Ziviltrauung Schweiz
Alles über die Ziviltrauung in der Schweiz – von den Voraussetzungen über das Ehevorbereitungsverfahren bis zur Trauung. Inklusive Kosten, Ablauf und wichtigen Tipps für Ihre Hochzeit.
Inhaltsverzeichnis
Wichtige Information: Ehe für alle
Seit dem 1. Juli 2022 können in der Schweiz gleichgeschlechtliche Paare heiraten. Die «Ehe für alle» wurde am 26. September 2021 von der Schweizer Bevölkerung angenommen. Bestehende eingetragene Partnerschaften können in Ehen umgewandelt werden.
Grundlagen der Ziviltrauung
Was Sie über die Eheschliessung in der Schweiz wissen müssen
Rechtliche Grundlagen
In der Schweiz ist die Ziviltrauung die einzig rechtsgültige Form der Eheschliessung. Religiöse Trauungen oder freie Zeremonien sind freiwillig und dürfen erst nach der zivilen Heirat stattfinden. Das Eherecht ist in den Artikeln 90 bis 251 des schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) geregelt. Weitere Informationen zur Eheschliessung allgemein finden Sie in unserem Überblick.
Seit 1988 ist das Eherecht nach dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Frau und Mann aufgebaut. Die Eheschliessung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren: dem Ehevorbereitungsverfahren und der eigentlichen Trauung.
Warum Ziviltrauung obligatorisch?
• Rechtliche Anerkennung: Nur die Ziviltrauung schafft die Ehe im rechtlichen Sinne
• Einheitliche Standards: Schweizweit gleiche Voraussetzungen und Verfahren
• Dokumentation: Offizielle Registrierung im Zivilstandsregister
• Rechtssicherheit: Klare rechtliche Folgen und Schutz
• Internationale Anerkennung: Weltweite Gültigkeit der Schweizer Ehe. Für internationale Verwendung kann eine Apostille oder Legalisierung erforderlich sein.
Besonderheiten in der Schweiz
• Freie Ortswahl: Heirat in jedem Zivilstandsamt der Schweiz möglich
• Keine Wartefrist: Trauung direkt nach erfolgreichem Ehevorbereitungsverfahren
• Flexible Namensführung: Verschiedene Optionen bei der Namenswahl
• Öffentlich: Trauungen sind grundsätzlich öffentlich
• Trauzeugen erforderlich: Zwei volljährige Personen als Zeugen. Die Heiratsurkunde wird direkt nach der Zeremonie ausgestellt.
Voraussetzungen für die Heirat
Diese Bedingungen müssen beide Partner erfüllen
Persönliche Voraussetzungen
Alter: Mindestens 18 Jahre (Volljährigkeit)
Urteilsfähigkeit: Beide Partner müssen urteilsfähig sein
Freier Wille: Keine Zwangsheirat oder Täuschung
Wichtig: Das Mindestalter von 18 Jahren gilt seit 2013 für alle Personen. Frühere Ausnahmen für Minderjährige wurden abgeschafft. Für die Heirat wird auch eine Geburtsurkunde benötigt.
Zivilstandsvoraussetzungen
Unverheiratet: Beide dürfen nicht bereits verheiratet sein
Keine eingetragene Partnerschaft: Bestehende Partnerschaften müssen aufgelöst oder umgewandelt werden
Geschieden/verwitwet: Ist erlaubt, entsprechende Dokumente erforderlich
Hinweis: Eingetragene Partnerschaften können seit 2022 direkt in Ehen umgewandelt werden. Bei Geschiedenen sind entsprechende Urkunden und Auszüge erforderlich.
