🇨🇭 Vaterschaftsanerkennung

Kindesanerkennung Schweiz

Vollständige Anleitung zur Vaterschaftsanerkennung: Verfahren, erforderliche Dokumente,
Rechte und Pflichten – alles was unverheiratete Väter wissen müssen.

Wichtige Fakten zur Kindesanerkennung

Wenn Sie mit der Mutter Ihres Kindes nicht verheiratet sind, müssen Sie das Kind beim Zivilstandsamt
anerkennen, um auch rechtlich als Vater zu gelten. Das ist vor oder nach der Geburt möglich.

CHF 75
Grundgebühr

Vor/Nach
Geburt möglich

Unwiderruflich
Rechtsgültig

Was ist eine Kindesanerkennung?

Die Kindesanerkennung ist der rechtliche Akt, durch den ein unverheirateter Mann
die Vaterschaft für ein Kind anerkennt und damit zum rechtlichen Vater wird.

Rechtliche Notwendigkeit

Ohne offizielle Anerkennung hat der Kindsvater keine Rechte – und auch keine Pflichten.
Während die Mutter nach der Geburt automatisch alle Rechte erhält, ist dies beim unverheirateten Vater
erst durch die gesetzliche Anerkennung der Fall.

Wann erforderlich?

Die Kindesanerkennung durch den Vater ist nur nötig, wenn die Eltern nicht verheiratet sind.
Bei verheirateten Paaren wird der Ehemann automatisch als Vater eingetragen.
Das Kindsverhältnis entsteht dann automatisch durch die Ehe.

Unwiderrufliche Wirkung

Die Anerkennung kann nicht widerrufen werden und begründet das Kindsverhältnis rückwirkend ab der Geburt.
Erst durch die Anerkennung wird das Kind-Vater-Verhältnis rechtsgültig und alle damit verbundenen
Rechte und Pflichten entstehen.

Kindesanerkennung Schritt-für-Schritt

So erkennen Sie Ihr Kind beim Zivilstandsamt korrekt an

1. Zuständiges Zivilstandsamt finden

Als Schweizer Bürger können Sie die Anerkennung bei jedem Zivilstandsamt erklären.
Ausländische Staatsangehörige müssen sich an das Zivilstandsamt am Geburtsort des Kindes,
am Wohnsitz oder Schweizer Heimatort der Mutter oder des Vaters wenden.

→ Schweizer: beliebiges Zivilstandsamt, Ausländer: spezifische Zuständigkeit

2. Erforderliche Dokumente sammeln

Sammeln Sie alle benötigten Unterlagen: Personalausweis oder Pass, Wohnsitzbescheinigung (nicht älter als 8 Wochen),
Personenstandsdaten der Mutter und des Kindes (falls bereits geboren).
Bei ausländischer Staatsangehörigkeit sind zusätzliche Dokumente erforderlich.

→ Vollständige Unterlagen vor Termin zusammenstellen

3. Termin beim Zivilstandsamt vereinbaren

Kontaktieren Sie das zuständige Zivilstandsamt und vereinbaren Sie einen Termin.
Die Anerkennung ist vor oder nach der Geburt möglich. Es wird empfohlen, die Vaterschaft
bereits vor der Geburt anzuerkennen, um rechtliche Klarheit zu schaffen.

→ Anerkennung vor Geburt empfohlen

4. Anerkennung vor Ort erklären

Sie erscheinen persönlich auf dem Zivilstandsamt, geben die benötigten Dokumente ab,
erklären mündlich, dass Sie der Vater Ihres Kindes sind und unterzeichnen die Anerkennungserklärung
vor dem Zivilstandsbeamten.

→ Persönliches Erscheinen und mündliche Erklärung erforderlich

5. Gemeinsame elterliche Sorge erklären (optional)

Gleichzeitig mit der Anerkennung können Sie und die Mutter die gemeinsame elterliche Sorge erklären.
Dies ist nur zum Zeitpunkt der Anerkennung beim Zivilstandsamt möglich.
Später müssen Sie sich an die KESB wenden.

