🇨🇭 Seit 1. Juli 2022 in Kraft

Ehe für alle Schweiz

Vollständiger Leitfaden zur gleichgeschlechtlichen Ehe in der Schweiz. Alles über Heiratsverfahren, Samenspende, Adoption, Umwandlung eingetragener Partnerschaften und Ihre Rechte als gleichgeschlechtliches Paar.

Die Ehe für alle ist Realität

Mit der Annahme der Volksabstimmung am 26. September 2021 und dem Inkrafttreten am 1. Juli 2022 können gleichgeschlechtliche Paare in der Schweiz heiraten und haben die gleichen Rechte wie verschiedengeschlechtliche Ehepaare. Das Ehevorbereitungsverfahren und die Ziviltrauung sind für alle Paare identisch.

64.1%
Ja-Stimmen Volksabstimmung

26/26
Kantone stimmten zu

1.7.2022
Inkrafttreten

Was ändert sich mit der Ehe für alle?

Gleichgeschlechtliche Paare erhalten vollen Zugang zu allen Rechten und Pflichten der Ehe

Eheschliessung

Vollständige rechtliche Gleichstellung:
Ziviltrauung im Zivilstandsamt
• Gleiches Ehevorbereitungsverfahren
• Identische Rechte und Pflichten
• Schutz vor Diskriminierung
Die Heiratsurkunde wird direkt nach der Trauung ausgestellt.

Adoption

Gemeinsame Kinderadoption:
• Gemeinschaftliche Volladoption möglich
• Gleiches Verfahren wie verschiedengeschlechtliche Paare
• Mindestens 3 Jahre gemeinsamer Haushalt
• Beide Partner mindestens 28 Jahre alt
Nach der Adoption sind entsprechende Geburtsanzeigen und Kindesanerkennungen erforderlich.

Samenspende

Zugang für verheiratete Frauenpaare:
• Samenspende in schweizerischen Kliniken
• Automatische Elternschaft ab Geburt
• Registrierung des Spenders (nicht anonym)
• Recht des Kindes auf Kenntnis der Abstammung
Die Geburtsurkunde wird mit beiden Müttern als Eltern ausgestellt.

Einbürgerung

Erleichterte Einbürgerung:
• Ausländische Ehepartner können sich erleichtert einbürgern
• Nach 3 Jahren Ehe in der Schweiz
• Vereinfachtes Verfahren
• Gleiche Bedingungen wie verschiedengeschlechtliche Paare
Weitere Informationen zum Bürgerrecht finden Sie in unserem entsprechenden Bereich.

Heiratsverfahren für gleichgeschlechtliche Paare

Das Eheschliesungsverfahren ist für alle Paare identisch – unabhängig von der sexuellen Orientierung

1. Ehevorbereitungsverfahren

Identisches Verfahren:
Beide Partner müssen beim zuständigen Zivilstandsamt persönlich erscheinen. Alle Ehevoraussetzungen werden geprüft: Alter (18+), Urteilsfähigkeit, kein bestehendes Ehehindernis. Weitere Details zum Ehevorbereitungsverfahren finden Sie in unserem rechtlichen Leitfaden.

2. Erforderliche Dokumente

Standardunterlagen:
Gültiger Pass/ID, ausgefülltes Gesuch, Wohnsitzbescheinigung (falls nötig). Für ausländische Partner: zusätzliche Dokumente je nach Herkunftsland erforderlich. Eine Geburtsurkunde ist als Altersnachweis nötig. Bei ausländischen Dokumenten ist oft eine Apostille oder Legalisierung erforderlich.

3. Ziviltrauung

Öffentliche Zeremonie:
Trauung im Zivilstandsamt oder externen Traulokal. Zwei urteilsfähige Trauzeugen erforderlich. Trauung muss binnen 3 Monaten nach Ehevorbereitung stattfinden. Beliebte Traulokale finden Sie in Zürich, Genève oder Valais.

4. Kosten und Gebühren

Schweizweite Einheitlichkeit:
Gebühren zwischen CHF 300-400 für Ehevorbereitung und Trauung. Samstagtrauungen und externe Lokale kosten mehr. Keine Unterschiede zu verschiedengeschlechtlichen Paaren. Die Ehevorbereitung sollte frühzeitig geplant werden.