Verwandtschafts-Ausschlussgründe
Verboten sind Ehen zwischen:
• Personen in gerader Linie (Eltern, Kinder, Grosseltern)
• Geschwistern und Halbgeschwistern
• Adoptivfamilien (unter bestimmten Umständen)
Erlaubt sind: Cousins/Cousinen, Onkel/Nichte (mit Ausnahmen)
Aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen
Schweizer Staatsangehörige: Keine zusätzlichen Beschränkungen
Ausländische Staatsangehörige:
• Rechtmässiger Aufenthalt in der Schweiz
• Gültiger Ausweis/Pass
• Je nach Herkunftsland: Einreisevisum für Eheschliessung
• Nachweis der Aufenthaltsberechtigung bis zur Trauung
Touristenvisum: Meist nicht ausreichend für Eheschliessung. Weitere Informationen zum Bürgerrecht finden Sie in unserem entsprechenden Bereich.
Das Ehevorbereitungsverfahren
Der erste Schritt zur rechtsgültigen Ehe
Was ist das Ehevorbereitungsverfahren?
Das Ehevorbereitungsverfahren ist die administrative Vorbereitung der Eheschliessung. Dabei wird geprüft, ob beide Partner alle gesetzlichen Voraussetzungen für die Heirat erfüllen. Das Verfahren ist obligatorisch und muss vor jeder Trauung abgeschlossen werden. Weitere Details zur Ehevorbereitung finden Sie in unserem separaten Leitfaden.
Zuständigkeit
Zuständiges Amt: Zivilstandsamt des Wohnortes eines der beiden Partner
Beide Partner wohnen in verschiedenen Gemeinden: Wahlrecht zwischen beiden Zivilstandsämtern
Partner im Ausland: Gesuch kann über Schweizer Vertretung (Botschaft/Konsulat) eingereicht werden
Wichtig: Das Vorbereitungsverfahren kann nur am Wohnort durchgeführt werden, die Trauung selbst ist überall in der Schweiz möglich. Finden Sie das zuständige Amt in unserem Verzeichnis der Zivilstandsämter.
Zeitrahmen
Frühester Beginn: 3 Monate vor gewünschtem Heiratstermin
Gültigkeit der Trauungserlaubnis: 3 Monate nach Abschluss des Verfahrens
Keine Wartefrist: Trauung kann direkt nach erfolgreichem Abschluss stattfinden
Bearbeitungszeit: 2-8 Wochen (je nach Nationalität und Dokumentenlage)
Benötigte Dokumente
Für alle:
• Ausgefülltes Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung
• Gültiger Pass oder Identitätskarte
• Wohnsitzbescheinigung (bei Wohnsitz ausserhalb des Kantons)
Zusätzlich je nach Situation:
• Scheidungsurteil (bei Geschiedenen)
• Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners (bei Verwitweten)
• Geburtsurkunde (bei ausländischen Staatsangehörigen)
• Ledigkeitsbescheinigung (für Ausländer). Oft ist eine Beglaubigung erforderlich.
Ablauf des Verfahrens
1. Gesuch einreichen: Persönlich oder per Post beim Zivilstandsamt
2. Dokumentenprüfung: Zivilstandsamt prüft alle eingereichten Unterlagen
3. Persönlicher Termin: Beide Partner müssen gemeinsam erscheinen
4. Eidesstattliche Erklärung: Bestätigung der Ehefähigkeit
5. Aufklärung: Information über rechtliche Folgen der Ehe
6. Trauungserlaubnis: Bei erfolgreichem Abschluss
Schritt-für-Schritt zur Ziviltrauung
Ihr Weg von der Anmeldung bis zur Trauung
Schritt 1: Vorbereitung & Planung
Timing planen: Beginnen Sie 3-6 Monate vor gewünschtem Heiratstermin
Traulokal wählen: Entscheiden Sie, wo Sie heiraten möchten
Dokumente sammeln: Stellen Sie alle benötigten Unterlagen zusammen
Sonderfall Ausländer: Mindestens 6 Monate Vorlaufzeit einplanen
Tipp: Beliebte Traulokale früh reservieren, besonders für Samstag
Schritt 2: Ehevorbereitungsverfahren
Gesuch einreichen: Beim Zivilstandsamt des Wohnortes
Unterlagen prüfen lassen: Vollständigkeit und Gültigkeit
Termin vereinbaren: Für persönliche Vorsprache
Gemeinsam erscheinen: Beide Partner müssen anwesend sein
Eidesstattliche Erklärung: Bestätigung der Ehefähigkeit
Aufklärung erhalten: Über rechtliche Folgen der Ehe. Mehr Details zum Ehevorbereitungsverfahren.
