Namensänderung Schweiz
Vorname oder Familienname ändern: Alles über achtenswerte Gründe, Kosten, Verfahren und was Sie nach einer bewilligten Namensänderung beachten müssen.
Inhaltsverzeichnis
Grundlagen der Namensänderung in der Schweiz
Eine Namensänderung ist in der Schweiz nur bei «achtenswerten Gründen» möglich. Der blosse Wunsch genügt nicht – Sie müssen nachweisbare Nachteile durch Ihren aktuellen Namen haben.
Namensänderung vs. Namenserklärung – Der Unterschied
Nicht immer brauchen Sie ein aufwendiges Namensänderungsverfahren
Namenserklärung (einfach)
Kostet nur CHF 75.–, direkt beim Zivilstandsamt möglich:
• Ledigname nach Scheidung/Tod des Partners
• Ledigname bei Ehen vor 2013
• Familienname für Kinder unverheirateter Eltern
• Geschlechtserklärung mit Vornamensänderung
• Wiederannahme des ursprünglichen Namens
Keine achtenswerten Gründe nötig!
Namensänderung (komplex)
Kostet CHF 250-2000.–, Gesuch an Wohnkanton:
• Beliebige Vornamensänderung
• Familiennamensänderung aus persönlichen Gründen
• Namen wegen psychischer Belastung ändern
• Anpassung an Lebensrealität
• Vereinfachung schwieriger Namen
Achtenswerte Gründe erforderlich!
Namensänderung beantragen – Schritt für Schritt
So stellen Sie erfolgreich ein Gesuch für eine Namensänderung
Schritt 1: Prüfung der Voraussetzungen
Haben Sie achtenswerte Gründe?
Prüfen Sie, ob Ihr aktueller Name Ihnen nachweisbare Nachteile bringt:
• Psychische Belastung durch den Namen
• Praktische Probleme im Alltag
• Namen entspricht nicht der Lebensrealität
• Familiäre Gründe (Bezug zu Eltern/Kindern)
Wichtig: Bloßer Wunsch nach Änderung genügt nicht!
Schritt 2: Zuständige Behörde finden
Wer ist zuständig?
• Bei Wohnsitz in der Schweiz: Regierung/Amt Ihres Wohnkantons
• Bei Wohnsitz im Ausland: Schweizer Vertretung (Botschaft/Konsulat)
• Schweizer im Ausland: Heimatkanton
Beispiele:
• Zürich: Gemeindeamt, Abteilung Zivilstandswesen
• Bern: Regierungsstatthalteramt
• St. Gallen: Amt für Gemeinden und Bürgerrecht
Schritt 3: Gesuch formulieren
Ausführliche schriftliche Begründung:
• Beschreiben Sie detailliert Ihre Nachteile
• Erklären Sie, wie der neue Name hilft
• Belegen Sie Ihre Gründe mit Dokumenten
• Zeigen Sie Bezug zum gewünschten Namen auf
Tipp: Nutzen Sie offizielle Gesuchsformulare des Kantons. Seien Sie ehrlich und ausführlich in der Begründung.
Schritt 4: Dokumente beschaffen
Benötigte Unterlagen:
• Kopie Pass/Identitätskarte
• Personenstandsausweis (nicht älter als 6 Monate)
• Betreibungs- und Strafregisterauszug
• Familienbüchlein (falls vorhanden)
• Belege für Ihre Gründe (Arztattest, Zeugnisse, etc.)
• Bei Kindern: Zustimmung ab 12 Jahren
Ausländer: Zusätzlich beglaubigte Übersetzungen
Schritt 5: Gesuch einreichen
Einreichung und Verfahren:
• Vollständiges Gesuch per Post senden
• Alle Originaldokumente beilegen
• Bearbeitungszeit: 3-12 Monate
• Behörde kann zusätzliche Unterlagen verlangen
• Gebühren erst bei Entscheid fällig
Achtung: Rückzug jederzeit kostenlos möglich
Schritt 6: Nach der Bewilligung
Alle Dokumente ändern lassen:
• Pass und Identitätskarte (CHF 75-145)
• Führerschein (CHF 30-50)
• AHV-Ausweis (kostenlos)
• Heimatschein (CHF 30)
• Bank, Versicherungen informieren
• Arbeitgeber, Schulen benachrichtigen
Tipp: Verfügung immer mitführen während Übergangszeit
Was sind «achtenswerte Gründe»?