→ Nur beim Anerkennungstermin möglich

6. Gebühren bezahlen und Bestätigung erhalten

Die Gebühren (Grundgebühr CHF 75) bezahlen Sie direkt vor Ort.
Sie erhalten eine Bestätigung der Anerkennung.
Eine Anerkennungsurkunde kostet zusätzlich CHF 30 und kann beim gleichen Zivilstandsamt beantragt werden.

→ Sofortige Bezahlung vor Ort

Erforderliche Dokumente

Die benötigten Unterlagen variieren je nach Staatsangehörigkeit und Situation.
Alle Dokumente sollten nicht älter als 6 Monate sein.

  • Gültiger Personalausweis oder Pass
  • Wohnsitzbescheinigung (nicht älter als 8 Wochen)
  • Personenstandsdaten der Mutter
  • Personenstandsdaten des Kindes (falls bereits geboren)
  • Bei Minderjährigen: Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
  • Bei ausländischer Staatsangehörigkeit: zusätzliche Dokumente
  • Ausländische Dokumente: beglaubigt und übersetzt
  • Bei Beistandschaft: Zustimmung des Beistands
Grundgebühr
CHF 75

Anerkennungsurkunde
CHF 30

Zusatzleistungen
je CHF 75

Dokumente
max. 6 Mon.

Rechte und Pflichten nach der Anerkennung

Die Kindesanerkennung bringt sowohl Rechte als auch Pflichten mit sich

Rechte des Vaters

Nach der Anerkennung haben Sie Recht auf persönlichen Kontakt mit dem Kind (Besuchsrecht),
können die gemeinsame elterliche Sorge beantragen, haben Erbrecht und können mit der Mutter
den Nachnamen des ersten gemeinsamen Kindes festlegen. Sie gelten rechtlich als Vater des Kindes.

Pflichten des Vaters

Sie sind verpflichtet, für den Unterhalt des Kindes aufzukommen und haben alle Fürsorgepflichten
eines Vaters. Das Kind hat Anspruch auf Unterhalt und ist Ihnen gegenüber erbberechtigt.
Die Rechte und Pflichten entstehen rückwirkend ab der Geburt.

Rechte des Kindes

Das anerkannte Kind ist einem in der Ehe geborenen Kind gleichgestellt.
Es hat Unterhaltsansprüche, Erbrecht und Recht auf persönlichen Kontakt mit dem Vater.
Bei Schweizer Vätern und ausländischen Müttern erwirbt das Kind automatisch die Schweizer Staatsbürgerschaft.

Besondere Situationen

Spezielle Regelungen und Sonderfälle bei der Kindesanerkennung

Ausländische Staatsangehörige

Ausländische Eltern benötigen je nach Heimatstaat verschiedene Dokumente.
Für Deutschland, Österreich und Italien bestehen bilaterale Abkommen.
Die schweizerischen Zivilstandsämter informieren automatisch die zuständigen Behörden dieser Länder.

→ Rechtzeitige Erkundigung beim Zivilstandsamt empfohlen

Anerkennung im Ausland

Sie können Ihr Kind auch im Ausland anerkennen. Wenden Sie sich an die zuständigen ausländischen Behörden
oder die Schweizer Vertretung. Eine im Ausland erfolgte Anerkennung wird in der Schweiz grundsätzlich anerkannt,
muss aber gemeldet werden.

→ Anerkennung muss in der Schweiz gemeldet werden

Minderjährige Väter

Wenn Sie minderjährig sind (unter 18 Jahren) oder unter einer umfassenden Beistandschaft stehen,
ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
Der gesetzliche Vertreter muss bei der Anerkennung anwesend sein.

→ Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nötig

Heirat nach Anerkennung

Heiraten die Eltern nach der Anerkennung, ist das vorher geborene und anerkannte Kind
auch bezüglich Name, Bürgerrecht und elterlicher Sorge einem in der Ehe geborenen Kind gleichgestellt.
Alle Rechte werden automatisch angepasst.

