🇨🇭 Heiraten in der Schweiz

Ziviltrauung Schweiz

Alles über die Ziviltrauung in der Schweiz – von den Voraussetzungen über das Ehevorbereitungsverfahren bis zur Trauung. Inklusive Kosten, Ablauf und wichtigen Tipps für Ihre Hochzeit.

Wichtige Information: Ehe für alle

Seit dem 1. Juli 2022 können in der Schweiz gleichgeschlechtliche Paare heiraten. Die «Ehe für alle» wurde am 26. September 2021 von der Schweizer Bevölkerung angenommen. Bestehende eingetragene Partnerschaften können in Ehen umgewandelt werden.

Grundlagen der Ziviltrauung

Was Sie über die Eheschliessung in der Schweiz wissen müssen

Rechtliche Grundlagen

In der Schweiz ist die Ziviltrauung die einzig rechtsgültige Form der Eheschliessung. Religiöse Trauungen oder freie Zeremonien sind freiwillig und dürfen erst nach der zivilen Heirat stattfinden. Das Eherecht ist in den Artikeln 90 bis 251 des schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) geregelt. Weitere Informationen zur Eheschliessung allgemein finden Sie in unserem Überblick.

Seit 1988 ist das Eherecht nach dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Frau und Mann aufgebaut. Die Eheschliessung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren: dem Ehevorbereitungsverfahren und der eigentlichen Trauung.

Warum Ziviltrauung obligatorisch?

Rechtliche Anerkennung: Nur die Ziviltrauung schafft die Ehe im rechtlichen Sinne
Einheitliche Standards: Schweizweit gleiche Voraussetzungen und Verfahren
Dokumentation: Offizielle Registrierung im Zivilstandsregister
Rechtssicherheit: Klare rechtliche Folgen und Schutz
Internationale Anerkennung: Weltweite Gültigkeit der Schweizer Ehe. Für internationale Verwendung kann eine Apostille oder Legalisierung erforderlich sein.

Besonderheiten in der Schweiz

Freie Ortswahl: Heirat in jedem Zivilstandsamt der Schweiz möglich
Keine Wartefrist: Trauung direkt nach erfolgreichem Ehevorbereitungsverfahren
Flexible Namensführung: Verschiedene Optionen bei der Namenswahl
Öffentlich: Trauungen sind grundsätzlich öffentlich
Trauzeugen erforderlich: Zwei volljährige Personen als Zeugen. Die Heiratsurkunde wird direkt nach der Zeremonie ausgestellt.

Voraussetzungen für die Heirat

Diese Bedingungen müssen beide Partner erfüllen

Persönliche Voraussetzungen

Alter: Mindestens 18 Jahre (Volljährigkeit)
Urteilsfähigkeit: Beide Partner müssen urteilsfähig sein
Freier Wille: Keine Zwangsheirat oder Täuschung

Wichtig: Das Mindestalter von 18 Jahren gilt seit 2013 für alle Personen. Frühere Ausnahmen für Minderjährige wurden abgeschafft. Für die Heirat wird auch eine Geburtsurkunde benötigt.

Zivilstandsvoraussetzungen

Unverheiratet: Beide dürfen nicht bereits verheiratet sein
Keine eingetragene Partnerschaft: Bestehende Partnerschaften müssen aufgelöst oder umgewandelt werden
Geschieden/verwitwet: Ist erlaubt, entsprechende Dokumente erforderlich

Hinweis: Eingetragene Partnerschaften können seit 2022 direkt in Ehen umgewandelt werden. Bei Geschiedenen sind entsprechende Urkunden und Auszüge erforderlich.

