Eheschließungen in der Schweiz
Alles was Sie über die zivilstandsamtliche Trauung wissen müssen: von den Voraussetzungen bis zur Durchführung Ihrer Hochzeit in der Schweiz. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie im Zivilgesetzbuch (ZGB) und in der Zivilstandsverordnung.
Inhaltsverzeichnis
Eheschließung auf einen Blick
In der Schweiz ist die zivile Trauung auf dem Zivilstandsamt verpflichtend. Religiöse Trauungen sind erst nach der zivilen Eheschließung möglich. Das Bundesamt für Justiz koordiniert das schweizerische Zivilstandswesen.
Voraussetzungen für die Eheschließung
Diese Bedingungen müssen beide Partner erfüllen, um in der Schweiz heiraten zu können. Die rechtlichen Grundlagen sind in Art. 94-96 ZGB geregelt.
Alter und Urteilsfähigkeit
Mindestalter: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Urteilsfähigkeit: Beide müssen geistig in der Lage sein, die Tragweite der Eheschließung zu verstehen.
Ausnahme: In besonderen Fällen ist eine Heirat ab 16 Jahren mit behördlicher Sonderbewilligung möglich.
Zivilstand
Ledig: Beide Partner dürfen nicht bereits verheiratet sein.
Keine eingetragene Partnerschaft: Eine bestehende eingetragene Partnerschaft muss vorher aufgelöst oder in eine Ehe umgewandelt werden.
Geschieden/Verwitwet: Eine frühere Ehe muss rechtsgültig aufgelöst sein. Benötigte Sterbeurkunden oder Scheidungsurteile.
Verwandtschaftsverhältnis
Verboten: Ehen zwischen direkten Verwandten (Eltern-Kinder, Geschwister).
Erlaubt: Ehen zwischen Cousins und Cousinen.
Adoption: Adoptivkinder können ihre Adoptiveltern nicht heiraten.
Aufenthaltsberechtigung
Schweizer Bürger: Keine zusätzlichen Aufenthaltsbestimmungen. Bürgerrechtsnachweis erforderlich.
Ausländer: Gültiger Aufenthaltstitel oder Einreisevisum für die Eheschließung erforderlich. Informationen beim Staatssekretariat für Migration (SEM).
Nachweis: Berechtigung muss bis zum Trauungsdatum gültig sein.
Das Ehevorbereitungsverfahren
Bevor Sie heiraten können, müssen Sie beim zuständigen Zivilstandsamt ein Ehevorbereitungsverfahren durchlaufen. Dieses prüft, ob alle Voraussetzungen für die Eheschließung erfüllt sind. Die detaillierten Bestimmungen finden Sie in der Zivilstandsverordnung.
- Zuständigkeit: Zivilstandsamt am Wohnort von mindestens einem Partner
- Zeitrahmen: Frühestens 3 Monate vor der geplanten Trauung möglich
- Persönliche Anwesenheit beider Partner ist erforderlich
- Prüfung aller Dokumente und Voraussetzungen
- Beratung zu Namensführung und Bürgerrechten
- Ausstellung der Trauungsermächtigung nach erfolgreicher Prüfung
Erforderliche Dokumente
Diese Unterlagen benötigen Sie für das Ehevorbereitungsverfahren. Alle Dokumente müssen im Original vorliegen und dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Für internationale Dokumente ist oft eine Apostille oder Legalisierung erforderlich.
