Unterschrift beglaubigen lassen in der Schweiz
Schritt-für-Schritt Anleitung zur Beglaubigung Ihrer Unterschrift. Erfahren Sie, wo Sie hingehen müssen, welche Dokumente Sie benötigen und was es kostet. Für Eheschließungen, Einbürgerungen und andere amtliche Angelegenheiten.
Inhaltsverzeichnis
Was Sie über Unterschriftsbeglaubigungen wissen müssen
Eine Unterschriftsbeglaubigung bestätigt die Echtheit Ihrer Unterschrift und dass das Dokument tatsächlich von Ihnen stammt. Der Inhalt des Dokuments wird dabei nicht überprüft. Dies ist oft erforderlich für amtliche Dokumente oder internationale Verwendung.
Schritt-für-Schritt Anleitung
Folgen Sie dieser detaillierten Anleitung, um Ihre Unterschrift erfolgreich beglaubigen zu lassen
Schritt 1: Zweck bestimmen
Klären Sie zuerst den Verwendungszweck:
• Für Schweizer Behörden (Grundbuchamt, Handelsregister)
• Für ausländische Behörden (mit Apostille/Legalisation)
• Für private Zwecke (Banken, Unternehmen)
• Für Eheschließungen mit ausländischen Partnern
Wichtig: Der Empfänger bestimmt die genauen Anforderungen an die Beglaubigung.
Schritt 2: Zuständige Stelle finden
Für Schweizer Behörden:
• Notariat in Ihrem Kanton
• Gemeinde-/Stadtammannamt
• Zivilstandsamt (je nach Kanton)
Für das Ausland:
• Erst Notariat/Gemeindeamt
• Dann Staatskanzlei (Überbeglaubigung)
• Eventuell Konsulat (je nach Bestimmungsland)
Schritt 3: Dokumente vorbereiten
Benötigte Unterlagen:
• Gültiger Ausweis (Identitätskarte oder Pass)
• Das zu unterzeichnende Dokument im Original
• Bei Firmenvertretung: Handelsregisterauszug
• Bargeld oder Kartenzahlung für Gebühren
• Für Ausland: eventuell beglaubigte Kopien
Hinweis: Unterschreiben Sie das Dokument NICHT vorab!
Schritt 4: Persönlich erscheinen
Sie müssen zwingend persönlich erscheinen:
• Ausweiskontrolle durch Beamten
• Unterschrift in Anwesenheit leisten ODER
• Bereits geleistete Unterschrift anerkennen
• Gebühr bezahlen (CHF 15-25)
Dauer: Meist sofortige Bearbeitung möglich
Schritt 5: Überbeglaubigung (falls nötig)
Für das Ausland oft notwendig:
• Staatskanzlei Ihres Kantons
• Kosten: CHF 20-25 zusätzlich
• Mit oder ohne Apostille
• Dauer: 1-5 Werktage
Tipp: Erkundigen Sie sich beim Empfänger über die genauen Anforderungen
Schritt 6: Konsularische Beglaubigung
Nur für bestimmte Länder nötig:
• Länder ohne Haager Apostillen-Abkommen
• Konsulat des Bestimmungslandes
• Zusätzliche Gebühren
• Längere Bearbeitungszeit
Prüfen Sie: Liste der Apostillen-Länder auf bundeskanzlei.ch
Wo können Sie Ihre Unterschrift beglaubigen lassen?
Übersicht der verschiedenen Stellen für Unterschriftsbeglaubigungen in der Schweiz
🏛️ Notariate
Die professionelle Lösung:
• In jedem Kanton verfügbar
• Meist ohne Termin möglich
• Alle Beglaubigungsarten
• Öffnungszeiten: Mo-Fr 8:00-12:00, 13:30-17:00
Leistungen:
• Unterschriftsbeglaubigung
• Kopienbeglaubigung
• Übersetzungsbeglaubigung
• Zeichnungsberechtigung
Kosten: CHF 15-25 pro Beglaubigung
🏢 Gemeinde-/Stadtämter
Die lokale Alternative:
• Bei Ihrer Gemeindeverwaltung
• Oft günstiger als Notariate
• Für einfache Beglaubigungen
• Öffnungszeiten: je nach Gemeinde
Leistungen:
• Unterschriftsbeglaubigung
• Kopienbeglaubigung
• Handzeichenbeglaubigung
Kosten: CHF 15-20 pro Beglaubigung
Hinweis: Nicht alle Gemeinden bieten alle Services
🎯 Staatskanzlei
Für internationale Verwendung:
• Nur Überbeglaubigung (nicht Erstbeglaubigung)
• Für Dokumente fürs Ausland
• Mit oder ohne Apostille
• Öffnungszeiten: Mo-Fr 9:00-12:00, 13:00-16:00
Leistungen:
• Überbeglaubigung von Notarunterschriften
• Apostille (für über 120 Länder)
• Legalisation (für andere Länder)
Kosten: CHF 20-25 pro Überbeglaubigung
Wichtig: Erst Notariat, dann Staatskanzlei!