Verwandtschafts-Ausschlussgründe

Verboten sind Ehen zwischen:
• Personen in gerader Linie (Eltern, Kinder, Grosseltern)
• Geschwistern und Halbgeschwistern
• Adoptivfamilien (unter bestimmten Umständen)

Erlaubt sind: Cousins/Cousinen, Onkel/Nichte (mit Ausnahmen)

Aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen

Schweizer Staatsangehörige: Keine zusätzlichen Beschränkungen

Ausländische Staatsangehörige:
• Rechtmässiger Aufenthalt in der Schweiz
• Gültiger Ausweis/Pass
• Je nach Herkunftsland: Einreisevisum für Eheschliessung
• Nachweis der Aufenthaltsberechtigung bis zur Trauung

Touristenvisum: Meist nicht ausreichend für Eheschliessung. Weitere Informationen zum Bürgerrecht finden Sie in unserem entsprechenden Bereich.

Das Ehevorbereitungsverfahren

Der erste Schritt zur rechtsgültigen Ehe

Was ist das Ehevorbereitungsverfahren?

Das Ehevorbereitungsverfahren ist die administrative Vorbereitung der Eheschliessung. Dabei wird geprüft, ob beide Partner alle gesetzlichen Voraussetzungen für die Heirat erfüllen. Das Verfahren ist obligatorisch und muss vor jeder Trauung abgeschlossen werden. Weitere Details zur Ehevorbereitung finden Sie in unserem separaten Leitfaden.

Zuständigkeit

Zuständiges Amt: Zivilstandsamt des Wohnortes eines der beiden Partner

Beide Partner wohnen in verschiedenen Gemeinden: Wahlrecht zwischen beiden Zivilstandsämtern

Partner im Ausland: Gesuch kann über Schweizer Vertretung (Botschaft/Konsulat) eingereicht werden

Wichtig: Das Vorbereitungsverfahren kann nur am Wohnort durchgeführt werden, die Trauung selbst ist überall in der Schweiz möglich. Finden Sie das zuständige Amt in unserem Verzeichnis der Zivilstandsämter.

Zeitrahmen

Frühester Beginn: 3 Monate vor gewünschtem Heiratstermin

Gültigkeit der Trauungserlaubnis: 3 Monate nach Abschluss des Verfahrens

Keine Wartefrist: Trauung kann direkt nach erfolgreichem Abschluss stattfinden

Bearbeitungszeit: 2-8 Wochen (je nach Nationalität und Dokumentenlage)

Benötigte Dokumente

Für alle:
• Ausgefülltes Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung
• Gültiger Pass oder Identitätskarte
• Wohnsitzbescheinigung (bei Wohnsitz ausserhalb des Kantons)

Zusätzlich je nach Situation:
• Scheidungsurteil (bei Geschiedenen)
Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners (bei Verwitweten)
Geburtsurkunde (bei ausländischen Staatsangehörigen)
• Ledigkeitsbescheinigung (für Ausländer). Oft ist eine Beglaubigung erforderlich.

Ablauf des Verfahrens

1. Gesuch einreichen: Persönlich oder per Post beim Zivilstandsamt

2. Dokumentenprüfung: Zivilstandsamt prüft alle eingereichten Unterlagen

3. Persönlicher Termin: Beide Partner müssen gemeinsam erscheinen

4. Eidesstattliche Erklärung: Bestätigung der Ehefähigkeit

5. Aufklärung: Information über rechtliche Folgen der Ehe

6. Trauungserlaubnis: Bei erfolgreichem Abschluss

Schritt-für-Schritt zur Ziviltrauung

Ihr Weg von der Anmeldung bis zur Trauung

Schritt 1: Vorbereitung & Planung

Timing planen: Beginnen Sie 3-6 Monate vor gewünschtem Heiratstermin

Traulokal wählen: Entscheiden Sie, wo Sie heiraten möchten

Dokumente sammeln: Stellen Sie alle benötigten Unterlagen zusammen

Sonderfall Ausländer: Mindestens 6 Monate Vorlaufzeit einplanen

Tipp: Beliebte Traulokale früh reservieren, besonders für Samstag

Schritt 2: Ehevorbereitungsverfahren

Gesuch einreichen: Beim Zivilstandsamt des Wohnortes

Unterlagen prüfen lassen: Vollständigkeit und Gültigkeit

Termin vereinbaren: Für persönliche Vorsprache

Gemeinsam erscheinen: Beide Partner müssen anwesend sein

Eidesstattliche Erklärung: Bestätigung der Ehefähigkeit

Aufklärung erhalten: Über rechtliche Folgen der Ehe. Mehr Details zum Ehevorbereitungsverfahren.

