Bürgerrechtsurkunde Schweiz
Kompletter Leitfaden zu Bürgerrechtsurkunden, Heimatschein und Nachweis der Heimatorte.
Erfahren Sie alles über Voraussetzungen, Kosten, Bearbeitungszeit und Einbürgerungsverfahren.
Inhaltsverzeichnis
Wichtige Informationen auf einen Blick
Die wichtigsten Fakten zu Bürgerrechtsdokumenten in der Schweiz.
Vollständige Informationen zu Zivilstandsdokumenten
finden Sie in unserem Urkunden-Verzeichnis.
Was sind Bürgerrechtsurkunden?
Verstehen Sie die verschiedenen Dokumente und ihre Verwendungszwecke.
Für andere Zivilstandsurkunden
besuchen Sie unser vollständiges Verzeichnis.
Heimatschein
Der Heimatschein ist der grundlegende Bürgerrechtsausweis für Schweizer Staatsangehörige.
Er enthält die aktuellen Personendaten und wird bei der Einwohnerkontrolle des Wohnorts hinterlegt.
Verwendung: Anmeldung in neuen Gemeinden, Behördengänge, Nachweis der Staatsangehörigkeit.
Nachweis der Heimatorte
Der Nachweis der Heimatorte dokumentiert detailliert den Erwerb des Schweizer Bürgerrechts.
Er zeigt aktuelle und frühere Bürgerrechte mit Erwerbs- und Verlustgründen auf.
Verwendung: Einbürgerungsverfahren, Nachlassverfahren, genealogische Nachforschungen.
Bürgerrechtsurkunde
Die Bürgerrechtsurkunde wird nach erfolgreicher Einbürgerung ausgestellt und bestätigt
offiziell den Erwerb der Schweizer Staatsangehörigkeit. Sie ist das wichtigste Dokument für
neu eingebürgerte Schweizer Bürger und enthält alle drei Bürgerrechtsebenen (Bund, Kanton, Gemeinde).
Das Schweizer Bürgerrechtssystem
Das Schweizer Bürgerrecht ist einzigartig strukturiert und besteht aus drei Ebenen.
Jeder Schweizer Bürger besitzt nicht nur die Schweizer Staatsangehörigkeit, sondern auch
ein Kantons- und Gemeindebürgerrecht. Detaillierte Informationen finden Sie beim
Staatssekretariat für Migration (SEM).
Die drei Ebenen des Bürgerrechts
- Schweizer Staatsangehörigkeit: Berechtigt zu Pass, Stimm- und Wahlrecht
- Kantonsbürgerrecht: Zugehörigkeit zu einem der 26 Kantone
- Gemeindebürgerrecht: Heimatort, der traditionell vererbt wird
- Besonderheit: Heimatort muss nicht dem Wohnort entsprechen
- Doppelbürgerrecht: Die Schweiz erlaubt mehrfache Staatsangehörigkeiten
- Vererbung: Kinder erhalten automatisch das Bürgerrecht der Eltern
Wege zum Schweizer Bürgerrecht
Die verschiedenen Möglichkeiten, die Schweizer Staatsangehörigkeit zu erlangen.
Prüfen Sie Ihre Berechtigung mit dem offiziellen Self-Check Einbürgerung des SEM.
1. Erwerb durch Abstammung (ius sanguinis)
Automatischer Erwerb durch mindestens einen schweizerischen Elternteil.
Kinder von Schweizer Bürgern erhalten bei der Geburt automatisch das Schweizer Bürgerrecht,
unabhängig vom Geburtsort. Wichtig: Geburt muss bei Schweizer Behörden gemeldet werden, sonst Verlust mit 25 Jahren möglich.
2. Ordentliche Einbürgerung
Voraussetzungen:
• Mindestens 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz
• Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis)
• Erfolgreiche Integration
• Sprachkenntnisse (meist B1/B2)
• Kenntnisse über die Schweiz
Zeit zwischen 8-18 Jahren zählt doppelt
Mehr Infos: SEM – Ordentliche Einbürgerung
3. Erleichterte Einbürgerung
Für folgende Personen:
• Ehepartner von Schweizer Bürgern (nach 3 Jahren Ehe + 5 Jahren Aufenthalt)
• Dritte Ausländergeneration (in der Schweiz geborene Enkel)
• Staatenlose Personen
• Geschiedene Ex-Partner von Schweizern
Kürzere Aufenthaltszeiten erforderlich
4. Wiedereinbürgerung
Für ehemalige Schweizer Bürger, die ihre Staatsangehörigkeit verloren haben durch:
• Freiwillige Entlassung
• Verwirkung (z.B. Hochverrat)
• Automatischen Verlust
Vereinfachtes Verfahren mit weniger strengen Aufenthaltszeiten möglich.
