzers:
• Bestätigung korrekter Übersetzung
• Firmenstempel und Unterschrift
• Für viele Schweizer Behörden ausreichend
• Kosten: ab CHF 105
• Schnellste Bearbeitungszeit: 1-2 Tage
• Geeignet für einfache Beglaubigungen
Notarielle Beglaubigung
Notar bestätigt Übersetzerunterschrift:
• Zusätzliche Beglaubigung durch Notar
• Für Zivilstandsämter oft gefordert
• Höhere Rechtssicherheit
• Kosten: ab CHF 145
• Bearbeitungszeit: 3-5 Tage
Apostille
Für internationale Verwendung:
• Staatskanzlei bestätigt Notarunterschrift
• Nach Haager Apostillenkonvention
• Für über 120 Länder gültig
• Kosten: ab CHF 215
• Bearbeitungszeit: 5-10 Tage
• Mehr Infos: Apostille-Verfahren
Konsularische Beglaubigung
Für Nicht-Apostillenländer:
• Zusätzliche Beglaubigung durch Konsulat
• Für Länder ausserhalb Haager Konvention
• Mehrstufiges Verfahren
• Kosten: ab CHF 300
• Bearbeitungszeit: 2-4 Wochen
Qualifizierte Übersetzungsdienstleister
Verschiedene Anbieter für beglaubigte Übersetzungen mit unterschiedlichen Spezialisierungen
Professionelle Übersetzungsbüros
Spezialisierte Dienstleister:
Vollservice-Anbieter wie UniTranslate, Traducta oder LT Lawtank. Bearbeitung von Übersetzung bis Apostille. Über 60 Sprachen verfügbar. ISO 17100 zertifiziert.
Vereidigte Übersetzer
ASTTI-zertifizierte Fachkräfte:
Einzelne Übersetzer mit offizieller Zertifizierung. Datenbank über ASTTI und juslingua.ch verfügbar. Oft günstiger als Übersetzungsbüros. Direkte Zusammenarbeit möglich.
Universitäten und Institutionen
Eigenübersetzung durch ausstellende Stelle:
Bildungseinrichtungen übersetzen eigene Dokumente. Höchste Akzeptanz bei Behörden. Meist günstiger als externe Anbieter. Lange Bearbeitungszeiten möglich.
Rechtsanwälte mit Übersetzungslizenz
Juristische Fachkompetenz:
Anwälte mit Übersetzungsberechtigung. Besonders für rechtliche Dokumente geeignet. Höhere Kosten, aber spezialisierte Beratung. Übernahme des gesamten Beglaubigungsverfahrens.
Behördliche Übersetzungsdienste
Amtliche Stellen:
Einzelne Kantone bieten eigene Übersetzungsdienste. Meist nur für bestimmte Sprachen verfügbar. Günstige Tarife, aber begrenzte Verfügbarkeit. Kontakt über kantonale Staatskanzleien.
Konsularische Übersetzungsdienste
Botschaften und Konsulate:
Übersetzung durch konsularische Vertretungen. Besonders für Heimatlandsdokumente geeignet. Direkte Anerkennung im Herkunftsland. Terminbuchung erforderlich.
Häufige Verwendungszwecke
Übersicht über die wichtigsten Anwendungsbereiche für beglaubigte Übersetzungen und deren spezifische Anforderungen.
Zivilstandsämter:
- Eheschliessung: Geburtsurkunden, Ledigkeitsbescheinigungen ausländischer Partner
- Eintragung von Auslandsheiraten: Heiratsurkunden mit Apostille oder konsularischer Beglaubigung
- Namensänderung: Scheidungsurteile und Gerichtsbeschlüsse
- Kinderanerkennung: Geburtsurkunden und Vaterschaftsanerkennungen
- Anforderung: meist notarielle Beglaubigung, je nach Kanton variierend
Migrationsämter:
- Aufenthaltsbewilligungen: Arbeitsverträge, Ausbildungsnachweise
- Familiennachzug: Eheurkunden, Geburtsurkunden der Kinder
- Einbürgerungsverfahren: Diplome, Arbeitszeugnisse, Strafregisterauszüge
- Asylverfahren: Personenstandsdokumente aus Herkunftsländern
- Anforderung: meist einfache Beglaubigung, bei Auslandsdokumenten Apostille
Bildungseinrichtungen:
- Universitätszulassung: Maturitätszeugnisse, Sprachzertifikate
- Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Diplome, Transcript of Records
- Austauschprogramme: Leistungsübersichten, Immatrikulationsbescheinigungen
- Forschungsaufenthalte: Promotionsurkunden, Publikationslisten
- Anforderung: oft institutionelle Übersetzung bevorzugt, sonst notarielle Beglaubigung
Internationale Geschäftstätigkeit:
- Unternehmensregistrierung: Handelsregisterauszüge, Gesellschaftsverträge
- Vertragsabschlüsse: Vollmachten, Prokuraurkunden
- Finanzierungen: Bilanzen, Jahresabschlüsse
- Gerichtsverfahren: Urteile, Klageschriften, Beweismittel
- Anforderung: meist Apostille oder konsularische Beglaubigung je nach Zielland
Verfahren und Kostenübersicht
Detaillierte Informationen zu Ablauf, Preisgestaltung und Faktoren die die Kosten beeinflussen
Preisgestaltung
Kostenfaktoren:
• Wortanzahl: CHF 0.14-0.55 pro Wort
• Mindestpreis: CHF 31 pro Seite
• Sprachkombination: seltene Sprachen teurer
• Fachgebiet: juristische/medizinische Texte +20%
• Express-Service: +50-100% Aufschlag
Bearbeitungszeiten
Standardzeiten:
• Einfache Beglaubigung: 1-2 Tage
• Notarielle Beglaubigung: 3-5 Tage
• Mit Apostille: 5-10 Tage
• Konsularische Beglaubigung: 2-4 Wochen
• Express-Service: 24 Stunden möglich
Verfahrensablauf
Schritt für Schritt:
• Kostenvoranschlag anfordern
• Dokumente per E-Mail senden
• Auftragsbestätigung und Anzahlung
• Übersetzung und Beglaubigung
• Lieferung per Post oder E-Mail
Qualitätssicherung
ISO 17100 Standard:
• Vier-Augen-Prinzip bei Übersetzung
• Fachspezifische Übersetzer
• Abschliessendes Korrektorat
• Terminologie-Management
• Vertraulichkeitsgarantie (NDA)
Häufige Fragen zu beglaubigten Übersetzungen
Welche Art der Beglaubigung brauche ich für mein Zivilstandsamt?