Der Gesetzgeber hat den Begriff «achtenswerte Gründe» bewusst offen gelassen. Ihr Name muss Ihnen nachweisbare Nachteile bringen – objektiv oder subjektiv. Hier die wichtigsten Kategorien:
✅ Häufig bewilligte Gründe
- Psychische Belastung: Ärztlich bestätigte seelische Leiden durch den Namen
- Lebensrealität: Name entspricht nicht der tatsächlichen Verwendung (z.B. «Maximilian» → «Max»)
- Familiäre Gründe: Bezug zu Eltern, Kindern, Geschwistern herstellen oder lösen
- Praktische Probleme: Schwierige Aussprache, ständige Schreibfehler
- Diskriminierung: Benachteiligung aufgrund des Namens (beruflich/gesellschaftlich)
- Zu viele Namen: Vereinfachung bei mehreren Vornamen
⚖️ Schwierigere Fälle (Einzelfallprüfung)
- Ästhetische Gründe: Name gefällt nicht (braucht sehr gute Begründung)
- Religiöse Gründe: Namensänderung wegen Religionswechsel
- Schutz vor Verfolgung: Sicherheitsgründe (seltene Ausnahme)
- Doppelnamen: Nur in sehr seltenen Ausnahmefällen
- Geschlechtsanpassung: Besser über Geschlechtserklärung (CHF 75)
❌ Unzulässige Gründe (werden abgelehnt)
- Verschleierung der Identität: Flucht vor Schulden, Strafverfolgung
- Rechtswidrige Namen: Adelstitel, akademische Grade, Markennamen
- Obszöne Namen: Anstößige oder beleidigende Bezeichnungen
- Bloßer Wunsch: Keine nachweisbaren Nachteile durch aktuellen Namen
- Missbräuchliche Absicht: Manipulation oder Betrug
Praktische Beispiele erfolgreicher Gesuche
So begründen Sie Ihr Gesuch überzeugend
Beispiel: «Maximilian» → «Max»
Situation: Lebt seit 15 Jahren in den USA, wird nur «Max» genannt
Begründung: Name entspricht nicht der Lebensrealität, verwirrende Situationen am Arbeitsplatz
Belege: E-Mail-Korrespondenz, Arbeitszeugnis, Bestätigungen von Kollegen
Ergebnis: ✅ Bewilligt
Beispiel: Familiäre Bindung
Situation: Erwachsene Person möchte Familiennamen der leiblichen Mutter
Begründung: Aufgewachsen bei Mutter, nie Kontakt zum Vater, emotionale Belastung
Belege: Bestätigung der Mutter, psychologisches Gutachten
Ergebnis: ✅ Bewilligt
Beispiel: Abgelehnt
Situation: Person möchte «moderneren» Namen
Begründung: Aktueller Name ist «altmodisch» und gefällt nicht
Problem: Keine konkreten Nachteile nachweisbar, rein ästhetische Gründe
Ergebnis: ❌ Abgelehnt – bloßer Wunsch genügt nicht
Kosten einer Namensänderung
Die Kosten variieren stark je nach Kanton und Aufwand. Zusätzlich entstehen Folgekosten für neue Ausweise.
- Verfahrensgebühren werden erst bei Entscheid erhoben
- Rückzug des Gesuchs ist jederzeit kostenlos möglich
- Bei Bewilligung entstehen zusätzliche Ausweiskosten
- Gebührenerlass bei finanzieller Bedürftigkeit möglich
- Familienangehörige können günstiger mitändern (CHF 100)
- Geschlechtserklärung kostet nur CHF 75 am Zivilstandsamt
- Alle Banken, Versicherungen müssen informiert werden
- Arbeitgeber, Schulen, Vereine benachrichtigen
Häufige Fragen zur Namensänderung
Kann ich meinen Namen einfach so ändern?
Nein, eine beliebige Namensänderung ist in der Schweiz nicht möglich. Sie brauchen «achtenswerte Gründe», das bedeutet, Ihr aktueller Name muss Ihnen nachweisbare Nachteile bringen. Der blosse Wunsch nach einem anderen Namen genügt nicht.
Was kostet eine Namensänderung?
Die Verfahrenskosten liegen zwischen CHF 250-2000 je nach Kanton und Aufwand. Dazu kommen Kosten für neue Ausweise (Pass CHF 145, ID CHF 75, Führerschein CHF 30-50). Gebühren werden erst bei Entscheid fällig, Rückzug ist kostenlos.
