Bürgerrechtsausweis Schweiz
Der offizielle Nachweis Ihrer Schweizer Staatsangehörigkeit. Erfahren Sie alles über Bestellung, Kosten und Verwendung des wichtigsten Bürgerrechtsdokuments. Erforderlich für Eheschließungen, Einbürgerungen und amtliche Anmeldungen.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Bürgerrechtsausweis?
Der Bürgerrechtsausweis (auch Heimatschein genannt) ist das offizielle Dokument, das Ihre Schweizer Staatsangehörigkeit und Ihre Bürgerrechte nachweist. Er wird vom Zivilstandsamt Ihres Heimatortes ausgestellt und ist für viele amtliche Verfahren erforderlich.
So bestellen Sie Ihren Bürgerrechtsausweis
Folgen Sie dieser einfachen Anleitung, um Ihr wichtigstes Bürgerrechtsdokument zu erhalten
Schritt 1: Zuständigkeit prüfen
Wichtig: Heimatort, nicht Wohnort!
Der Bürgerrechtsausweis wird nur vom Zivilstandsamt Ihres Heimatortes (Bürgerort) ausgestellt, nicht von Ihrem aktuellen Wohnort.
So finden Sie Ihr zuständiges Zivilstandsamt:
• Besuchen Sie e-service.admin.ch
• Wählen Sie «Zivilstandsamt finden»
• Geben Sie Ihren Heimatort ein
• Kontaktdaten werden angezeigt
Schritt 2: Bestellung aufgeben
Drei Bestellmöglichkeiten:
• Online: Über die Website des Zivilstandsamtes
• Per Post: Schriftliche Bestellung mit Formular
• Persönlich: Direkt am Schalter während Öffnungszeiten
Benötigte Angaben:
• Vollständiger Name und Geburtsdatum
• Ihre aktuelle Adresse
• Verwendungszweck (falls gefragt)
Schritt 3: Bezahlung
Standardkosten: CHF 30.– plus Porto
Zahlungsarten je nach Amt:
• Rechnung (bei Postbestellung)
• Barzahlung am Schalter
• Kartenzahlung (EC/Kredit)
• TWINT (bei einigen Ämtern)
Zusatzkosten für Ausland:
Versandkosten variieren je nach Bestimmungsland
Schritt 4: Bearbeitung abwarten
Bearbeitungszeit:
• Standard: 5-10 Werktage
• Express: 2-3 Werktage (Aufpreis)
• Schalter: Oft sofort möglich
Versand:
• Schweiz: Einschreiben (A-Post)
• Ausland: Internationale Zustellung
• Abholung: Persönlich am Zivilstandsamt
Schritt 5: Dokument prüfen
Kontrollieren Sie diese Angaben:
• Name und Vorname korrekt
• Geburtsdatum und -ort richtig
• Eltern korrekt eingetragen
• Heimatort(e) vollständig
• Zivilstand aktuell
Bei Fehlern: Sofort das Zivilstandsamt kontaktieren
Schritt 6: Hinterlegung (falls nötig)
Hinterlegungspflicht in den meisten Kantonen:
• Bei Umzug in neue Gemeinde
• Bei Erreichen der Volljährigkeit
• Bei Wochenaufenthalt
Wo hinterlegen:
• Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde
• Sie erhalten einen Heimatausweis als Bestätigung
Wofür benötigen Sie den Bürgerrechtsausweis?
Übersicht der wichtigsten Verwendungszwecke für Ihren Bürgerrechtsausweis
🏛️ Amtliche Anmeldungen
Pflicht bei Umzug und Behördengängen:
Häufige Verwendungen:
• Einwohnerkontrolle bei Umzug
• Wohnsitzwechsel in neue Gemeinde
• Meldebestätigung
• Wochenaufenthalt anmelden
Wichtiger Hinweis:
Muss bei Umzug in neue Gemeinde zwingend bei der Einwohnerkontrolle hinterlegt werden. Sie erhalten dafür einen Heimatausweis als Bestätigung.
💑 Eheschließung mit Ausländern
Häufig erforderlich für das Ehevorbereitungsverfahren:
Verwendung bei:
• Ehevorbereitungsverfahren
• Staatsangehörigkeitsnachweis
• Zivilstandsprüfung
• Nachweis der Heimatorte
Wichtig:
Für internationale Eheschließungen oft unerlässlich, besonders wenn komplexe Bürgerrechtsverläufe vorliegen.
🇨🇭 Einbürgerungsverfahren
Erforderlich für Ehepartner von Schweizer Bürgern:
Benötigt bei:
• Erleichterte Einbürgerung
• Ehepartner-Einbürgerung
• Nachweis der Heimatorte des Schweizer Partners
• Staatsangehörigkeitsnachweis
Besonders wichtig:
Wenn der Schweizer Partner selbst eingebürgert wurde, sind detaillierte Nachweise über alle Bürgerrechte erforderlich.
✈️ Auslandsaufenthalte
Empfohlen für längere Auslandsaufenthalte:
Verwendung für:
• Konsulatsanmeldung bei Schweizer Vertretung
• Staatsbürgerschaftsnachweis im Ausland
• Auslandsregister-Eintragung
• Notfälle im Ausland
Tipp:
Nehmen Sie das Dokument bei längeren Auslandsaufenthalten mit. Das Konsulat gibt es nach der Anmeldung zurück.