Das variiert je nach Kanton. Die meisten Zivilstandsämter akzeptieren eine notarielle Beglaubigung. Einige Kantone wie Zürich verlangen explizit notarielle Beglaubigungen. Fragen Sie direkt beim zuständigen Zivilstandsamt nach den spezifischen Anforderungen.
Kann ich eine Übersetzung selbst anfertigen und nur beglaubigen lassen?
Nein, beglaubigte Übersetzungen müssen von qualifizierten Übersetzern angefertigt werden. Die beglaubigende Stelle bestätigt sowohl die Qualifikation des Übersetzers als auch die Korrektheit der Übersetzung. Eigenübersetzungen werden nicht für amtliche Zwecke akzeptiert.
Wie lange ist eine beglaubigte Übersetzung gültig?
Beglaubigte Übersetzungen haben grundsätzlich keine Verfallsdauer. Die empfangende Behörde kann jedoch bestimmen, wie aktuell die Übersetzung sein muss. Für Zivilstandsangelegenheiten wird oft eine maximale Aktualität von 6 Monaten verlangt.
Was ist der Unterschied zwischen Apostille und konsularischer Beglaubigung?
Die Apostille gilt für Länder, die der Haager Apostillenkonvention beigetreten sind (über 120 Länder). Sie wird von der kantonalen Staatskanzlei ausgestellt. Konsularische Beglaubigungen sind für andere Länder erforderlich und müssen zusätzlich durch das entsprechende Konsulat erfolgen.
Können elektronische Dokumente beglaubigt übersetzt werden?
Elektronische Dokumente müssen zunächst ausgedruckt werden. Die Beglaubigung erfolgt nur für physische Dokumente. Bei wichtigen Dokumenten sollten Sie sich ein beglaubigtes Original beschaffen und dieses übersetzen lassen, da Ausdrucke möglicherweise nicht akzeptiert werden.
Was passiert, wenn die Übersetzung von der Behörde beanstandet wird?
Seriöse Übersetzungsbüros bieten Garantien für die Akzeptanz ihrer beglaubigten Übersetzungen. Bei Beanstandungen wird meist kostenlos nachgebessert oder eine neue Übersetzung erstellt. Lassen Sie sich diese Garantie vor Auftragserteilung schriftlich bestätigen.
Checkliste für die Anbieterauswahl
Wichtige Kriterien bei der Auswahl eines qualifizierten Übersetzungsdienstleisters für beglaubigte Übersetzungen.
Qualifikationsnachweise:
- ASTTI-Mitgliedschaft oder juslingua.ch-Registrierung des Übersetzers
- ISO 17100 Zertifizierung des Übersetzungsbüros
- Referenzen für Behördenübersetzungen
- Nachweis der Fachkompetenz in relevantem Rechtsgebiet
Service und Prozess:
- Kostenlose Erstberatung zu Beglaubigungsanforderungen
- Übernahme des kompletten Beglaubigungsverfahrens bis zur Apostille
- Klare Preisstruktur und verbindliche Kostenvoranschläge
- Garantie für Behördenakzeptanz der Übersetzungen
Praktische Aspekte:
- Verfügbarkeit der benötigten Sprachkombination
- Realistische Lieferzeiten und Express-Service-Optionen
- Digitale Lieferung (PDF) und physische Zusendung
- Datenschutz und Vertraulichkeitsvereinbarungen
Zusatzleistungen:
- Beratung zu kantonalen und länderspezifischen Anforderungen
- Beglaubigte Kopieserstellung vom Originaldokument
- Direkte Koordination mit Notariaten und Staatskanzleien
- Mehrsprachige Übersetzung desselben Dokuments