Ehevorbereitung Schweiz
Vollständiger Schritt-für-Schritt-Leitfaden zur Vorbereitung Ihrer Ziviltrauung in der Schweiz. Alles was Sie über das Ehevorbereitungsverfahren, erforderliche Dokumente und offizielle Verfahren wissen müssen.
Inhaltsverzeichnis
Was ist die Ehevorbereitung?
Die Ehevorbereitung ist das obligatorische administrative Verfahren, das jeder Ziviltrauung in der Schweiz vorausgeht. Dieses Verfahren überprüft, ob die künftigen Eheleute alle gesetzlichen Voraussetzungen für die Eheschliessung erfüllen.
Gesetzliche Voraussetzungen
Bevor Sie das Ehevorbereitungsverfahren beginnen, stellen Sie sicher, dass Sie diese grundlegenden Voraussetzungen erfüllen
Alter und Urteilsfähigkeit
Beide Verlobte müssen:
• Das 18. Altersjahr vollendet haben
• Urteilsfähig sein
• Ihren Ehewillen frei äussern können
Eine Geburtsurkunde ist als Nachweis erforderlich.
Zivilstand
Obligatorische Überprüfung:
• Nicht bereits verheiratet sein
• Keine bestehende eingetragene Partnerschaft
• Auflösung früherer Ehen dokumentieren
Bei Geschiedenen sind entsprechende Urkunden und Auszüge erforderlich.
Wohnsitz
Örtliche Zuständigkeit:
• Mindestens einer muss in der Schweiz wohnen
• Verfahren beim Zivilstandsamt des Wohnsitzes
• Wohnsitzbescheinigung (falls erforderlich)
Finden Sie das zuständige Amt in unserem Verzeichnis der Zivilstandsämter.
Verwandtschaft
Ehehindernisse:
• Nicht Geschwister oder Halbgeschwister sein
• Keine direkte Verwandtschaft
• Überprüfung der Abstammung falls nötig
Schritt-für-Schritt Verfahren
Befolgen Sie diese Schritte in der richtigen Reihenfolge für eine erfolgreiche Ehevorbereitung
1. Gesuch einreichen
Offizielles Formular ausfüllen:
Füllen Sie das «Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung» aus, erhältlich beim Zivilstandsamt oder online. Beide Verlobte müssen unterschreiben. Weitere Informationen zum kompletten Ehevorbereitungsverfahren finden Sie in unserem detaillierten Leitfaden.
2. Persönlicher Termin
Obligatorisches Gespräch:
Vereinbaren Sie einen Termin beim Zivilstandsamt. Beide Verlobte müssen persönlich mit Original-Ausweisdokumenten erscheinen. Kontaktieren Sie das zuständige Berner, Aargauer oder St. Galler Zivilstandsamt.
3. Dokumentenabgabe
Vollständige Unterlagen:
Reichen Sie alle erforderlichen Dokumente gemäss Ihrer Staatsangehörigkeit und Ihrem Zivilstand ein. Ausländische Dokumente müssen übersetzt und apostilliert sein. Informationen zur Apostille und Legalisierung sowie Beglaubigung finden Sie in unseren separaten Bereichen.
4. Amtliche Prüfung
Administrative Überprüfung:
Das Zivilstandsamt prüft alle Dokumente. Falls nötig werden zusätzliche Unterlagen oder ein zweites Gespräch angefordert. Bei Problemen mit der Übersetzung von Dokumenten helfen wir Ihnen gerne weiter.
5. Namenserklärung
Namensführung bestimmen:
Füllen Sie das Formular «Ehevorbereitung – Name und Bürgerrechte nach der Trauung» aus zur Festlegung der Namen nach der Eheschliessung. Weitere Informationen zur Namensänderung finden Sie in unserem entsprechenden Bereich.
6. Trauungsermächtigung
Finale Bewilligung:
Nach positiver Prüfung erhalten Sie die Trauungsermächtigung gültig für 3 Monate. Sie können bei jedem Zivilstandsamt der Schweiz heiraten. Planen Sie anschliessend Ihre Ziviltrauung im gewünschten Traulokal.