Schritt 3: Trauungstermin vereinbaren

Trauungserlaubnis erhalten: Nach erfolgreichem Ehevorbereitungsverfahren

Gültigkeit 3 Monate: Trauung muss innerhalb dieser Frist erfolgen

Traulokal kontaktieren: Direkter Kontakt mit gewünschtem Zivilstandsamt

Termin reservieren: Datum und Uhrzeit festlegen

Trauungsermächtigung: Falls anderes Zivilstandsamt als beim Vorbereitungsverfahren

Schritt 4: Vorbereitung der Trauung

Trauzeugen organisieren: Zwei volljährige, urteilsfähige Personen

Ausweise bereitstellen: Gültige Pässe oder Identitätskarten für Trauzeugen

Gäste einladen: Je nach Kapazität des Traulokals

Besondere Wünsche: Musik, Eheversprechen, Ringzeremonie

Fotograf/Video: Organisation von Dokumentation

Schritt 5: Die Trauungszeremonie

Dauer: 15-30 Minuten je nach Gestaltung

Ablauf: Begrüssung, Erklärungen, Willenserklärung, Unterschriften

Öffentlich: Grundsätzlich öffentliche Zeremonie

Trauungsurkunde: Sofortige Ausstellung nach der Zeremonie

Rechtsgültigkeit: Ehe ist ab diesem Moment rechtskräftig

Schritt 6: Nach der Trauung

Dokumente bestellen: Familienausweis, weitere Heiratsurkunden

Namensänderung: Bei Banken, Versicherungen, Arbeitgeber

Ausweispapiere: Pass und Identitätskarte aktualisieren

Steuern: Neuen Zivilstand bei Steuerbehörden melden

Anerkennung im Ausland: Bei Bedarf bei Schweizer Vertretungen

Traulokale & Termine

Wo und wann Sie heiraten können

Freie Ortswahl

Schweizweite Möglichkeit: Sie können in jedem Zivilstandsamt der Schweiz heiraten

Nicht nur am Wohnort: Heirat auch in anderen Kantonen möglich

Trauungsermächtigung: Wird vom Vorbereitungsamt ausgestellt

Besondere Lokale: Viele Ämter bieten alternative Traulokale (Schlösser, Museen, etc.)

Einschränkung: Nur in offiziellen Traulokalen, nicht privat. Beliebte Kantone: Zürich, Bern, Genève

Termine & Zeiten

Reguläre Zeiten: Montag bis Freitag während Bürozeiten

Samstags: Oft möglich, meist gegen Aufpreis

Sonntags: Keine Ziviltrauungen in der Schweiz

Feiertage: In der Regel nicht möglich

Reservierung: Oft bis zu 1 Jahr im Voraus möglich

Hochsaison: Mai bis September, frühe Buchung empfehlenswert

Arten von Trauungen

Einfache Trauung: Standardzeremonie ohne besondere Gestaltung

Feierliche Trauung: Mit persönlichen Elementen, Musik, Eheversprechen

Kleine Trauung: Nur mit Trauzeugen, ohne weitere Gäste

Grosse Trauung: Mit vielen Gästen in grösseren Traulokalen

Besondere Orte: Schlösser, Museen, historische Gebäude

Outdoor-Trauungen: In Gärten oder Parkanlagen (wo verfügbar)

Beliebte Traulokale

Zürich: Standesamt Zürich, Schloss Kyburg, Villa Patumbah

Bern: Standesamt Bern, Schloss Oberhofen, Kornhausbibliothek

Basel: Rathaus Basel, Antikenmuseum

Luzern: Historisches Museum, Schloss Meggenhorn

Genf: Hôtel de Ville, Villa Bartholoni

Graubünden: Schloss Tarasp, Segantini Museum

Kosten & Gebühren

Was eine Ziviltrauung in der Schweiz kostet

Ehevorbereitungsverfahren

Standardgebühr: CHF 200-400 (je nach Kanton)