5. Namensführung

Freie Wahl:
Beide Partner können ihre Namen behalten oder einen gemeinsamen Familiennamen wählen. Allianzname (Doppelname mit Bindestrich) für täglichen Gebrauch möglich. Weitere Informationen zur Namensänderung finden Sie in unserem entsprechenden Bereich.

6. Rechtswirkungen

Vollständige Gleichstellung:
Güterstand, Erbrecht, Sozialversicherungen, Steuern – alle ehelichen Rechte und Pflichten gelten gleichermassen. Automatische Witwenrente bei Tod des Partners. Nach der Hochzeit können Sie einen Familienausweis bestellen.

Umwandlung eingetragener Partnerschaften

Bestehende eingetragene Partnerschaften können einfach in eine Ehe umgewandelt werden. Neue eingetragene Partnerschaften können seit dem 1. Juli 2022 nicht mehr geschlossen werden.

Drei Optionen für bestehende Partnerschaften:

  • Umwandlung in Ehe: Gemeinsame Erklärung beim Zivilstandsamt – einfaches Verfahren ohne erneute Ehevorbereitung
  • Eingetragene Partnerschaft beibehalten: Bestehende Partnerschaften bleiben gültig und können weitergeführt werden
  • Auflösung und Neuheirat: Partnerschaft auflösen und komplettes Eheschliesungsverfahren durchlaufen

Umwandlungsverfahren:

  • Gemeinsamer Antrag beider Partner beim Zivilstandsamt
  • Keine erneute Prüfung der Ehevoraussetzungen erforderlich
  • Geringe Verwaltungsgebühren (ca. CHF 50-100)
  • Sofortige Rechtswirkung als Ehepaar
  • Bisherige Vermögensverhältnisse bleiben unverändert
  • Neue Heiratsurkunde wird ausgestellt

Ausländische Partnerschaften:

  • Vor 1.7.2022 geschlossen: Umwandlung in Ehe möglich, wenn als gleichwertig anerkannt
  • Nach 1.7.2022 geschlossen: Keine Umwandlung möglich – nur Neuheirat in der Schweiz
  • Ausländische Ehen: Werden automatisch als Ehe anerkannt und im Personenstandsregister aktualisiert
  • Oft ist eine Beglaubigung ausländischer Dokumente erforderlich
Bestehende Partnerschaften 2022
~19’000

Neue Partnerschaften 2020
651

Umwandlungsgebühr
CHF 50-100

Bearbeitungszeit
1-2 Wochen

Familienplanung und Kinderrechte

Die Ehe für alle eröffnet neue Möglichkeiten für gleichgeschlechtliche Paare beim Kinderwunsch

Samenspende in der Schweiz

Für verheiratete Frauenpaare:
Zugang zu Schweizer Samenbanken. Automatische Elternschaft beider Ehefrauen ab Geburt. Offene Samenspende – Kind kann ab 18 Jahren Auskunft über Spender erhalten. Die Geburtsurkunde wird mit beiden Müttern ausgestellt.

Private/Ausländische Samenspende

Stiefkindadoption weiterhin nötig:
Bei privater Samenspende oder ausländischen Kliniken ist Stiefkindadoption erforderlich. Verfahren kann erst nach einem Jahr gestartet werden. Die Kindesanerkennung erfolgt dann nachträglich.

Adoption

Gemeinschaftliche Volladoption:
Verheiratete gleichgeschlechtliche Paare können gemeinsam Kinder adoptieren. Etwa 20 Kinder pro Jahr zur Adoption verfügbar. Strenge Anforderungen und lange Wartezeiten. Nach der Adoption müssen neue Urkunden und Auszüge beantragt werden.

Leihmutterschaft

In der Schweiz verboten:
Leihmutterschaft bleibt in der Schweiz untersagt. Bei Leihmutterschaft im Ausland komplizierte Anerkennungsverfahren. Meist Stiefkindadoption notwendig. Ausländische Dokumente benötigen oft eine Apostille oder Legalisierung.