Grunddokumente (für alle)
• Ausgefülltes Gesuch: «Vorbereitung der Eheschließung» (beim Zivilstandsamt erhältlich)
• Gültiger Ausweis: Pass oder Identitätskarte
• Wohnsitzbescheinigung: Falls nicht im zuständigen Zivilstandskreis wohnhaft
• Geburtsurkunde: Zur Bestätigung von Namen, Geburtsdatum und Abstammung
Zivilstandsnachweis
• Ledigkeitsbescheinigung: Für unverheiratete Personen
• Scheidungsurteil: Bei geschiedenen Personen (rechtskräftig)
• Todesurkunde: Bei verwitweten Personen
• Auflösungsurkunde: Bei aufgelöster eingetragener Partnerschaft
Für ausländische Staatsangehörige
• Aufenthaltsnachweis: Gültiger Ausländerausweis oder Visum
• Ehefähigkeitszeugnis: Vom Heimatland (falls erforderlich)
• Übersetzungen: Alle fremdsprachigen Dokumente müssen von vereidigten Übersetzern übersetzt werden
• Apostille/Beglaubigung: Für ausländische Urkunden oft erforderlich. Informationen beim EDA
Spezielle Situationen
• Gemeinsame Kinder: Geburtsurkunden der Kinder
• Adoption: Adoptionsurkunden
• Namensänderung: Urkunden über frühere Namensänderungen
• Dolmetscher: Bei ungenügenden Deutschkenntnissen erforderlich
Ablauf der zivilstandsamtlichen Trauung
So läuft Ihre zivile Trauung ab – von der Anmeldung bis zur Ausstellung der Eheurkunde.
1. Anmeldung und Terminvereinbarung
Nachdem das Ehevorbereitungsverfahren erfolgreich abgeschlossen ist, können Sie einen Trauungstermin vereinbaren. Die Trauung muss innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss der Vorbereitung stattfinden.
2. Trauzeugen organisieren
Sie benötigen zwei volljährige und urteilsfähige Trauzeugen, die bei der Zeremonie anwesend sein müssen. Diese bringen Sie selbst mit und sie benötigen einen gültigen Ausweis.
3. Die Trauungszeremonie
Die Zeremonie dauert 15-30 Minuten und ist öffentlich. Der Zivilstandsbeamte nimmt Ihre Willenserklärung entgegen. Anschließend unterschreiben Brautpaar, Trauzeugen und Beamter die Eheurkunde.
4. Nach der Trauung
Sie erhalten die Trauungsurkunde und den Familienausweis. Melden Sie Ihre Heirat bei Behörden, Arbeitgeber, Versicherungen und Banken. Bei Namensänderung müssen Ausweise erneuert werden.
Namensführung nach der Eheschließung
Seit 2013 behalten Eheleute grundsätzlich ihren bisherigen Namen. Sie können aber auch einen gemeinsamen Namen wählen. Weitere Informationen zur Namensänderung finden Sie in unserem Leitfaden.
Möglichkeiten der Namensführung
Beibehaltung der Namen: Jeder Ehepartner behält seinen bisherigen Namen (Standard seit 2013).
Gemeinsamer Ehename: Sie können den Namen der Frau oder des Mannes als gemeinsamen Familiennamen wählen.
Internationale Ehen: Bei unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten können Sie das Namensrecht eines der beiden Heimatländer wählen.
Für Kinder: Gemeinsame Kinder erhalten den Familiennamen oder bei getrennten Namen den gewählten Kindernamen. Bei der Geburtsanzeige wird dies festgelegt.
Erklärung erforderlich: Die Namenswahl muss vor der Trauung erklärt werden und ist dann verbindlich.
Kosten der Eheschließung
Die Gebühren für die zivilstandsamtliche Eheschließung sind schweizweit einheitlich geregelt und betragen insgesamt zwischen CHF 300.- und CHF 400.-. Die detaillierten Tarife sind in der Zivilstandsgebührenverordnung (ZStGV) festgelegt.
- Ehevorbereitungsverfahren inkl. Trauungsermächtigung: CHF 150.-
- Günstigste Trauungszeremonie: CHF 75.-
- Familienausweis: CHF 40.- (erste Ausstellung)
- Trauungsurkunde: CHF 30.- (pro Exemplar)
- Samstagstrauungen: Doppelter Tarif (häufig angeboten)
- Spezielle Trauorte: Zusätzliche Gebühren möglich