Kindesanerkennung Schweiz
Vollständige Anleitung zur Vaterschaftsanerkennung: Verfahren, erforderliche Dokumente,
Rechte und Pflichten – alles was unverheiratete Väter wissen müssen.
Inhaltsverzeichnis
Wichtige Fakten zur Kindesanerkennung
Wenn Sie mit der Mutter Ihres Kindes nicht verheiratet sind, müssen Sie das Kind beim Zivilstandsamt
anerkennen, um auch rechtlich als Vater zu gelten. Das ist vor oder nach der Geburt möglich.
Was ist eine Kindesanerkennung?
Die Kindesanerkennung ist der rechtliche Akt, durch den ein unverheirateter Mann
die Vaterschaft für ein Kind anerkennt und damit zum rechtlichen Vater wird.
Rechtliche Notwendigkeit
Ohne offizielle Anerkennung hat der Kindsvater keine Rechte – und auch keine Pflichten.
Während die Mutter nach der Geburt automatisch alle Rechte erhält, ist dies beim unverheirateten Vater
erst durch die gesetzliche Anerkennung der Fall.
Wann erforderlich?
Die Kindesanerkennung durch den Vater ist nur nötig, wenn die Eltern nicht verheiratet sind.
Bei verheirateten Paaren wird der Ehemann automatisch als Vater eingetragen.
Das Kindsverhältnis entsteht dann automatisch durch die Ehe.
Unwiderrufliche Wirkung
Die Anerkennung kann nicht widerrufen werden und begründet das Kindsverhältnis rückwirkend ab der Geburt.
Erst durch die Anerkennung wird das Kind-Vater-Verhältnis rechtsgültig und alle damit verbundenen
Rechte und Pflichten entstehen.
Kindesanerkennung Schritt-für-Schritt
So erkennen Sie Ihr Kind beim Zivilstandsamt korrekt an
1. Zuständiges Zivilstandsamt finden
Als Schweizer Bürger können Sie die Anerkennung bei jedem Zivilstandsamt erklären.
Ausländische Staatsangehörige müssen sich an das Zivilstandsamt am Geburtsort des Kindes,
am Wohnsitz oder Schweizer Heimatort der Mutter oder des Vaters wenden.
→ Schweizer: beliebiges Zivilstandsamt, Ausländer: spezifische Zuständigkeit
2. Erforderliche Dokumente sammeln
Sammeln Sie alle benötigten Unterlagen: Personalausweis oder Pass, Wohnsitzbescheinigung (nicht älter als 8 Wochen),
Personenstandsdaten der Mutter und des Kindes (falls bereits geboren).
Bei ausländischer Staatsangehörigkeit sind zusätzliche Dokumente erforderlich.
→ Vollständige Unterlagen vor Termin zusammenstellen
3. Termin beim Zivilstandsamt vereinbaren
Kontaktieren Sie das zuständige Zivilstandsamt und vereinbaren Sie einen Termin.
Die Anerkennung ist vor oder nach der Geburt möglich. Es wird empfohlen, die Vaterschaft
bereits vor der Geburt anzuerkennen, um rechtliche Klarheit zu schaffen.
→ Anerkennung vor Geburt empfohlen
4. Anerkennung vor Ort erklären
Sie erscheinen persönlich auf dem Zivilstandsamt, geben die benötigten Dokumente ab,
erklären mündlich, dass Sie der Vater Ihres Kindes sind und unterzeichnen die Anerkennungserklärung
vor dem Zivilstandsbeamten.
→ Persönliches Erscheinen und mündliche Erklärung erforderlich
5. Gemeinsame elterliche Sorge erklären (optional)
Gleichzeitig mit der Anerkennung können Sie und die Mutter die gemeinsame elterliche Sorge erklären.
Dies ist nur zum Zeitpunkt der Anerkennung beim Zivilstandsamt möglich.
Später müssen Sie sich an die KESB wenden.
→ Nur beim Anerkennungstermin möglich
6. Gebühren bezahlen und Bestätigung erhalten
Die Gebühren (Grundgebühr CHF 75) bezahlen Sie direkt vor Ort.
Sie erhalten eine Bestätigung der Anerkennung.
Eine Anerkennungsurkunde kostet zusätzlich CHF 30 und kann beim gleichen Zivilstandsamt beantragt werden.
→ Sofortige Bezahlung vor Ort
Erforderliche Dokumente
Die benötigten Unterlagen variieren je nach Staatsangehörigkeit und Situation.
Alle Dokumente sollten nicht älter als 6 Monate sein.
- Gültiger Personalausweis oder Pass
- Wohnsitzbescheinigung (nicht älter als 8 Wochen)
- Personenstandsdaten der Mutter
- Personenstandsdaten des Kindes (falls bereits geboren)
- Bei Minderjährigen: Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
- Bei ausländischer Staatsangehörigkeit: zusätzliche Dokumente
- Ausländische Dokumente: beglaubigt und übersetzt
- Bei Beistandschaft: Zustimmung des Beistands
Rechte und Pflichten nach der Anerkennung
Die Kindesanerkennung bringt sowohl Rechte als auch Pflichten mit sich
Rechte des Vaters
Nach der Anerkennung haben Sie Recht auf persönlichen Kontakt mit dem Kind (Besuchsrecht),
können die gemeinsame elterliche Sorge beantragen, haben Erbrecht und können mit der Mutter
den Nachnamen des ersten gemeinsamen Kindes festlegen. Sie gelten rechtlich als Vater des Kindes.