5. Adoption
Minderjährige Kinder erwerben das Schweizer Bürgerrecht automatisch durch
Adoption durch schweizerische Eltern, wenn die Adoption die volle rechtliche Stellung
eines leiblichen Kindes verschafft. Nach Volljährigkeit ist eine
erleichterte Einbürgerung möglich.
6. Besondere Verdienste
In Ausnahmefällen kann der Bundesrat Personen mit besonderen Verdiensten
um die Schweiz das Bürgerrecht verleihen, auch ohne Erfüllung der üblichen Voraussetzungen.
Dies ist jedoch extrem selten und wird nur bei aussergewöhnlichen Umständen angewendet.
Schritt-für-Schritt Anleitung zur Beantragung
So beantragen Sie Ihre Bürgerrechtsdokumente.
Für allgemeine Informationen zur Dokumentenbestellung
besuchen Sie unser Urkunden-Verzeichnis.
1. Zuständige Behörde ermitteln
Heimatschein: Zivilstandsamt des Heimatorts (nicht Wohnort)
Nachweis der Heimatorte: Zivilstandsamt des aktuellen oder letzten Heimatorts
Bürgerrechtsurkunde: Wird automatisch nach Einbürgerung zugestellt
Bei Unklarheit: Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde fragen
2. Antragsberechtigung prüfen
Berechtigt sind:
• Die betroffene Person selbst
• Erben bei verstorbenen Personen
• Notariate für Nachlassverfahren
• Behörden aufgrund gesetzlicher Befugnis
• Dritte mit schriftlicher Vollmacht
3. Bestellmöglichkeiten
Online: Über kantonale Online-Portale (meist verfügbar)
Persönlich: Direkt am Schalter des Zivilstandsamts
Schriftlich: Per Brief oder E-Mail
Telefon: In vielen Kantonen möglich
Schweizer Vertretung: Bei Wohnsitz im Ausland
Informationen zur Online-Bestellung: CH.ch – Zivilstandsdokumente
4. Erforderliche Angaben
• Vollständiger Name und Geburtsdatum
• Heimatort(e) falls bekannt
• Adresse für Zustellung
• Verwendungszweck
• Bei Nachweis der Heimatorte: Grund für Bestellung
• Anzahl benötigter Exemplare
5. Dokumente vorbereiten
In der Regel erforderlich:
• Gültiger Ausweis (Pass oder ID)
• Bei Vollmacht: Original-Vollmacht und Ausweiskopie
• Bei Erben: Nachweis der Erbschaft
• Bei Behörden: Amtlicher Nachweis der Berechtigung
6. Bezahlung und Zustellung
Kosten: CHF 30.– plus Versandkosten
Zahlung: Rechnung, Kreditkarte, bar am Schalter
Versand: Per Post innert 10 Tagen
Abholung: Am Schalter möglich
Ins Ausland: Längere Lieferzeiten
Apostille: CHF 25.– zusätzlich für internationale Verwendung
Kosten und Gebühren
Übersicht über alle anfallenden Kosten von der Einbürgerung bis zu den Dokumenten
Dokumentenkosten
Heimatschein: CHF 30.– + Versandkosten
Nachweis der Heimatorte: CHF 30.– + Versandkosten
Bürgerrechtsurkunde: Kostenlos bei Einbürgerung
Apostille: CHF 25.– zusätzlich
Express-Service: Aufpreis je nach Kanton
Alle Preise entsprechen den aktuellen Tarifen gemäss CH.ch
Einbürgerungskosten
Variiert stark nach Kanton und Gemeinde:
• Gemeinde: CHF 500-1’000 pro Person
• Kanton: CHF 1’000-3’000 pro Person
• Bund: CHF 150-300
Total: CHF 2’000-5’000 pro Person
Kinder: Oft reduzierte Gebühren
Aktuelle Informationen: SEM Einbürgerung
Zusätzliche Kosten
Verfahrenskosten:
• Strafregisterauszug: CHF 20.–
• Betreibungsregisterauszug: CHF 17.–
• Sprachzertifikat: CHF 200-400
• Einbürgerungskurs: CHF 100-300
• Übersetzungen: CHF 50-150 pro Dokument
Das Einbürgerungsverfahren
Das Schweizer Einbürgerungsverfahren ist komplex und mehrstufig. Es umfasst Prüfungen
auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene. Die Dauer kann stark variieren.