Erforderliche Dokumente
Die Dokumentation variiert je nach Staatsangehörigkeit und Zivilstand. Alle Dokumente müssen im Original oder als beglaubigte Kopien eingereicht werden. Informationen zu Kopien beglaubigen finden Sie in unserem Beglaubigungsbereich.
Für Schweizer Bürger:
- Gültiger Pass oder Identitätskarte
- Ausgefülltes «Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung»
- Wohnsitzbescheinigung (bei Wohnsitz ausserhalb des Kantons)
- Ledigkeitsbescheinigung oder Scheidungsurteil (falls zutreffend)
- Bei Bedarf: Geburtsurkunde oder Sterbeurkunde des früheren Ehepartners
Für ausländische Staatsangehörige:
- Alle Dokumente für Schweizer Bürger, zusätzlich:
- Apostillierte Geburtsurkunde
- Ledigkeitsbescheinigung aus dem Heimatland
- Gültige Aufenthaltsbewilligung bis Trauungsdatum
- Offizielle Übersetzungen ins Deutsche, Französische, Italienische oder Englische
- Konsularische Beglaubigungen (je nach Herkunftsland). Weitere Informationen zum Bürgerrecht und seinen Auswirkungen.
Häufige Fragen zur Ehevorbereitung
Wie lange vor der Trauung muss ich die Ehevorbereitung beginnen?
Es wird empfohlen, das Verfahren 3-4 Monate vor dem gewünschten Trauungsdatum zu beginnen. Das Verfahren kann frühestens 3 Monate vor der Trauung durchgeführt werden, und die Ermächtigung ist 3 Monate gültig. Weitere Details zum kompletten Ehevorbereitungsverfahren finden Sie in unserem detaillierten Leitfaden.
Brauche ich einen Dolmetscher, wenn ich kein Deutsch spreche?
Ja, wenn Sie sich nicht auf Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch verständigen können, müssen Sie eine zertifizierte dolmetschende Person auf eigene Kosten mitbringen. Diese darf nicht nahe verwandt sein und muss über entsprechende Sprachkenntnisse verfügen. Informationen zur Übersetzung und Beglaubigung finden Sie in unserem separaten Bereich.
Was passiert, wenn meine ausländischen Dokumente zusätzliche Überprüfung benötigen?
Ausländische Dokumente können zur Überprüfung an die kantonale Aufsichtsbehörde oder an die zuständige schweizerische Vertretung in Ihrem Herkunftsland weitergeleitet werden. Dies kann die Bearbeitungszeit verlängern und zusätzliche Kosten verursachen. Eine Apostille oder Legalisierung kann erforderlich sein.
Kann ich bei jedem Zivilstandsamt der Schweiz heiraten?
Ja, nach abgeschlossener Ehevorbereitung können Sie bei jedem Zivilstandsamt in der Schweiz heiraten. Das Zivilstandsamt, wo Sie die Vorbereitung gemacht haben, stellt eine «Trauungsermächtigung» für den gewählten Ort aus. Beliebte Orte sind Zürich, Genève oder Valais.
Welche Optionen habe ich für den Namen nach der Eheschliessung?
Sie können Ihren bisherigen Namen behalten, den Namen Ihres Partners als gemeinsamen Familiennamen wählen, oder einen Allianzname mit Bindestrich für den täglichen Gebrauch verwenden. Die Entscheidung wird während der Ehevorbereitung getroffen. Weitere Informationen zur Namensänderung finden Sie in unserem entsprechenden Bereich.
Kann das Verfahren in dringenden Fällen beschleunigt werden?
In aussergewöhnlichen und dringenden Umständen können einige Zivilstandsämter das Verfahren beschleunigen. Sie sollten sich direkt an das zuständige Zivilstandsamt wenden, um Ihre spezifische Situation zu besprechen. Kontaktieren Sie das entsprechende Amt in Ihrem Kanton.