Bürgerrecht Schweiz
Alles über den Erwerb der Schweizer Staatsbürgerschaft: ordentliche und erleichterte Einbürgerung, Voraussetzungen und Verfahren für ausländische Staatsangehörige. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie im Bürgerrechtsgesetz (BüG) und der Bürgerrechtsverordnung. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) ist die zentrale Bundesbehörde für Einbürgerungen.
Inhaltsverzeichnis
Einbürgerung auf einen Blick
Das Schweizer Bürgerrecht ist dreigeteilt und umfasst Bund, Kanton und Gemeinde. Die Schweiz erlaubt Doppelbürgerschaft und bietet verschiedene Einbürgerungswege. Die Zivilstandsämter spielen eine wichtige Rolle bei der Registrierung und Ausstellung der erforderlichen Dokumente.
Das Schweizer Bürgerrecht
Das Schweizer Bürgerrecht ist einzigartig aufgebaut und besteht aus drei Ebenen mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten. Die Zivilstandsämter dokumentieren und verwalten diese Bürgerrechte.
Dreigliedriges Bürgerrechtssystem
Schweizer Staatsangehörigkeit: Berechtigt zu Pass, Wahlen, Abstimmungen und diplomatischem Schutz im Ausland durch das EDA.
Kantonsbürgerrecht: Bestimmt Stimmrecht bei kantonalen Angelegenheiten und Zugang zu kantonalen Dienstleistungen.
Gemeindebürgerrecht (Heimatort): Traditioneller Bürgerort, der bei Bedürftigkeit unterstützungspflichtig ist und lokale Rechte gewährt. Dokumentiert durch Heimatscheine.
Doppelbürgerschaft: Die Schweiz erlaubt mehrfache Staatsangehörigkeiten, sofern das Herkunftsland dies ebenfalls gestattet.
Erwerbsarten: Durch Abstammung (ius sanguinis), Adoption oder Einbürgerung (nicht durch Geburt auf Schweizer Boden). Dokumentiert in Geburtsurkunden und Bürgerrechtsurkunden.
Arten der Einbürgerung
Je nach persönlicher Situation gibt es verschiedene Wege zur Schweizer Staatsbürgerschaft mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Verfahren. Weitere Informationen finden Sie beim SEM.
Ordentliche Einbürgerung
Für: Alle ausländischen Staatsangehörigen ohne besondere Verbindung zur Schweiz
Wohnsitz: Mindestens 10 Jahre in der Schweiz
Aufenthaltsbewilligung: Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) erforderlich
Zuständigkeit: Drei Instanzen (Gemeinde, Kanton, Bund)
Dauer: Etwa 2 Jahre
Dokumente: Zivilstandsauszüge erforderlich
Erleichterte Einbürgerung (Ehepartner)
Für: Ehepartner von Schweizer Bürgern, inklusive gleichgeschlechtliche Ehen
Wohnsitz: 5 Jahre in der Schweiz, davon 1 Jahr vor Gesuchsstellung
Ehe: 3 Jahre eheliche Gemeinschaft, dokumentiert durch Heiratsurkunden
Zuständigkeit: Nur Bund (SEM)
Kosten: CHF 900.- (Erwachsene), CHF 650.- (unter 18 Jahren)
Erleichterte Einbürgerung (3. Generation)
Für: Junge Ausländer der dritten Generation
Alter: Unter 25 Jahren bei Gesuchsstellung
Voraussetzungen: In der Schweiz geboren, 5 Jahre obligatorische Schule
Familie: Elternteil 10 Jahre in CH, Großelternteil hier geboren/aufenthaltsberechtigt
Kosten: CHF 500.- (Erwachsene), CHF 250.- (Minderjährige)
Nachweis: Geburtsurkunden der Vorfahren erforderlich
Wiedereinbürgerung
Für: Frühere Schweizer Bürger
Verlust durch: Verwirkung, Entlassung oder früheres Recht
Erleichtert: Vereinfachtes Verfahren möglich
Zuständigkeit: Staatssekretariat für Migration (SEM)
Nachweis: Frühere Bürgerrechtsurkunden
Nachkommen-Einbürgerung
Für: Ausländische Kinder von Schweizer Bürgern
Bedingungen: Besondere Umstände erforderlich
Verfahren: Erleichterte Einbürgerung beim SEM
Einzelfallprüfung: Detaillierte Abklärung der Umstände
Dokumente: Bürgerrechtsnachweise der Eltern
Adoption
Automatisch: Bei Adoption durch Schweizer Eltern
Voraussetzung: Kind muss minderjährig sein
Rechtswirkung: Volle rechtliche Stellung als leibliches Kind
Keine Alternative: Sonst kein erleichtertes Verfahren möglich
Eintragung: Adoption wird im Zivilstandsregister dokumentiert
Ordentliche Einbürgerung – Voraussetzungen
Die ordentliche Einbürgerung ist der Standardweg für alle ausländischen Staatsangehörigen ohne besondere Verbindung zur Schweiz. Die Anforderungen sind auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene geregelt. Detaillierte Informationen finden Sie beim SEM.
- Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) bei Gesuchsstellung
- Mindestens 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz insgesamt
- Davon 3 Jahre in den letzten 5 Jahren vor Gesuchsstellung
- Zeit zwischen 8-18 Jahren zählt doppelt
- Erfolgreiche Integration in die Schweizer Gesellschaft
- Eintrag im Schweizerischen Zivilstandsregister erforderlich (über Zivilstandsämter)
Integrationskriterien
Alle Einbürgerungsverfahren setzen eine erfolgreiche Integration voraus. Diese wird anhand konkreter Kriterien geprüft. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie in der Bürgerrechtsverordnung.
Sprachkenntnisse
Mündlich: Mindestens Niveau B1 in einer Landessprache
Schriftlich: Mindestens Niveau A2 in derselben Sprache
Nachweis: Anerkannte Sprachzertifikate oder Schulzeugnisse
Sprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch oder Rätoromanisch
Alltagstauglichkeit: Verständigung in Alltagssituationen
Infos: Staatssekretariat für Bildung über anerkannte Zertifikate
Rechtstreue
Strafregister: Keine schweren Straftaten oder wiederholte Delikte
Laufende Verfahren: Keine hängigen Strafverfahren
Ordnungswidrigkeiten: Respekt vor Gesetzen und Verordnungen
Verfassungstreue: Respekt vor den Werten der Bundesverfassung
Sicherheit: Keine Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit
Wirtschaftliche Integration
Erwerbstätigkeit: Teilnahme am Wirtschaftsleben oder Bildungserwerb
Sozialhilfe: Keine Abhängigkeit von Sozialhilfe (Ausnahmen möglich)
Betreibungen: Keine unbezahlten Betreibungen oder Verlustscheine
Steuern: Ordnungsgemäße Erfüllung der Steuerpflicht
Finanzielle Verantwortung: Eigenständige Lebensführung
Gesellschaftliche Integration
Kontakte: Beziehungen zur Schweizer Bevölkerung
Vereine: Teilnahme am gesellschaftlichen Leben
Nachbarschaft: Gute Integration im Wohnumfeld
Lebensgewohnheiten: Vertrautheit mit schweizerischen Gepflogenheiten
Institutionen: Kenntnis wichtiger öffentlicher Einrichtungen
Staatskunde
Politisches System: Grundkenntnisse über Demokratie und Föderalismus
Geschichte: Wichtige Ereignisse der Schweizer Geschichte
Geografie: Kantone, Städte und geografische Gegebenheiten
Institutionen: Behörden auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene
Rechte und Pflichten: Verständnis für Bürgerpflichten
Ressourcen: CH.ch für Staatskunde-Informationen
Familienintegration
Familienmitglieder: Förderung der Integration von Angehörigen
Kinder: Schulbesuch und Integration der Kinder
Geschlechtergleichstellung: Respekt vor Gleichberechtigung
Bildung: Unterstützung der Bildungslaufbahn der Familie
Wertevermittlung: Schweizer Werte an Kinder weitergeben
Dokumente: Familienauszüge zur Dokumentation
Erleichterte Einbürgerung für Ehepartner
Ausländische Ehepartner von Schweizer Bürgern können sich unter erleichterten Bedingungen einbürgern lassen. Das Verfahren läuft vollständig über das Staatssekretariat für Migration (SEM). Seit Juli 2022 sind auch gleichgeschlechtliche Ehen gleichberechtigt.