Detaillierte Informationen finden Sie beim Staatssekretariat für Migration (SEM).
Typischer Verfahrensablauf
- 1. Vorabklärung: Prüfung der Grundvoraussetzungen
- 2. Gesuchseinreichung: Bei der Wohngemeinde
- 3. Gemeindeverfahren: Prüfung der Integration vor Ort
- 4. Kantonsverfahren: Sprachtest und Staatskunde-Prüfung
- 5. Bundesverfahren: Sicherheitsprüfung durch das SEM
- 6. Einbürgerung: Aushändigung der Bürgerrechtsurkunde
Sprachanforderungen
Welche Sprachkenntnisse für die Einbürgerung erforderlich sind
Bundesanforderungen
Mündlich: Niveau B1 (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen)
Schriftlich: Niveau A2
Sprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch oder Rätoromanisch
Nachweis: Anerkannte Sprachzertifikate oder Schulabschluss in der Schweiz
Aktuelle Anforderungen: SEM Sprachanforderungen
Kantonale Anforderungen
Viele Kantone stellen höhere Anforderungen:
• Oft B2 mündlich und B1 schriftlich
• Teilweise sogar C1-Niveau verlangt
• Zusätzliche lokale Dialekt-Kenntnisse erwünscht
Beispiel Zürich: B1 schriftlich, B2 mündlich ab 2025
Ausnahmen und Erleichterungen
Erleichterungen bei:
• Alter über 65 Jahren
• Krankheit oder Behinderung
• Schulbesuch in der Schweiz
• Berufliche Integration
Befreiungen: Selten, nur bei schwerwiegenden persönlichen Umständen
Besondere Situationen
Spezialfälle und wichtige Hinweise für verschiedene Lebensumstände
Doppelbürgerschaft
Die Schweiz erlaubt Doppelbürgerschaft und verlangt nicht, dass die
ursprüngliche Staatsangehörigkeit aufgegeben wird. Achtung: Manche
Herkunftsländer erlauben keine Doppelbürgerschaft. Informieren Sie sich bei
Ihrer Botschaft über die Konsequenzen.
Verlust des Bürgerrechts
Automatischer Verlust:
• Bei im Ausland geborenen Kindern ohne Meldung (mit 25 Jahren)
• Bei freiwilliger Entlassung
Verwirkung bei: Hochverrat, schwerer Schädigung der Schweiz
Wiedereinbürgerung: Meist möglich mit erleichtertem Verfahren
Kinder und Minderjährige
Minderjährige Kinder werden automatisch in das Einbürgerungsgesuch
der Eltern einbezogen. Volljährige Kinder müssen separat ein eigenes
Gesuch stellen. Reduzierte Gebühren für Kinder in den meisten Kantonen.
Dritte Ausländergeneration
Erleichterte Einbürgerung für in der Schweiz geborene Enkel von Einwanderern.
Voraussetzungen: Antrag zwischen 8 und 25 Jahren, ein Grosselternteil
hatte C-Bewilligung, Elternteil besuchte 5 Jahre Schule in der Schweiz.
Staatenlose Personen
Staatenlose haben Anspruch auf erleichterte Einbürgerung nach 5 Jahren
rechtmässigem Aufenthalt in der Schweiz. Das Verfahren ist vereinfacht und die
Anforderungen sind weniger streng als bei der ordentlichen Einbürgerung.
Auslandschweizer
Auslandschweizer können Bürgerrechtsdokumente über Schweizer Vertretungen
(Botschaften/Konsulate) bestellen. Wichtig: Meldung bei der Vertretung
für Stimmrechtsausübung und konsularische Dienstleistungen. Dokumentenbestellung
kann länger dauern und kostet mehr. Informationen: EDA Zivilstandsdokumente
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Heimatschein und Nachweis der Heimatorte?