Zusatzkosten für Ausländer: CHF 50-150

Dokumentenbeschaffung: CHF 20-50 pro Dokument

Übersetzungen: CHF 50-150 pro Dokument

Apostille/Legalisierung: CHF 30-100 pro Dokument

Trauungsgebühren

Wochentags (Mo-Fr): CHF 200-600

Samstags: CHF 400-1200 (meist höhere Gebühren)

Besondere Traulokale: CHF 500-2000

Ausserhalb der Bürozeiten: Zuschlag 50-100%

Zweisprachige Trauung: Meist CHF 100-200 Aufpreis

Zusätzliche Kosten

Heiratsurkunden: CHF 20-40 pro Exemplar

Familienausweis: CHF 20-30

Internationale Urkunden: CHF 30-50

Trauungsermächtigung: CHF 50-100

Parkgebühren: Je nach Traulokal

Dekoration/Blumen: Falls erlaubt und gewünscht

Gesamtkosten Beispiel

Schweizer Paar (einfach): CHF 400-800

Schweizer Paar (festlich): CHF 800-1500

Gemischtes Paar: CHF 600-1200

Ausländisches Paar: CHF 800-2000

Luxustrauung: CHF 1500-3000+

Hinweis: Preise variieren stark zwischen den Kantonen

Namensrecht bei der Ehe

Welche Namensoptionen Sie haben

Grundprinzip

Seit 2013: Beide Ehepartner behalten grundsätzlich ihren Namen

Wahlrecht: Gemeinsamer Familienname kann gewählt werden

Gleichberechtigung: Name des Mannes oder der Frau möglich

Entscheidung vor Trauung: Wahl muss beim Ehevorbereitungsverfahren getroffen werden

Änderung nach Trauung: Nur unter bestimmten Umständen möglich

Namensoptionen

Option 1 – Ledigname behalten: Beide führen weiterhin ihren ursprünglichen Namen

Option 2 – Familienname wählen: Gemeinsamer Name (Ledigname eines Partners)

Option 3 – Doppelname: Wer den Familiennamen nicht trägt, kann seinen Ledignnamen voranstellen

Beispiel: Müller & Schmidt → Familienname Schmidt, sie kann «Müller-Schmidt» führen