Wie lange dauert das Verfahren?
Die Bearbeitungszeit beträgt normalerweise 3-12 Monate, abhängig vom Einzelfall und der Auslastung der Behörde. Komplizierte Fälle oder zusätzliche Abklärungen können das Verfahren verlängern.
Kann ich den Namen meines Kindes ändern?
Ja, aber ab 12 Jahren muss das Kind zustimmen. Bei verheirateten Eltern oder gemeinsamer Sorge müssen beide Elternteile das Gesuch unterzeichnen. Sie müssen nachweisen, dass das Kind durch den aktuellen Namen Nachteile hat.
Was ist der Unterschied zur Namenserklärung?
Eine Namenserklärung (CHF 75) ist in bestimmten Fällen direkt beim Zivilstandsamt möglich: Ledigname nach Scheidung, bei Ehen vor 2013, oder Geschlechtserklärung. Eine Namensänderung braucht achtenswerte Gründe und kostet mehr.
Kann ich einen Doppelnamen beantragen?
Doppelnamen sind sehr schwer zu erhalten. Das Bundesgericht hat nur in seltenen Ausnahmefällen Doppelnamen bewilligt, etwa wenn jemand bereits legal beide Namen führte. Normale Ehegattendoppelnamen sind seit 2013 nicht mehr möglich.
Was passiert nach der Bewilligung?
Sie müssen alle Ausweise neu beantragen und zahlreiche Stellen informieren: Banken, Versicherungen, Arbeitgeber, Schulen, Vereine, etc. Führen Sie die Verfügung während der Übergangszeit immer mit sich.
Kann das Gesuch abgelehnt werden?
Ja, wenn die Behörde die Gründe nicht als achtenswert erachtet. Sie können aber Beschwerde beim Verwaltungsgericht einlegen. Gegen eine Bewilligung können andere Personen binnen Jahresfrist Einsprache erheben.
Spezialfall: Namensänderung bei Geschlechtsidentität
Seit 2022 gibt es vereinfachte Verfahren für Personen mit Transidentität
Geschlechtserklärung (einfach)
Seit Januar 2022 möglich:
• Unbürokratisch direkt beim Zivilstandsamt
• Geschlecht und Vorname gleichzeitig ändern
• Nur binär: männlich/weiblich möglich
• Kosten: CHF 75.–
• Unter 16 Jahren: Zustimmung der Eltern nötig
Voraussetzung: Innerlich fest überzeugt vom anderen Geschlecht
Herkömmliche Namensänderung
Falls Geschlechtserklärung nicht möglich:
• Normales Namensänderungsverfahren
• Anpassung an Geschlechtsidentität
• Auch Familienname mit geschlechtsspezifischer Endung
• Höhere Kosten (CHF 250-600)
• Längeres Verfahren
Vorteil: Auch bei komplexeren Namensänderungen möglich
Weitere Zivilstandsdokumente
Wichtige Dokumente nach einer Namensänderung
Nach einer Namensänderung müssen neue Geburtsurkunden beantragt werden, die den neuen Namen widerspiegeln.
Bei verheirateten Personen sind neue Heiratsurkunden erforderlich, wenn sich der Name eines Ehepartners ändert.
Der Familienausweis zeigt die vollständigen Familienverhältnisse mit dem neuen Namen an.
Für internationale Verwendung können beglaubigte Übersetzungen und Apostillen erforderlich sein.
Hilfe und weitere Informationen
Wichtige Hinweise
✓ Rechtliche Beratung: Bei komplexen Fällen empfiehlt sich eine juristische Beratung vor Gesuchstellung.
✓ Vollständige Unterlagen: Unvollständige Gesuche verzögern das Verfahren erheblich.
✓ Ehrliche Begründung: Falsche Angaben können zur Ablehnung oder späteren Annullierung führen.
✓ Folgekosten bedenken: Nach der Bewilligung entstehen Kosten für neue Ausweise und Dokumente.
✓ Alternative prüfen: In vielen Fällen ist eine einfache Namenserklärung ausreichend.
Zusammenfassung: Namensänderung in der Schweiz
Eine Namensänderung ist ein komplexes Verfahren, das nur bei achtenswerten Gründen bewilligt wird. Prüfen Sie zunächst, ob eine einfache Namenserklärung ausreicht.