→ Vollständige Gleichstellung bei späterer Heirat

Häufig gestellte Fragen

Muss ich einen Vaterschaftstest machen?

Nein, ein Nachweis über die biologische Vaterschaft ist nicht erforderlich.
Achtung: Wer jedoch bewusst ein Kind anerkennt, das nicht von ihm stammt, macht sich strafbar.
Die Anerkennung basiert auf Ihrer ehrlichen Erklärung vor dem Zivilstandsbeamten.

Kann ich die Anerkennung später widerrufen?

Nein, die Anerkennung kann nicht widerrufen werden. Sie ist rechtlich bindend und unwiderruflich.
Überlegen Sie sich deshalb gut, bevor Sie die Anerkennung unterschreiben.
In besonderen Fällen kann die Vaterschaft gerichtlich angefochten werden.

Wann sollte ich die Anerkennung vornehmen?

Es wird empfohlen, die Vaterschaft bereits vor der Geburt anzuerkennen.
So sind bei Komplikationen während oder nach der Geburt die rechtlichen Verhältnisse geklärt.
Die Anerkennung ist aber auch nach der Geburt jederzeit möglich.

Was passiert mit dem Namen des Kindes?

Die Anerkennung allein hat keine Auswirkung auf den Familiennamen des Kindes.
Bei gemeinsamer elterlicher Sorge können die Eltern innerhalb eines Jahres erklären,
dass das Kind den Ledignamen des Vaters tragen soll. Diese Erklärung gilt für alle gemeinsamen Kinder.

Wie ist das mit der Staatsbürgerschaft?

Ist der Vater Schweizer und die Mutter Ausländerin, erhält das Kind nach der Anerkennung
das Schweizer Bürgerrecht (für Kinder nach 1.1.2006). Ist die Mutter Schweizerin,
behält das Kind das Bürgerrecht der Mutter auch nach der Anerkennung.

Was kostet die Kindesanerkennung?

Die Grundgebühr für die Kindesanerkennung beträgt CHF 75.
Eine Anerkennungsurkunde kostet zusätzlich CHF 30.
Weitere Leistungen wie gemeinsame elterliche Sorge oder Namenserklärungen kosten je CHF 75 extra.

Weitere wichtige Dienstleistungen

Dokumente und Services rund um die Kindesanerkennung

Offizielle Meldung der Geburt beim Zivilstandsamt. Muss innerhalb von 3 Tagen erfolgen.

Detaillierte Informationen zur rechtlichen Anerkennung der Vaterschaft für unverheiratete Väter.

Offizielle Dokumente über die Geburt. Nach Kindesanerkennung mit beiden Elternteilen ausgestellt.

Beglaubigte Übersetzungen und Kopien für internationale Verwendung.

Weitere Informationen

Wichtige Hinweise

✓ Unwiderruflichkeit: Die Kindesanerkennung kann nicht rückgängig gemacht werden – überlegen Sie sich gut.

✓ Frühzeitige Anerkennung: Vor der Geburt anerkannt erspart später administrativen Aufwand.

✓ Gemeinsame Sorge: Nur beim Anerkennungstermin möglich – später nur über KESB.

✓ Vollständige Unterlagen: Alle Dokumente nicht älter als 6 Monate mitbringen.

✓ Rechtliche Beratung: Bei komplexen Situationen empfiehlt sich eine Beratung.

Zusammenfassung: Kindesanerkennung

Die Kindesanerkennung ist für unverheiratete Väter essentiell, um rechtliche Rechte und Pflichten gegenüber dem Kind zu erhalten. Der Prozess ist unkompliziert, aber rechtlich bindend.

CHF 75
Grundgebühr

Vor/Nach
Geburt möglich

Unwiderruflich
Rechtswirkung

Rückwirkend
Ab Geburt gültig

Scroll to Top