Wichtige Informationen zum Bürgerrechtsausweis
Diese wichtigen Details sollten Sie über den Bürgerrechtsausweis wissen, um Probleme zu vermeiden.
- Nur ein Heimatschein pro Person ist gleichzeitig gültig
- Bei Verlust muss das ausstellende Zivilstandsamt informiert werden
- Ersatzdokument nur gegen schriftliche Bestätigung des Verlusts
- Enthält alle aktuellen und früheren Bürgerrechte
- Zeigt Erwerbsgründe für jedes Bürgerrecht an
- Änderungen vor 2005 sind möglicherweise nicht vollständig erfasst
- Unterschied zwischen Heimatschein und Heimatausweis beachten
- Hinterlegungspflicht variiert je nach Kanton
- Für Eheschließungen mit Ausländern oft erforderlich
- Bei Einbürgerungsverfahren des Partners unerlässlich
Heimatschein vs. Heimatausweis – Der Unterschied
Verstehen Sie den wichtigen Unterschied zwischen diesen beiden Dokumenten
Heimatschein (Bürgerrechtsausweis)
Das Originaldokument:
• Wird vom Zivilstandsamt des Heimatortes ausgestellt
• Enthält alle persönlichen Daten und Bürgerrechte
• Wird bei der Einwohnerkontrolle hinterlegt
• Offizieller Nachweis der Schweizer Staatsangehörigkeit
• Nur ein Exemplar pro Person gültig
• Erforderlich für Eheschließungen und Einbürgerungen
Heimatausweis
Die Bestätigung:
• Wird von der Wohngemeinde ausgestellt
• Bestätigt, dass der Heimatschein hinterlegt ist
• Für Wochenaufenthalte und Anmeldungen
• Abschrift/Kopie des hinterlegten Heimatscheins
• Mehrere Exemplare möglich
• Für alltägliche Behördengänge ausreichend
Häufige Fragen zum Bürgerrechtsausweis
Was kostet ein Bürgerrechtsausweis?
Die Standardkosten betragen CHF 30.– plus Versandkosten. Einige Gemeinden verlangen bis zu CHF 140.–, besonders für aufwendige Recherchen oder Express-Bearbeitungen. Erkundigen Sie sich vorab beim zuständigen Zivilstandsamt.
Wo muss ich den Bürgerrechtsausweis bestellen?
Ausschließlich beim Zivilstandsamt Ihres Heimatortes (Bürgerorts), nicht beim Wohnort! Nutzen Sie den Service-Finder auf e-service.admin.ch, um das zuständige Zivilstandsamt zu finden.
Wie lange dauert die Ausstellung?
Normalerweise 5-10 Werktage bei Postbestellung. Am Schalter oft sofort möglich. Bei komplexen Bürgerrechtsverläufen oder historischen Nachforschungen kann es länger dauern.
Kann ich den Ausweis online bestellen?
Ja, viele Zivilstandsämter bieten Online-Bestellung an. Besuchen Sie die Website Ihres zuständigen Zivilstandsamtes oder nutzen Sie den kantonalen Online-Service, falls verfügbar.
Was steht im Bürgerrechtsausweis?
Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum und -ort, Eltern, alle Heimatorte mit Erwerbsgründen, Zivilstand und Änderungen. Bei mehrfachen Bürgerrechtsänderungen werden auch frühere Bürgerrechte mit Verlustgründen aufgeführt.
Muss ich den Heimatschein hinterlegen?
In den meisten Kantonen ja. Bei Umzug in eine neue Gemeinde (außer Heimatgemeinde) muss der Heimatschein bei der Einwohnerkontrolle hinterlegt werden. Sie erhalten dafür einen Heimatausweis als Bestätigung.
Was passiert bei Verlust des Dokuments?
Melden Sie den Verlust sofort dem ausstellenden Zivilstandsamt. Ein Ersatzdokument wird nur gegen schriftliche Bestätigung ausgestellt, dass Sie kein gültiges Exemplar mehr besitzen.
Brauche ich den Ausweis für den Pass?
Nein, für Pass und Identitätskarte benötigen Sie den Bürgerrechtsausweis normalerweise nicht. Diese werden basierend auf den bereits im System vorhandenen Daten ausgestellt.
Schnell-Links für häufige Situationen
Direkte Hilfe je nach Ihrer spezifischen Situation
Für Einbürgerung des Ehepartners
Sie sind verheiratet mit einer ausländischen Person und benötigen den Nachweis Ihrer Heimatorte für deren Einbürgerungsverfahren? Bestellen Sie den «Nachweis der Heimatorte» beim Zivilstandsamt Ihres Bürgerorts.
Für Umzug in neue Gemeinde
Sie ziehen um und müssen sich neu anmelden? Holen Sie zuerst Ihren Heimatschein ab (falls nicht vorhanden) und hinterlegen Sie ihn bei der Einwohnerkontrolle Ihrer neuen Wohngemeinde.
Für Eheschließung mit Ausländer
Sie planen eine Eheschließung mit einem ausländischen Partner? Ihr Bürgerrechtsausweis wird für das Ehevorbereitungsverfahren benötigt, um Ihre Staatsangehörigkeit und Ihren Zivilstand zu bestätigen.
Für Auslandsaufenthalt
Sie planen einen längeren Auslandsaufenthalt? Nehmen Sie Ihren Heimatschein mit für die Anmeldung beim Schweizer Konsulat. Das Konsulat gibt Ihnen das Dokument nach der Anmeldung zurück.