- Ehepartner muss bei der Heirat bereits Schweizer gewesen sein
- Mindestens 5 Jahre Wohnsitz in der Schweiz insgesamt
- 1 Jahr Wohnsitz in der Schweiz vor Gesuchsstellung
- 3 Jahre eheliche Gemeinschaft bei Gesuchsstellung
- Erfüllung aller Integrationskriterien erforderlich
- Gleichgeschlechtliche Ehen seit Juli 2022 gleichberechtigt
Verfahrensablauf Einbürgerung
Der Weg zur Schweizer Staatsbürgerschaft erfolgt in mehreren Stufen mit verschiedenen Prüfinstanzen.
1. Vorbereitung und Dokumente
Prüfen Sie die Voraussetzungen und besorgen Sie alle erforderlichen Dokumente. Der wichtigste erste Schritt ist die Eintragung ins Schweizerische Zivilstandsregister über die Zivilstandsämter, falls noch nicht erfolgt. Nutzen Sie den Self-Check des SEM.
2. Gesuchseinreichung
Ordentliche Einbürgerung: Gesuch bei der Wohngemeinde. Erleichterte Einbürgerung: Direkt beim Staatssekretariat für Migration (SEM). Alle Unterlagen müssen vollständig und aktuell sein, inklusive aktueller Zivilstandsauszüge.
3. Prüfung durch Behörden
Die Behörden prüfen Integration, Rechtstreue und persönliche Verhältnisse. Oft findet ein persönliches Gespräch statt. Bei ordentlicher Einbürgerung sind Gemeinde, Kanton und Bund beteiligt. Das Zivilstandsamt kann zusätzliche Auskünfte liefern.
4. Entscheid und Bürgerrechtserwerb
Nach positivem Entscheid erhalten Sie das Schweizer Bürgerrecht. Sie können nun Schweizer Pass und Identitätskarte beantragen und haben alle politischen Rechte. Die Bürgerrechtsurkunde dokumentiert Ihren neuen Status.
Rolle des Zivilstandsamts bei der Einbürgerung
Das Zivilstandsamt spielt eine zentrale Rolle im Einbürgerungsverfahren durch die Registrierung im Personenstandsregister und die Ausstellung wichtiger Dokumente.
Registrierung im Zivilstandsregister
Voraussetzung: Eintrag im Schweizerischen Zivilstandsregister ist Pflicht für jede Einbürgerung
Erstregistrierung: Erfassung der Personenstandsdaten ausländischer Staatsangehöriger
Erforderliche Dokumente: Geburtsurkunde, Zivilstandsnachweise, Ausweisdokumente
Beglaubigung: Ausländische Urkunden müssen oft beglaubigt und übersetzt werden
Auszug aus dem Zivilstandsregister
Zentrales Dokument: Erforderlich für alle Einbürgerungsgesuche
Gültigkeitsdauer: Maximal 6 Monate alt bei Gesuchseinreichung
Online-Bestellung: Meist über die Website des zuständigen Zivilstandsamts möglich
Inhalt: Vollständige Personenstandsdaten und Zivilstandsereignisse
Mehr Infos: Alle verfügbaren Zivilstandsdokumente
Nachweis der Heimatorte
Bei erleichterter Einbürgerung: Wenn Schweizer Ehepartner selbst eingebürgert wurde
Zuständigkeit: Zivilstandsamt des Bürgerortes des Schweizer Ehepartners
Inhalt: Aktuelle Bürgerrechte und Art des Bürgerrechtserwerbs
Bestellung: Direkt beim zuständigen Zivilstandsamt oder über Schweizer Vertretung im Ausland
Dokument: Heimatschein oder Bürgerrechtsnachweis
Beratung und Information
Erstberatung: Auskunft über erforderliche Dokumente und Verfahrensschritte
Dokumentenprüfung: Kontrolle ausländischer Urkunden vor Registrierung
Übersetzungen: Information über anerkannte Übersetzer
Zuständigkeiten: Verweis an korrekte Einbürgerungsbehörden
Services: Beglaubigungen und Apostillen
Kosten der Einbürgerung
Die Einbürgerungsgebühren variieren stark je nach Verfahrensart, Kanton und Gemeinde. Zusätzlich entstehen Kosten für erforderliche Dokumente und Nachweise. Detaillierte Gebühreninformationen finden Sie beim SEM.
