Geburtsanzeige – Geburt melden in der Schweiz
Alle Geburten müssen innerhalb von 3 Tagen gemeldet werden. Erfahren Sie alles über Fristen, Ablauf, Dokumente und wer die Anmeldung vornehmen kann.
Die wichtigsten Fakten zur Geburtsanzeige
Jede Geburt in der Schweiz muss gesetzlich gemeldet werden. Das Zivilstandsamt trägt das Kind ins Personenstandsregister ein und stellt offizielle Dokumente aus.
Geburt anmelden – Schritt für Schritt
So melden Sie die Geburt Ihres Kindes korrekt und fristgerecht an
Schritt 1: Frist beachten
Innerhalb von 3 Tagen melden!
Die Geburt muss spätestens am dritten Tag nach der Geburt beim Zivilstandsamt am Geburtsort gemeldet werden.
Beispiel:
• Kind geboren am Montag
• Meldung spätestens am Donnerstag
• Wochenenden und Feiertage zählen mit
Wichtig: Bei Überschreitung der Frist drohen Bussgelder!
Schritt 2: Zuständiges Zivilstandsamt
Geburtsort entscheidet!
Zuständig ist immer das Zivilstandsamt am Geburtsort des Kindes, nicht am Wohnort der Eltern.
Zivilstandsamt finden:
• Über e-service.admin.ch
• Geburtsort eingeben
• Kontaktdaten anzeigen lassen
Bei Spitalgeburt: Das Spital kennt das zuständige Amt
Schritt 3: Anmeldeberechtigte Person
Wer kann die Geburt anmelden:
• Bei Spitalgeburt: Meist das Spital selbst
• Bei Hausgeburt: Hebamme (häufigster Fall)
• Arzt/Ärztin bei der Geburt
• Jede anwesende Person bei der Geburt
• Die Mutter selbst
• Der Vater (nur bei Verheirateten oder bei anerkannter Vaterschaft)
Ausweis mitbringen! Identitätskarte oder Pass erforderlich.
Schritt 4: Dokumente zusammenstellen
Benötigte Unterlagen (je nach Situation):
• Identitätsausweis der meldenden Person
• Familienbüchlein/Familienausweis (wenn vorhanden)
• Geburtsanzeige der Hebamme (bei Hausgeburt)
• Bei unverheirateten Eltern: Anerkennungsurkunde
• Bei Ausländern: Wohnsitzbescheinigung
• Bei Ausländern: Heimatschein des Herkunftslandes
Tipp: Vorab beim Zivilstandsamt nachfragen!
Schritt 5: Namen bestimmen
Vornamenwahl:
• Bei verheirateten Eltern: Beide bestimmen gemeinsam
• Bei unverheirateten Eltern: Mutter bestimmt (außer bei gemeinsamer elterlicher Sorge)
• Mehrere Vornamen möglich
• Reihenfolge wird festgelegt
Familienname:
• Verheiratete: Gemeinsamer Ehename
• Unverheiratete: Ledigname der Mutter (kann geändert werden)
Schritt 6: Geburtsurkunde bestellen
Nicht automatisch erhalten!
Die Geburtsurkunde wird nicht automatisch ausgestellt, sondern muss separat bestellt werden.
Bestellung:
• Online über Zivilstandsamt
• Persönlich am Schalter
• Per Post
• Kosten: CHF 30.– plus Versand
Brauchen Sie für: Pass, Identitätskarte, Kinderzulagen, Versicherungen
Spezialfälle bei der Geburtsanzeige
Hausgeburt
Besondere Regeln
Anmeldung durch Hebamme oder Eltern
Besonderheiten:
Wichtig: Die Hebamme füllt eine spezielle Geburtsanzeige aus, die zur Anmeldung mitgebracht werden muss.
Unverheiratete Eltern
Vaterschaftsanerkennung
Besondere Regelungen für Namen und Sorgerecht
Wichtige Punkte:
Tipp: Vaterschaftsanerkennung bereits vor der Geburt möglich. Dann kann der Vater auch die Geburt anmelden.
Ausländische Eltern
Zusatzdokumente
Mehr Dokumente erforderlich
Zusätzliche Unterlagen:
Wichtig: Wohnsitzbescheinigung darf nicht älter als 6 Monate sein. Dokumente müssen teilweise übersetzt werden.
Benötigte Dokumente im Überblick
Je nach Ihrer Situation benötigen Sie unterschiedliche Dokumente für die Geburtsanzeige. Hier die komplette Übersicht.
- Gültiger Identitätsausweis (Pass oder ID) der anmeldenden Person
- Familienbüchlein oder Familienausweis (falls vorhanden)
- Bei Hausgeburt: Vollständig ausgefüllte Geburtsanzeige der Hebamme
- Bei unverheirateten Eltern: Anerkennungsurkunde (falls bereits vorhanden)
- Bei ausländischen Eltern: Wohnsitzbescheinigung (max. 6 Monate alt)
- Bei ausländischen Eltern: Heimatschein des Herkunftslandes
- Bei Bedarf: Übersetzungen ausländischer Dokumente
- Vollmacht bei Anmeldung durch Dritte (ausnahmsweise möglich)
Was passiert nach der Anmeldung?