Kinder und Namen

Mit Familienname: Kinder erhalten automatisch den Familiennamen

Ohne Familienname: Eltern müssen bei der Geburt des ersten Kindes entscheiden

Alle gleich: Alle Kinder der Ehe tragen denselben Namen

Adoption: Adoptierte Kinder können den Namen der Familie annehmen

Praktische Hinweise

Ausweispapiere: Neue Pässe und Identitätskarten nötig bei Namensänderung

Beruflich: Ledigname kann beruflich weitergeführt werden

International: Nicht alle Länder anerkennen Doppelnamen

Scheidung: Ledigname kann wieder angenommen werden

Kosten: Namensänderung verursacht Verwaltungskosten

Nach der Trauung

Wichtige Schritte nach der Eheschliessung

Sofortige Schritte

Heiratsurkunden bestellen: Mehrere Exemplare für verschiedene Zwecke

Familienausweis beantragen: Offizieller Nachweis der Familienverhältnisse

Arbeitgeber informieren: Änderung des Zivilstands mitteilen

Versicherungen: Kranken-, Hausrat- und andere Versicherungen anpassen

Bank informieren: Kontodaten und Vollmachten aktualisieren

Amtliche Dokumente

Pass erneuern: Bei Namensänderung obligatorisch

Identitätskarte: Neue ID mit aktuellem Namen bestellen

Führerausweis: Namensänderung beim Strassenverkehrsamt melden

Stimmregister: Automatische Aktualisierung durch Gemeinde

Steuern: Neuer Zivilstand bei Steuerbehörde vermerkt

Internationale Anerkennung

Apostille beantragen: Für internationale Verwendung der Heiratsurkunde

Konsulate informieren: Bei doppelter Staatsangehörigkeit

Ausländische Behörden: Je nach Herkunftsland erforderliche Meldungen

Visa/Aufenthaltstitel: Änderungen bei Ausländerbehörden

Übersetzungen: Beglaubigte Übersetzungen für andere Länder

Rechtliche Folgen

Güterrecht: Errungenschaftsbeteiligung als Grundregel

Ehevertrag: Kann auch nach der Heirat abgeschlossen werden

Erbrecht: Automatisches Erbrecht zwischen Ehepartnern

Unterhaltspflicht: Gegenseitige Verpflichtungen

Steuerklasse: Gemeinsame Veranlagung bei Steuern

Sozialversicherungen: Änderungen bei AHV, Pensionskasse etc.

Häufige Fragen zur Ziviltrauung

Antworten auf die wichtigsten Fragen

Kann ich ohne Schweizer Staatsbürgerschaft heiraten?

Ja, auch ausländische Staatsangehörige können in der Schweiz heiraten. Sie benötigen jedoch zusätzliche Dokumente wie eine Ledigkeitsbescheinigung und müssen je nach Herkunftsland spezielle Voraussetzungen erfüllen. Ein rechtmässiger Aufenthalt in der Schweiz ist erforderlich.

Wie lange dauert das Ehevorbereitungsverfahren?

Das Ehevorbereitungsverfahren dauert in der Regel 2-8 Wochen. Bei Schweizer Staatsangehörigen geht es meist schneller (2-4 Wochen), bei ausländischen Partnern kann es länger dauern (4-8 Wochen), da zusätzliche Dokumente geprüft werden müssen.

Können gleichgeschlechtliche Paare heiraten?

Ja, seit dem 1. Juli 2022 ist die «Ehe für alle» in der Schweiz in Kraft. Gleichgeschlechtliche Paare können heiraten und haben dieselben Rechte wie verschiedengeschlechtliche Ehepaare. Bestehende eingetragene Partnerschaften können in Ehen umgewandelt werden.

Ist eine religiöse Trauung in der Schweiz gültig?

Nein, nur die Ziviltrauung ist rechtsgültig. Religiöse oder freie Trauungen sind rechtlich nicht bindend und dürfen erst nach der zivilen Eheschliessung stattfinden. Sie sind aber als zusätzliche Feier sehr beliebt.

Brauche ich Trauzeugen?

Ja, für eine Ziviltrauung in der Schweiz sind zwei Trauzeugen obligatorisch. Sie müssen volljährig (mindestens 18 Jahre alt) und urteilsfähig sein. Die Trauzeugen benötigen einen gültigen Ausweis und unterschreiben die Trauungsurkunde.

Kann ich meinen Namen nach der Heirat behalten?

Ja, seit 2013 behalten beide Ehepartner grundsätzlich ihren Namen. Sie können aber auch einen gemeinsamen Familiennamen wählen oder einen Doppelnamen führen. Diese Entscheidung muss beim Ehevorbereitungsverfahren getroffen werden.

Wie viel kostet eine Ziviltrauung?

Die Kosten variieren je nach Kanton und gewähltem Traulokal. Für ein Schweizer Paar liegen die Gesamtkosten zwischen CHF 400-1500. Bei ausländischen Partnern können zusätzliche Kosten für Dokumentenbeschaffung und Übersetzungen anfallen.

Kann ich überall in der Schweiz heiraten?

Ja, Sie haben freie Ortswahl und können in jedem Zivilstandsamt der Schweiz heiraten, unabhängig von Ihrem Wohnort. Das Ehevorbereitungsverfahren muss jedoch am Wohnort eines Partners durchgeführt werden.

Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Entscheidung!

Eine Ziviltrauung in der Schweiz ist ein wichtiger Schritt in Ihrem gemeinsamen Leben. Mit der richtigen Vorbereitung und den nötigen Informationen wird Ihre Hochzeit zu einem unvergesslichen Erlebnis. Bei Fragen wenden Sie sich an das zuständige Zivilstandsamt oder lassen Sie sich professionell beraten.

Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihre Ehe und ein Leben voller Glück und Zufriedenheit!

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