Wichtige Hinweise zur Unterschriftsbeglaubigung
Beachten Sie diese wichtigen Punkte, um Verzögerungen und zusätzliche Kosten zu vermeiden.
- Sie müssen immer persönlich erscheinen – Vertretung ist nicht möglich
- Bringen Sie einen gültigen Ausweis mit (Identitätskarte oder Pass)
- Unterschreiben Sie das Dokument erst vor dem Beamten
- Für Firmenvertretung benötigen Sie einen aktuellen Handelsregisterauszug
- Bei Dokumenten fürs Ausland ist oft eine Überbeglaubigung nötig
- Planen Sie für internationale Dokumente 1-2 Wochen ein
- Überprüfen Sie die Öffnungszeiten – nicht alle Stellen arbeiten ohne Termin
- Bezahlung meist bar oder mit Karte möglich
- Für Eheschließungen mit Ausländern oft spezielle Anforderungen
- Bei Einbürgerungsverfahren sind beglaubigte Dokumente meist Pflicht
Häufige Fragen zur Unterschriftsbeglaubigung
Was kostet eine Unterschriftsbeglaubigung?
Die Kosten variieren je nach Kanton und Stelle zwischen CHF 15-25 pro Beglaubigung. Notariate verlangen meist CHF 20, Gemeindeämter oft etwas weniger. Für Überbeglaubigungen durch die Staatskanzlei kommen weitere CHF 20-25 hinzu.
Kann ich jemanden schicken oder muss ich selbst kommen?
Sie müssen zwingend persönlich erscheinen. Eine Vertretung durch Dritte ist bei Unterschriftsbeglaubigungen nicht möglich, da Ihre Identität überprüft werden muss und Sie vor dem Beamten unterschreiben müssen.
Welche Ausweise werden akzeptiert?
Akzeptiert werden gültige Schweizer Identitätskarten, Schweizer Pässe sowie ausländische Pässe. Führerscheine oder andere Ausweise werden in der Regel nicht akzeptiert. Der Ausweis muss gültig sein.
Was ist der Unterschied zwischen Beglaubigung und Überbeglaubigung?
Eine einfache Beglaubigung bestätigt die Echtheit Ihrer Unterschrift. Eine Überbeglaubigung durch die Staatskanzlei bestätigt zusätzlich die Legitimation der beglaubigenden Stelle und ist oft für ausländische Behörden erforderlich.
Brauche ich einen Termin?
Bei den meisten Notariaten und Gemeindeämtern ist kein Termin nötig. Sie können während der Öffnungszeiten vorbeikommen. Bei der Staatskanzlei empfiehlt sich eine Voranmeldung, besonders für mehrere Dokumente.
Wie lange dauert eine Beglaubigung?
Eine einfache Unterschriftsbeglaubigung dauert meist nur wenige Minuten. Überbeglaubigungen durch die Staatskanzlei können 1-5 Werktage in Anspruch nehmen, je nach Auslastung und Art des Dokuments.
Was passiert, wenn ich das Dokument schon unterschrieben habe?
Bereits unterschriebene Dokumente können unter Umständen noch beglaubigt werden, wenn Sie erklären, dass die Unterschrift von Ihnen stammt. Dies liegt jedoch im Ermessen der beglaubigenden Stelle.
Welche Dokumente können nicht beglaubigt werden?
Nicht beglaubigt werden können: unvollständige Dokumente, Kopien (außer als Kopienbeglaubigung), Dokumente ohne erkennbaren rechtlichen Zweck oder solche, die gegen Gesetze verstoßen könnten.