Wichtige Frist beachten

Geburtsanzeige – Geburt melden in der Schweiz

Alle Geburten müssen innerhalb von 3 Tagen gemeldet werden. Erfahren Sie alles über Fristen, Ablauf, Dokumente und wer die Anmeldung vornehmen kann.

Die wichtigsten Fakten zur Geburtsanzeige

Jede Geburt in der Schweiz muss gesetzlich gemeldet werden. Das Zivilstandsamt trägt das Kind ins Personenstandsregister ein und stellt offizielle Dokumente aus.

3 Tage
Meldepflicht-Frist

Kostenlos
Anmeldung beim Zivilstandsamt

CHF 30
Geburtsurkunde

Geburt anmelden – Schritt für Schritt

So melden Sie die Geburt Ihres Kindes korrekt und fristgerecht an

Schritt 1: Frist beachten

Innerhalb von 3 Tagen melden!
Die Geburt muss spätestens am dritten Tag nach der Geburt beim Zivilstandsamt am Geburtsort gemeldet werden.

Beispiel:
• Kind geboren am Montag
• Meldung spätestens am Donnerstag
• Wochenenden und Feiertage zählen mit

Wichtig: Bei Überschreitung der Frist drohen Bussgelder!

Schritt 2: Zuständiges Zivilstandsamt

Geburtsort entscheidet!
Zuständig ist immer das Zivilstandsamt am Geburtsort des Kindes, nicht am Wohnort der Eltern.

Zivilstandsamt finden:
• Über e-service.admin.ch
• Geburtsort eingeben
• Kontaktdaten anzeigen lassen

Bei Spitalgeburt: Das Spital kennt das zuständige Amt

Schritt 3: Anmeldeberechtigte Person

Wer kann die Geburt anmelden:
• Bei Spitalgeburt: Meist das Spital selbst
• Bei Hausgeburt: Hebamme (häufigster Fall)
• Arzt/Ärztin bei der Geburt
• Jede anwesende Person bei der Geburt
• Die Mutter selbst
• Der Vater (nur bei Verheirateten oder bei anerkannter Vaterschaft)

Ausweis mitbringen! Identitätskarte oder Pass erforderlich.

Schritt 4: Dokumente zusammenstellen

Benötigte Unterlagen (je nach Situation):
• Identitätsausweis der meldenden Person
• Familienbüchlein/Familienausweis (wenn vorhanden)
• Geburtsanzeige der Hebamme (bei Hausgeburt)
• Bei unverheirateten Eltern: Anerkennungsurkunde
• Bei Ausländern: Wohnsitzbescheinigung
• Bei Ausländern: Heimatschein des Herkunftslandes

Tipp: Vorab beim Zivilstandsamt nachfragen!

Schritt 5: Namen bestimmen

Vornamenwahl:
• Bei verheirateten Eltern: Beide bestimmen gemeinsam
• Bei unverheirateten Eltern: Mutter bestimmt (außer bei gemeinsamer elterlicher Sorge)
• Mehrere Vornamen möglich
• Reihenfolge wird festgelegt

Familienname:
• Verheiratete: Gemeinsamer Ehename
• Unverheiratete: Ledigname der Mutter (kann geändert werden)

Schritt 6: Geburtsurkunde bestellen

Nicht automatisch erhalten!
Die Geburtsurkunde wird nicht automatisch ausgestellt, sondern muss separat bestellt werden.

Bestellung:
• Online über Zivilstandsamt
• Persönlich am Schalter
• Per Post
• Kosten: CHF 30.– plus Versand

Brauchen Sie für: Pass, Identitätskarte, Kinderzulagen, Versicherungen

Benötigte Dokumente im Überblick

Je nach Ihrer Situation benötigen Sie unterschiedliche Dokumente für die Geburtsanzeige. Hier die komplette Übersicht.

  • Gültiger Identitätsausweis (Pass oder ID) der anmeldenden Person
  • Familienbüchlein oder Familienausweis (falls vorhanden)
  • Bei Hausgeburt: Vollständig ausgefüllte Geburtsanzeige der Hebamme
  • Bei unverheirateten Eltern: Anerkennungsurkunde (falls bereits vorhanden)
  • Bei ausländischen Eltern: Wohnsitzbescheinigung (max. 6 Monate alt)
  • Bei ausländischen Eltern: Heimatschein des Herkunftslandes
  • Bei Bedarf: Übersetzungen ausländischer Dokumente
  • Vollmacht bei Anmeldung durch Dritte (ausnahmsweise möglich)
Anmeldung
Kostenlos

Frist
3 Tage

Geburtsurkunde
CHF 30

Zuständigkeit
Geburtsort

Was passiert nach der Anmeldung?