Schritt 3: Trauungstermin vereinbaren
Trauungserlaubnis erhalten: Nach erfolgreichem Ehevorbereitungsverfahren
Gültigkeit 3 Monate: Trauung muss innerhalb dieser Frist erfolgen
Traulokal kontaktieren: Direkter Kontakt mit gewünschtem Zivilstandsamt
Termin reservieren: Datum und Uhrzeit festlegen
Trauungsermächtigung: Falls anderes Zivilstandsamt als beim Vorbereitungsverfahren
Schritt 4: Vorbereitung der Trauung
Trauzeugen organisieren: Zwei volljährige, urteilsfähige Personen
Ausweise bereitstellen: Gültige Pässe oder Identitätskarten für Trauzeugen
Gäste einladen: Je nach Kapazität des Traulokals
Besondere Wünsche: Musik, Eheversprechen, Ringzeremonie
Fotograf/Video: Organisation von Dokumentation
Schritt 5: Die Trauungszeremonie
Dauer: 15-30 Minuten je nach Gestaltung
Ablauf: Begrüssung, Erklärungen, Willenserklärung, Unterschriften
Öffentlich: Grundsätzlich öffentliche Zeremonie
Trauungsurkunde: Sofortige Ausstellung nach der Zeremonie
Rechtsgültigkeit: Ehe ist ab diesem Moment rechtskräftig
Schritt 6: Nach der Trauung
Dokumente bestellen: Familienausweis, weitere Heiratsurkunden
Namensänderung: Bei Banken, Versicherungen, Arbeitgeber
Ausweispapiere: Pass und Identitätskarte aktualisieren
Steuern: Neuen Zivilstand bei Steuerbehörden melden
Anerkennung im Ausland: Bei Bedarf bei Schweizer Vertretungen
Traulokale & Termine
Wo und wann Sie heiraten können
Freie Ortswahl
Schweizweite Möglichkeit: Sie können in jedem Zivilstandsamt der Schweiz heiraten
Nicht nur am Wohnort: Heirat auch in anderen Kantonen möglich
Trauungsermächtigung: Wird vom Vorbereitungsamt ausgestellt
Besondere Lokale: Viele Ämter bieten alternative Traulokale (Schlösser, Museen, etc.)
Einschränkung: Nur in offiziellen Traulokalen, nicht privat. Beliebte Kantone: Zürich, Bern, Genève
Termine & Zeiten
Reguläre Zeiten: Montag bis Freitag während Bürozeiten
Samstags: Oft möglich, meist gegen Aufpreis
Sonntags: Keine Ziviltrauungen in der Schweiz
Feiertage: In der Regel nicht möglich
Reservierung: Oft bis zu 1 Jahr im Voraus möglich
Hochsaison: Mai bis September, frühe Buchung empfehlenswert
Arten von Trauungen
Einfache Trauung: Standardzeremonie ohne besondere Gestaltung
Feierliche Trauung: Mit persönlichen Elementen, Musik, Eheversprechen
Kleine Trauung: Nur mit Trauzeugen, ohne weitere Gäste
Grosse Trauung: Mit vielen Gästen in grösseren Traulokalen
Besondere Orte: Schlösser, Museen, historische Gebäude
Outdoor-Trauungen: In Gärten oder Parkanlagen (wo verfügbar)
Beliebte Traulokale
Zürich: Standesamt Zürich, Schloss Kyburg, Villa Patumbah
Bern: Standesamt Bern, Schloss Oberhofen, Kornhausbibliothek
Basel: Rathaus Basel, Antikenmuseum
Luzern: Historisches Museum, Schloss Meggenhorn
Genf: Hôtel de Ville, Villa Bartholoni
Graubünden: Schloss Tarasp, Segantini Museum
Kosten & Gebühren
Was eine Ziviltrauung in der Schweiz kostet
Ehevorbereitungsverfahren
Standardgebühr: CHF 200-400 (je nach Kanton)
Zusatzkosten für Ausländer: CHF 50-150
Dokumentenbeschaffung: CHF 20-50 pro Dokument
Übersetzungen: CHF 50-150 pro Dokument
Apostille/Legalisierung: CHF 30-100 pro Dokument
Trauungsgebühren
Wochentags (Mo-Fr): CHF 200-600
Samstags: CHF 400-1200 (meist höhere Gebühren)
Besondere Traulokale: CHF 500-2000
Ausserhalb der Bürozeiten: Zuschlag 50-100%