Pflichten des Vaters
Sie sind verpflichtet, für den Unterhalt des Kindes aufzukommen und haben alle Fürsorgepflichten
eines Vaters. Das Kind hat Anspruch auf Unterhalt und ist Ihnen gegenüber erbberechtigt.
Die Rechte und Pflichten entstehen rückwirkend ab der Geburt.
Rechte des Kindes
Das anerkannte Kind ist einem in der Ehe geborenen Kind gleichgestellt.
Es hat Unterhaltsansprüche, Erbrecht und Recht auf persönlichen Kontakt mit dem Vater.
Bei Schweizer Vätern und ausländischen Müttern erwirbt das Kind automatisch die Schweizer Staatsbürgerschaft.
Besondere Situationen
Spezielle Regelungen und Sonderfälle bei der Kindesanerkennung
Ausländische Staatsangehörige
Ausländische Eltern benötigen je nach Heimatstaat verschiedene Dokumente.
Für Deutschland, Österreich und Italien bestehen bilaterale Abkommen.
Die schweizerischen Zivilstandsämter informieren automatisch die zuständigen Behörden dieser Länder.
→ Rechtzeitige Erkundigung beim Zivilstandsamt empfohlen
Anerkennung im Ausland
Sie können Ihr Kind auch im Ausland anerkennen. Wenden Sie sich an die zuständigen ausländischen Behörden
oder die Schweizer Vertretung. Eine im Ausland erfolgte Anerkennung wird in der Schweiz grundsätzlich anerkannt,
muss aber gemeldet werden.
→ Anerkennung muss in der Schweiz gemeldet werden
Minderjährige Väter
Wenn Sie minderjährig sind (unter 18 Jahren) oder unter einer umfassenden Beistandschaft stehen,
ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
Der gesetzliche Vertreter muss bei der Anerkennung anwesend sein.
→ Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nötig
Heirat nach Anerkennung
Heiraten die Eltern nach der Anerkennung, ist das vorher geborene und anerkannte Kind
auch bezüglich Name, Bürgerrecht und elterlicher Sorge einem in der Ehe geborenen Kind gleichgestellt.
Alle Rechte werden automatisch angepasst.
→ Vollständige Gleichstellung bei späterer Heirat
Häufig gestellte Fragen
Muss ich einen Vaterschaftstest machen?
Nein, ein Nachweis über die biologische Vaterschaft ist nicht erforderlich.
Achtung: Wer jedoch bewusst ein Kind anerkennt, das nicht von ihm stammt, macht sich strafbar.
Die Anerkennung basiert auf Ihrer ehrlichen Erklärung vor dem Zivilstandsbeamten.
Kann ich die Anerkennung später widerrufen?
Nein, die Anerkennung kann nicht widerrufen werden. Sie ist rechtlich bindend und unwiderruflich.
Überlegen Sie sich deshalb gut, bevor Sie die Anerkennung unterschreiben.
In besonderen Fällen kann die Vaterschaft gerichtlich angefochten werden.
Wann sollte ich die Anerkennung vornehmen?
Es wird empfohlen, die Vaterschaft bereits vor der Geburt anzuerkennen.
So sind bei Komplikationen während oder nach der Geburt die rechtlichen Verhältnisse geklärt.
Die Anerkennung ist aber auch nach der Geburt jederzeit möglich.
Was passiert mit dem Namen des Kindes?
Die Anerkennung allein hat keine Auswirkung auf den Familiennamen des Kindes.
Bei gemeinsamer elterlicher Sorge können die Eltern innerhalb eines Jahres erklären,
dass das Kind den Ledignamen des Vaters tragen soll. Diese Erklärung gilt für alle gemeinsamen Kinder.
Wie ist das mit der Staatsbürgerschaft?
Ist der Vater Schweizer und die Mutter Ausländerin, erhält das Kind nach der Anerkennung
das Schweizer Bürgerrecht (für Kinder nach 1.1.2006). Ist die Mutter Schweizerin,
behält das Kind das Bürgerrecht der Mutter auch nach der Anerkennung.
Was kostet die Kindesanerkennung?
Die Grundgebühr für die Kindesanerkennung beträgt CHF 75.
Eine Anerkennungsurkunde kostet zusätzlich CHF 30.
Weitere Leistungen wie gemeinsame elterliche Sorge oder Namenserklärungen kosten je CHF 75 extra.
Weitere wichtige Dienstleistungen
Dokumente und Services rund um die Kindesanerkennung
Offizielle Meldung der Geburt beim Zivilstandsamt. Muss innerhalb von 3 Tagen erfolgen.
Detaillierte Informationen zur rechtlichen Anerkennung der Vaterschaft für unverheiratete Väter.
Offizielle Dokumente über die Geburt. Nach Kindesanerkennung mit beiden Elternteilen ausgestellt.
Beglaubigte Übersetzungen und Kopien für internationale Verwendung.
Weitere Informationen
Wichtige Hinweise
✓ Unwiderruflichkeit: Die Kindesanerkennung kann nicht rückgängig gemacht werden – überlegen Sie sich gut.
✓ Frühzeitige Anerkennung: Vor der Geburt anerkannt erspart später administrativen Aufwand.
✓ Gemeinsame Sorge: Nur beim Anerkennungstermin möglich – später nur über KESB.
✓ Vollständige Unterlagen: Alle Dokumente nicht älter als 6 Monate mitbringen.
✓ Rechtliche Beratung: Bei komplexen Situationen empfiehlt sich eine Beratung.
Zusammenfassung: Kindesanerkennung
Die Kindesanerkennung ist für unverheiratete Väter essentiell, um rechtliche Rechte und Pflichten gegenüber dem Kind zu erhalten. Der Prozess ist unkompliziert, aber rechtlich bindend.