Häufige Fragen zur Ehe für alle

Können wir bereits vor dem Heiratstermin das Ehevorbereitungsverfahren starten?

Ja, das Ehevorbereitungsverfahren kann bis zu 3 Monate vor der geplanten Trauung eingeleitet werden. Die erteilte Trauungsermächtigung ist dann 3 Monate gültig. Es empfiehlt sich, frühzeitig zu starten, besonders bei ausländischen Partnern.

Müssen wir für die Samenspende verheiratet sein?

Ja, der Zugang zur gesetzlich geregelten Samenspende in der Schweiz steht nur verheirateten Paaren offen. In eingetragenen Partnerschaften oder ohne formelle Bindung ist keine Samenspende in Schweizer Kliniken möglich. Die Ziviltrauung ist daher für Frauenpaare mit Kinderwunsch entscheidend.

Was ist der Unterschied zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft?

Die Ehe bietet vollständige Gleichstellung: gemeinsame Adoption, Zugang zur Samenspende (für Frauenpaare), erleichterte Einbürgerung und symbolische Gleichwertigkeit. Eingetragene Partnerschaften haben diese Rechte nicht. Die Eheschliessung ist daher für viele Paare die bessere Option.

Können schwule Paare Kinder bekommen?

Schwule Paare haben Zugang zur gemeinschaftlichen Adoption. Leihmutterschaft ist in der Schweiz verboten, aber im Ausland möglich (mit komplizierter Anerkennung). Eizellenspende ist derzeit noch verboten, könnte aber künftig legalisiert werden.

Welche steuerlichen Auswirkungen hat die Ehe?

Verheiratete Paare werden steuerlich gemeinsam veranlagt. Dies kann je nach Einkommen vorteilhaft oder nachteilig sein. Bei ähnlichen Einkommen oft «Heiratsstrafe», bei unterschiedlichen Einkommen meist Steuerersparnis.

Was passiert mit unserer eingetragenen Partnerschaft, wenn wir nichts unternehmen?

Bestehende eingetragene Partnerschaften bleiben vollständig gültig. Sie müssen nichts unternehmen und können Ihre Partnerschaft beliebig lange weiterführen. Eine Umwandlung in eine Ehe ist jederzeit möglich, aber nicht obligatorisch. Das entsprechende Zivilstandsamt kann Sie über die Optionen beraten.

Weiterführende Reformen und Zukunftsaussichten

Die Ehe für alle ist ein wichtiger Schritt, aber weitere Reformen sind in Diskussion um die vollständige Gleichstellung von Regenbogenfamilien zu erreichen.

Aktuelle Diskussionen:

  • Eizellenspende: Lockerung des Verbots wird vom Parlament diskutiert
  • Mehrelternschaft: Rechtliche Anerkennung von mehr als zwei Elternteilen
  • Leihmutterschaft: Mögliche Legalisierung unter strengen Auflagen
  • Private Samenspende: Vereinfachung der rechtlichen Anerkennung
  • Co-Parenting: Rechtlicher Rahmen für Mehrfamilien-Konstellationen

Internationale Entwicklungen:

  • Schweiz reiht sich in europäischen Mainstream ein
  • Nachbarländer haben bereits weitergehende Reformen
  • Anerkennung ausländischer Regenbogenfamilien wird vereinfacht
  • Grenzüberschreitende Familiensituationen weniger problematisch

Unterstützungsorganisationen:

  • Pink Cross: Dachverband schwuler Männer
  • Lesbenorganisation Schweiz (LOS): Vertretung lesbischer Frauen
  • Regenbogenfamilien Schweiz: Support für LGBTIQ+ Familien
  • hab queer bern: Beratung und Information
EU-Länder mit Ehe für alle
17

Regenbogenfamilien CH
~6’000

Kinder in Regenbogenfamilien
~9’000

Jahre seit erstem EU-Land
23

Nächste Schritte und Beratung

Bundesamt für Justiz

Regenbogenfamilien.ch

Community Support
LGBTIQ+ Organisationen

Scroll to Top