Zweisprachige Trauung: Meist CHF 100-200 Aufpreis
Zusätzliche Kosten
Heiratsurkunden: CHF 20-40 pro Exemplar
Familienausweis: CHF 20-30
Internationale Urkunden: CHF 30-50
Trauungsermächtigung: CHF 50-100
Parkgebühren: Je nach Traulokal
Dekoration/Blumen: Falls erlaubt und gewünscht
Gesamtkosten Beispiel
Schweizer Paar (einfach): CHF 400-800
Schweizer Paar (festlich): CHF 800-1500
Gemischtes Paar: CHF 600-1200
Ausländisches Paar: CHF 800-2000
Luxustrauung: CHF 1500-3000+
Hinweis: Preise variieren stark zwischen den Kantonen
Namensrecht bei der Ehe
Welche Namensoptionen Sie haben
Grundprinzip
Seit 2013: Beide Ehepartner behalten grundsätzlich ihren Namen
Wahlrecht: Gemeinsamer Familienname kann gewählt werden
Gleichberechtigung: Name des Mannes oder der Frau möglich
Entscheidung vor Trauung: Wahl muss beim Ehevorbereitungsverfahren getroffen werden
Änderung nach Trauung: Nur unter bestimmten Umständen möglich
Namensoptionen
Option 1 – Ledigname behalten: Beide führen weiterhin ihren ursprünglichen Namen
Option 2 – Familienname wählen: Gemeinsamer Name (Ledigname eines Partners)
Option 3 – Doppelname: Wer den Familiennamen nicht trägt, kann seinen Ledignnamen voranstellen
Beispiel: Müller & Schmidt → Familienname Schmidt, sie kann «Müller-Schmidt» führen
Kinder und Namen
Mit Familienname: Kinder erhalten automatisch den Familiennamen
Ohne Familienname: Eltern müssen bei der Geburt des ersten Kindes entscheiden
Alle gleich: Alle Kinder der Ehe tragen denselben Namen
Adoption: Adoptierte Kinder können den Namen der Familie annehmen
Praktische Hinweise
Ausweispapiere: Neue Pässe und Identitätskarten nötig bei Namensänderung
Beruflich: Ledigname kann beruflich weitergeführt werden
International: Nicht alle Länder anerkennen Doppelnamen
Scheidung: Ledigname kann wieder angenommen werden
Kosten: Namensänderung verursacht Verwaltungskosten
Nach der Trauung
Wichtige Schritte nach der Eheschliessung
Sofortige Schritte
Heiratsurkunden bestellen: Mehrere Exemplare für verschiedene Zwecke
Familienausweis beantragen: Offizieller Nachweis der Familienverhältnisse
Arbeitgeber informieren: Änderung des Zivilstands mitteilen
Versicherungen: Kranken-, Hausrat- und andere Versicherungen anpassen
Bank informieren: Kontodaten und Vollmachten aktualisieren
Amtliche Dokumente
Pass erneuern: Bei Namensänderung obligatorisch
Identitätskarte: Neue ID mit aktuellem Namen bestellen
Führerausweis: Namensänderung beim Strassenverkehrsamt melden
Stimmregister: Automatische Aktualisierung durch Gemeinde
Steuern: Neuer Zivilstand bei Steuerbehörde vermerkt
Internationale Anerkennung
Apostille beantragen: Für internationale Verwendung der Heiratsurkunde
Konsulate informieren: Bei doppelter Staatsangehörigkeit
Ausländische Behörden: Je nach Herkunftsland erforderliche Meldungen
Visa/Aufenthaltstitel: Änderungen bei Ausländerbehörden
Übersetzungen: Beglaubigte Übersetzungen für andere Länder
Rechtliche Folgen
Güterrecht: Errungenschaftsbeteiligung als Grundregel
Ehevertrag: Kann auch nach der Heirat abgeschlossen werden
Erbrecht: Automatisches Erbrecht zwischen Ehepartnern
Unterhaltspflicht: Gegenseitige Verpflichtungen
Steuerklasse: Gemeinsame Veranlagung bei Steuern
Sozialversicherungen: Änderungen bei AHV, Pensionskasse etc.