Der Heimatschein enthält nur die aktuellen Personendaten und dient der
Anmeldung bei Behörden. Der Nachweis der Heimatorte ist ausführlicher
und dokumentiert die gesamte Geschichte des Bürgerrechtserwerbs mit allen Änderungen und Gründen.
Wo muss ich meinen Heimatschein bestellen?
Den Heimatschein müssen Sie beim Zivilstandsamt Ihres Heimatorts bestellen,
nicht beim Wohnort. Falls Sie Ihren Heimatort nicht kennen, kann Ihnen die Einwohnerkontrolle
Ihrer Wohngemeinde helfen, diesen zu ermitteln. Informationen zur Zuständigkeit: CH.ch Zivilstandsdokumente
Wie lange dauert eine ordentliche Einbürgerung?
Eine ordentliche Einbürgerung dauert durchschnittlich 1-3 Jahre, kann aber
je nach Kanton und Gemeinde stark variieren. Komplexe Fälle oder hohe Nachfrage können
zu längeren Wartezeiten führen. Manche Kantone schaffen es in 6-12 Monaten. Aktuelle Informationen: SEM Einbürgerung
Kann ich die Schweizer Staatsangehörigkeit verlieren?
Ja, in seltenen Fällen. Automatischer Verlust bei im Ausland geborenen
Kindern ohne Meldung (mit 25 Jahren). Verwirkung bei Hochverrat oder
schwerer Schädigung der Schweiz. Freiwillige Entlassung ist auf Antrag möglich.
Muss ich meine bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben?
Nein. Die Schweiz erlaubt Doppelbürgerschaft und verlangt nicht die Aufgabe
der ursprünglichen Staatsangehörigkeit. Allerdings erlauben manche Herkunftsländer keine
Doppelbürgerschaft. Informieren Sie sich bei Ihrer Botschaft.
Welche Sprachkenntnisse brauche ich für die Einbürgerung?
Mindestanforderungen des Bundes: B1 mündlich, A2 schriftlich in einer
Landessprache. Viele Kantone verlangen mehr (oft B2 mündlich, B1 schriftlich).
Der Nachweis erfolgt durch Zertifikate oder Schulabschluss in der Schweiz. Details: SEM Sprachanforderungen
Was kostet eine Einbürgerung?
Die Kosten variieren stark nach Kanton und Gemeinde: CHF 2’000-5’000 pro Person
für eine ordentliche Einbürgerung. Hinzu kommen Kosten für Dokumente, Sprachzertifikate und
eventuell Kurse. Erleichterte Einbürgerungen sind meist günstiger.
Kann ich als Auslandschweizer Bürgerrechtsdokumente bestellen?
Ja, Sie können Dokumente über die Schweizer Vertretung (Botschaft/Konsulat)
in Ihrem Wohnland bestellen. Dies kostet mehr als die direkte Bestellung und dauert länger.
Alternativ können Sie die Dokumente direkt beim zuständigen Zivilstandsamt in der Schweiz bestellen.
Informationen: EDA Auslandschweizer
Rechte und Pflichten von Schweizer Bürgern
Was die Schweizer Staatsangehörigkeit mit sich bringt
Politische Rechte
Stimm- und Wahlrecht: Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen auf allen Ebenen
Initiativ- und Referendumsrecht: Aktive Mitgestaltung der Politik
Wählbarkeit: Kandidatur für öffentliche Ämter
Petitionsrecht: Eingaben an Behörden
Schutz und Sicherheit
Konsularischer Schutz: Hilfe durch Schweizer Vertretungen im Ausland
Diplomatischer Schutz: Bei Konflikten oder Krisen
Rückkehrrecht: Unbedingtes Recht auf Einreise in die Schweiz
Auslieferungsschutz: Schweizer werden nicht ausgeliefert
Pflichten
Militärdienst: Für Schweizer Männer bis 30 Jahre
Zivilschutz: Ersatzdienst bei Untauglichkeit
Steuerpflicht: Auch bei Wohnsitz im Ausland teilweise
Meldepflicht: Anmeldung bei Schweizer Vertretungen im Ausland
Rechtstreue: Beachtung der schweizerischen Gesetze
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