Das Zivilstandsamt informiert automatisch verschiedene Stellen über die Geburt
Automatische Meldungen
Das Zivilstandsamt meldet die Geburt an:
• Einwohnerkontrollen der Wohnorte beider Eltern
• Kindesschutzbehörde (bei unverheirateten Eltern)
• Ausländische Konsulate (bei deutschen, italienischen, österreichischen Staatsangehörigen)
• Staatssekretariat für Migration (bei Asylsuchenden)
Was Sie selbst melden müssen
Diese Meldungen müssen Sie selbst vornehmen:
• Krankenkasse (sofort nach Geburt)
• Familienzulagenstelle des Arbeitgebers
• Andere Versicherungen (Unfall, Leben, etc.)
• Steuerbehörde (für Kinderabzug)
• Bank (für Kindersparkonten)
Weitere Behördengänge
Nach der Geburtsanzeige benötigen Sie:
• Geburtsurkunde für Pass/ID-Beantragung
• Anmeldung für Kinderkrippe/Kindergarten
• Anmeldung beim Kinderarzt
• Antrag auf Kinderzulagen
• Mutterschaftsgeld beantragen
Häufige Fragen zur Geburtsanzeige
Was passiert, wenn ich die 3-Tage-Frist verpasse?
Bei Überschreitung der 3-Tage-Frist drohen Bussgelder bis zu CHF 1000.–. Die Geburt kann aber trotzdem noch angemeldet werden. Wenden Sie sich so schnell wie möglich an das zuständige Zivilstandsamt und erklären Sie die Gründe für die Verspätung.
Kostet die Geburtsanzeige etwas?
Nein, die Anmeldung der Geburt beim Zivilstandsamt ist kostenlos. Kostenpflichtig ist nur die Ausstellung von Dokumenten wie der Geburtsurkunde (CHF 30.–) oder dem Familienausweis.
Kann ich die Geburt online anmelden?
Nein, die Geburtsanzeige muss persönlich beim Zivilstandsamt erfolgen. Bei Spitalgeburten übernimmt das meist das Spital für Sie. Bei Hausgeburten müssen Sie oder die Hebamme persönlich erscheinen.
Wer kann bei unverheirateten Eltern die Geburt anmelden?
Der Vater kann die Geburt nur anmelden, wenn er das Kind bereits vor der Geburt anerkannt hat oder dies gleichzeitig mit der Anmeldung tut. Ansonsten kann nur die Mutter, die Hebamme oder eine bei der Geburt anwesende Person die Anmeldung vornehmen.
Welche Namen kann ich für mein Kind wählen?
Grundsätzlich sind alle Namen möglich, die nicht die Interessen des Kindes verletzen. Es können mehrere Vornamen gewählt werden. Die Schreibweise und Reihenfolge wird endgültig festgelegt. Fremdsprachige Namen sind erlaubt, müssen aber in lateinischer Schrift geschrieben werden können.
Erhalte ich automatisch eine Geburtsurkunde?
Nein, die Geburtsurkunde wird nicht automatisch ausgestellt. Sie müssen diese separat beim Zivilstandsamt des Geburtsorts bestellen. Die Kosten betragen CHF 30.– plus Versandkosten. Die Bestellung ist online, per Post oder persönlich möglich.
Was ist bei Hausgeburten zu beachten?
Bei Hausgeburten muss die Anmeldung durch die Hebamme, die Mutter oder eine anwesende Person erfolgen. Die Hebamme füllt eine spezielle Geburtsanzeige aus, die zur Anmeldung mitgebracht werden muss. Die 3-Tage-Frist gilt auch hier.
Was passiert bei Zwillingen oder Mehrlingen?
Jedes Kind wird einzeln angemeldet und erhält eine eigene Geburtsurkunde. Die Reihenfolge der Geburt wird vermerkt (z.B. «erstgeborener Zwilling»). Für jedes Kind können unterschiedliche Vornamen gewählt werden, der Familienname ist jedoch derselbe.
Checkliste: Nach der Geburt zu erledigen
Diese wichtigen Schritte sollten Sie nach der Geburtsanzeige nicht vergessen
Sofort (1-3 Tage)
Dringend zu erledigen:
✓ Geburtsanzeige beim Zivilstandsamt
✓ Krankenkasse über Geburt informieren
✓ Geburtsurkunde bestellen
✓ Arbeitgeber über Geburt informieren
✓ Mutterschaftsgeld beantragen
Innerhalb 1 Woche
Weitere wichtige Schritte:
✓ Andere Versicherungen informieren
✓ Familienzulagen beantragen
✓ Pass/Identitätskarte für das Kind beantragen
✓ Kinderarzt organisieren
✓ Betreuungsplätze anmelden
Innerhalb 1 Monat
Langfristige Planung:
✓ Steuerbehörde informieren
✓ Testament anpassen
✓ Sparen für das Kind einrichten
✓ Vorsorgetermine vereinbaren
✓ Betreuungsplätze definitiv anmelden