Das Zivilstandsamt informiert automatisch verschiedene Stellen über die Geburt

Automatische Meldungen

Das Zivilstandsamt meldet die Geburt an:
• Einwohnerkontrollen der Wohnorte beider Eltern
• Kindesschutzbehörde (bei unverheirateten Eltern)
• Ausländische Konsulate (bei deutschen, italienischen, österreichischen Staatsangehörigen)
• Staatssekretariat für Migration (bei Asylsuchenden)

Weitere Informationen →

Was Sie selbst melden müssen

Diese Meldungen müssen Sie selbst vornehmen:
• Krankenkasse (sofort nach Geburt)
• Familienzulagenstelle des Arbeitgebers
• Andere Versicherungen (Unfall, Leben, etc.)
• Steuerbehörde (für Kinderabzug)
• Bank (für Kindersparkonten)

Checkliste herunterladen →

Weitere Behördengänge

Nach der Geburtsanzeige benötigen Sie:
• Geburtsurkunde für Pass/ID-Beantragung
• Anmeldung für Kinderkrippe/Kindergarten
• Anmeldung beim Kinderarzt
• Antrag auf Kinderzulagen
• Mutterschaftsgeld beantragen

Alle Schritte anzeigen →

Häufige Fragen zur Geburtsanzeige

Was passiert, wenn ich die 3-Tage-Frist verpasse?

Bei Überschreitung der 3-Tage-Frist drohen Bussgelder bis zu CHF 1000.–. Die Geburt kann aber trotzdem noch angemeldet werden. Wenden Sie sich so schnell wie möglich an das zuständige Zivilstandsamt und erklären Sie die Gründe für die Verspätung.

Kostet die Geburtsanzeige etwas?

Nein, die Anmeldung der Geburt beim Zivilstandsamt ist kostenlos. Kostenpflichtig ist nur die Ausstellung von Dokumenten wie der Geburtsurkunde (CHF 30.–) oder dem Familienausweis.

Kann ich die Geburt online anmelden?

Nein, die Geburtsanzeige muss persönlich beim Zivilstandsamt erfolgen. Bei Spitalgeburten übernimmt das meist das Spital für Sie. Bei Hausgeburten müssen Sie oder die Hebamme persönlich erscheinen.

Wer kann bei unverheirateten Eltern die Geburt anmelden?

Der Vater kann die Geburt nur anmelden, wenn er das Kind bereits vor der Geburt anerkannt hat oder dies gleichzeitig mit der Anmeldung tut. Ansonsten kann nur die Mutter, die Hebamme oder eine bei der Geburt anwesende Person die Anmeldung vornehmen.

Welche Namen kann ich für mein Kind wählen?

Grundsätzlich sind alle Namen möglich, die nicht die Interessen des Kindes verletzen. Es können mehrere Vornamen gewählt werden. Die Schreibweise und Reihenfolge wird endgültig festgelegt. Fremdsprachige Namen sind erlaubt, müssen aber in lateinischer Schrift geschrieben werden können.

Erhalte ich automatisch eine Geburtsurkunde?

Nein, die Geburtsurkunde wird nicht automatisch ausgestellt. Sie müssen diese separat beim Zivilstandsamt des Geburtsorts bestellen. Die Kosten betragen CHF 30.– plus Versandkosten. Die Bestellung ist online, per Post oder persönlich möglich.

Was ist bei Hausgeburten zu beachten?

Bei Hausgeburten muss die Anmeldung durch die Hebamme, die Mutter oder eine anwesende Person erfolgen. Die Hebamme füllt eine spezielle Geburtsanzeige aus, die zur Anmeldung mitgebracht werden muss. Die 3-Tage-Frist gilt auch hier.

Was passiert bei Zwillingen oder Mehrlingen?

Jedes Kind wird einzeln angemeldet und erhält eine eigene Geburtsurkunde. Die Reihenfolge der Geburt wird vermerkt (z.B. «erstgeborener Zwilling»). Für jedes Kind können unterschiedliche Vornamen gewählt werden, der Familienname ist jedoch derselbe.

Checkliste: Nach der Geburt zu erledigen

Diese wichtigen Schritte sollten Sie nach der Geburtsanzeige nicht vergessen

Sofort (1-3 Tage)

Dringend zu erledigen:
✓ Geburtsanzeige beim Zivilstandsamt
✓ Krankenkasse über Geburt informieren
✓ Geburtsurkunde bestellen
✓ Arbeitgeber über Geburt informieren
✓ Mutterschaftsgeld beantragen

Detaillierte Checkliste →

Innerhalb 1 Woche

Weitere wichtige Schritte:
✓ Andere Versicherungen informieren
✓ Familienzulagen beantragen
✓ Pass/Identitätskarte für das Kind beantragen
✓ Kinderarzt organisieren
✓ Betreuungsplätze anmelden

Alle Termine planen →

Innerhalb 1 Monat

Langfristige Planung:
✓ Steuerbehörde informieren
✓ Testament anpassen
✓ Sparen für das Kind einrichten
✓ Vorsorgetermine vereinbaren
✓ Betreuungsplätze definitiv anmelden

Vollständige Planung →

Hilfe und weitere Informationen

Zivilstandsamt finden
e-service.admin.ch

Notruf Hebammen
Kantonale Hebammenzentralen

Rechtliche Fragen
Bundesamt für Justiz

Bei Problemen
Aufsichtsbehörde Zivilstandswesen

Scroll to Top