- Ordentliche Einbürgerung: CHF 1000-3000 je nach Gemeinde und Kanton
- Erleichterte Einbürgerung (Ehepartner): CHF 900 (Bund), CHF 650 für unter 18-Jährige
- Erleichterte Einbürgerung (3. Generation): CHF 500/250
- Dokumentenkosten: CHF 30-100 für Zivilstandsauszüge und Nachweise
- Sprachnachweis: CHF 200-500 für anerkannte Zertifikate
- Gebühren sind im Voraus zu bezahlen und nicht rückerstattbar
Häufig gestellte Fragen zum Bürgerrecht
Welche Dokumente benötige ich für die Einbürgerung?
Sie benötigen einen aktuellen Auszug aus dem Zivilstandsregister, Geburtsurkunden, Nachweise über Sprachkenntnisse, Strafregisterauszug und bei verheirateten Personen Heiratsurkunden. Alle ausländischen Dokumente müssen oft übersetzt und beglaubigt werden.
Muss ich im Zivilstandsregister eingetragen sein?
Ja, die Eintragung im Schweizerischen Zivilstandsregister ist für jede Einbürgerung obligatorisch. Falls Sie noch nicht eingetragen sind, wenden Sie sich an das Zivilstandsamt Ihres Wohnortes. Bringen Sie alle erforderlichen Dokumente mit, die oft beglaubigt werden müssen.
Kann ich die doppelte Staatsbürgerschaft behalten?
Die Schweiz erlaubt Doppelbürgerschaften. Sie müssen Ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht aufgeben, sofern Ihr Herkunftsland dies ebenfalls gestattet. Informieren Sie sich bei der entsprechenden Botschaft oder beim EDA über die Bestimmungen Ihres Heimatlandes.
Wie lange dauert das Einbürgerungsverfahren?
Ordentliche Einbürgerungen dauern durchschnittlich 2 Jahre, erleichterte Einbürgerungen etwa 1,5 Jahre. Die Dauer hängt von der Vollständigkeit der Unterlagen und der Arbeitsbelastung der Behörden ab. Das SEM informiert regelmäßig über den Bearbeitungsstand.
Welche Sprachkenntnisse sind erforderlich?
Sie müssen mündlich mindestens Niveau B1 und schriftlich mindestens Niveau A2 in einer Schweizer Landessprache (Deutsch, Französisch, Italienisch oder Rätoromanisch) nachweisen. Anerkannte Zertifikate oder Schulzeugnisse dienen als Nachweis. Das SBFI informiert über anerkannte Sprachzertifikate.
Was passiert mit meinen Kindern bei der Einbürgerung?
Minderjährige Kinder können in Ihr Einbürgerungsgesuch einbezogen werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Sie benötigen Geburtsurkunden und andere Dokumente der Kinder. Die Kosten sind reduziert. Volljährige Kinder müssen separate Gesuche stellen.
Weitere Informationen und Beratung
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