Häufige Fragen zur Ziviltrauung
Antworten auf die wichtigsten Fragen
Kann ich ohne Schweizer Staatsbürgerschaft heiraten?
Ja, auch ausländische Staatsangehörige können in der Schweiz heiraten. Sie benötigen jedoch zusätzliche Dokumente wie eine Ledigkeitsbescheinigung und müssen je nach Herkunftsland spezielle Voraussetzungen erfüllen. Ein rechtmässiger Aufenthalt in der Schweiz ist erforderlich.
Wie lange dauert das Ehevorbereitungsverfahren?
Das Ehevorbereitungsverfahren dauert in der Regel 2-8 Wochen. Bei Schweizer Staatsangehörigen geht es meist schneller (2-4 Wochen), bei ausländischen Partnern kann es länger dauern (4-8 Wochen), da zusätzliche Dokumente geprüft werden müssen.
Können gleichgeschlechtliche Paare heiraten?
Ja, seit dem 1. Juli 2022 ist die «Ehe für alle» in der Schweiz in Kraft. Gleichgeschlechtliche Paare können heiraten und haben dieselben Rechte wie verschiedengeschlechtliche Ehepaare. Bestehende eingetragene Partnerschaften können in Ehen umgewandelt werden.
Ist eine religiöse Trauung in der Schweiz gültig?
Nein, nur die Ziviltrauung ist rechtsgültig. Religiöse oder freie Trauungen sind rechtlich nicht bindend und dürfen erst nach der zivilen Eheschliessung stattfinden. Sie sind aber als zusätzliche Feier sehr beliebt.
Brauche ich Trauzeugen?
Ja, für eine Ziviltrauung in der Schweiz sind zwei Trauzeugen obligatorisch. Sie müssen volljährig (mindestens 18 Jahre alt) und urteilsfähig sein. Die Trauzeugen benötigen einen gültigen Ausweis und unterschreiben die Trauungsurkunde.
Kann ich meinen Namen nach der Heirat behalten?
Ja, seit 2013 behalten beide Ehepartner grundsätzlich ihren Namen. Sie können aber auch einen gemeinsamen Familiennamen wählen oder einen Doppelnamen führen. Diese Entscheidung muss beim Ehevorbereitungsverfahren getroffen werden.
Wie viel kostet eine Ziviltrauung?
Die Kosten variieren je nach Kanton und gewähltem Traulokal. Für ein Schweizer Paar liegen die Gesamtkosten zwischen CHF 400-1500. Bei ausländischen Partnern können zusätzliche Kosten für Dokumentenbeschaffung und Übersetzungen anfallen.
Kann ich überall in der Schweiz heiraten?
Ja, Sie haben freie Ortswahl und können in jedem Zivilstandsamt der Schweiz heiraten, unabhängig von Ihrem Wohnort. Das Ehevorbereitungsverfahren muss jedoch am Wohnort eines Partners durchgeführt werden.
Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Entscheidung!
Eine Ziviltrauung in der Schweiz ist ein wichtiger Schritt in Ihrem gemeinsamen Leben. Mit der richtigen Vorbereitung und den nötigen Informationen wird Ihre Hochzeit zu einem unvergesslichen Erlebnis. Bei Fragen wenden Sie sich an das zuständige Zivilstandsamt oder lassen Sie sich professionell beraten.
Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihre Ehe und ein Leben voller Glück und Zufriedenheit!