🇨🇭 Rechtliches Verfahren

Namensänderung Schweiz

Vorname oder Familienname ändern: Alles über achtenswerte Gründe, Kosten, Verfahren und was Sie nach einer bewilligten Namensänderung beachten müssen.

Grundlagen der Namensänderung in der Schweiz

Eine Namensänderung ist in der Schweiz nur bei «achtenswerten Gründen» möglich. Der blosse Wunsch genügt nicht – Sie müssen nachweisbare Nachteile durch Ihren aktuellen Namen haben.

CHF 250-2000
Verfahrenskosten

3-12
Monate Bearbeitungszeit

1583
Gründe 2024 in Zürich

Namensänderung vs. Namenserklärung – Der Unterschied

Nicht immer brauchen Sie ein aufwendiges Namensänderungsverfahren

Namenserklärung (einfach)

Kostet nur CHF 75.–, direkt beim Zivilstandsamt möglich:
• Ledigname nach Scheidung/Tod des Partners
• Ledigname bei Ehen vor 2013
• Familienname für Kinder unverheirateter Eltern
• Geschlechtserklärung mit Vornamensänderung
• Wiederannahme des ursprünglichen Namens

Keine achtenswerten Gründe nötig!

Beim Zivilstandsamt anfragen →

Namensänderung (komplex)

Kostet CHF 250-2000.–, Gesuch an Wohnkanton:
• Beliebige Vornamensänderung
• Familiennamensänderung aus persönlichen Gründen
• Namen wegen psychischer Belastung ändern
• Anpassung an Lebensrealität
• Vereinfachung schwieriger Namen

Achtenswerte Gründe erforderlich!

Gesuch stellen →

Namensänderung beantragen – Schritt für Schritt

So stellen Sie erfolgreich ein Gesuch für eine Namensänderung

Schritt 1: Prüfung der Voraussetzungen

Haben Sie achtenswerte Gründe?
Prüfen Sie, ob Ihr aktueller Name Ihnen nachweisbare Nachteile bringt:
• Psychische Belastung durch den Namen
• Praktische Probleme im Alltag
• Namen entspricht nicht der Lebensrealität
• Familiäre Gründe (Bezug zu Eltern/Kindern)

Wichtig: Bloßer Wunsch nach Änderung genügt nicht!

Schritt 2: Zuständige Behörde finden

Wer ist zuständig?
• Bei Wohnsitz in der Schweiz: Regierung/Amt Ihres Wohnkantons
• Bei Wohnsitz im Ausland: Schweizer Vertretung (Botschaft/Konsulat)
• Schweizer im Ausland: Heimatkanton

Beispiele:
Zürich: Gemeindeamt, Abteilung Zivilstandswesen
Bern: Regierungsstatthalteramt
St. Gallen: Amt für Gemeinden und Bürgerrecht

Schritt 3: Gesuch formulieren

Ausführliche schriftliche Begründung:
• Beschreiben Sie detailliert Ihre Nachteile
• Erklären Sie, wie der neue Name hilft
• Belegen Sie Ihre Gründe mit Dokumenten
• Zeigen Sie Bezug zum gewünschten Namen auf

Tipp: Nutzen Sie offizielle Gesuchsformulare des Kantons. Seien Sie ehrlich und ausführlich in der Begründung.

Schritt 4: Dokumente beschaffen

Benötigte Unterlagen:
• Kopie Pass/Identitätskarte
Personenstandsausweis (nicht älter als 6 Monate)
• Betreibungs- und Strafregisterauszug
Familienbüchlein (falls vorhanden)
• Belege für Ihre Gründe (Arztattest, Zeugnisse, etc.)
• Bei Kindern: Zustimmung ab 12 Jahren

Ausländer: Zusätzlich beglaubigte Übersetzungen

Schritt 5: Gesuch einreichen

Einreichung und Verfahren:
• Vollständiges Gesuch per Post senden
• Alle Originaldokumente beilegen
• Bearbeitungszeit: 3-12 Monate
• Behörde kann zusätzliche Unterlagen verlangen
• Gebühren erst bei Entscheid fällig

Achtung: Rückzug jederzeit kostenlos möglich

Schritt 6: Nach der Bewilligung

Alle Dokumente ändern lassen:
• Pass und Identitätskarte (CHF 75-145)
• Führerschein (CHF 30-50)
• AHV-Ausweis (kostenlos)
Heimatschein (CHF 30)
• Bank, Versicherungen informieren
• Arbeitgeber, Schulen benachrichtigen

Tipp: Verfügung immer mitführen während Übergangszeit

Was sind «achtenswerte Gründe»?

Der Gesetzgeber hat den Begriff «achtenswerte Gründe» bewusst offen gelassen. Ihr Name muss Ihnen nachweisbare Nachteile bringen – objektiv oder subjektiv. Hier die wichtigsten Kategorien:

✅ Häufig bewilligte Gründe

  • Psychische Belastung: Ärztlich bestätigte seelische Leiden durch den Namen
  • Lebensrealität: Name entspricht nicht der tatsächlichen Verwendung (z.B. «Maximilian» → «Max»)
  • Familiäre Gründe: Bezug zu Eltern, Kindern, Geschwistern herstellen oder lösen
  • Praktische Probleme: Schwierige Aussprache, ständige Schreibfehler
  • Diskriminierung: Benachteiligung aufgrund des Namens (beruflich/gesellschaftlich)
  • Zu viele Namen: Vereinfachung bei mehreren Vornamen

⚖️ Schwierigere Fälle (Einzelfallprüfung)

  • Ästhetische Gründe: Name gefällt nicht (braucht sehr gute Begründung)
  • Religiöse Gründe: Namensänderung wegen Religionswechsel
  • Schutz vor Verfolgung: Sicherheitsgründe (seltene Ausnahme)
  • Doppelnamen: Nur in sehr seltenen Ausnahmefällen
  • Geschlechtsanpassung: Besser über Geschlechtserklärung (CHF 75)

❌ Unzulässige Gründe (werden abgelehnt)

  • Verschleierung der Identität: Flucht vor Schulden, Strafverfolgung
  • Rechtswidrige Namen: Adelstitel, akademische Grade, Markennamen
  • Obszöne Namen: Anstößige oder beleidigende Bezeichnungen
  • Bloßer Wunsch: Keine nachweisbaren Nachteile durch aktuellen Namen
  • Missbräuchliche Absicht: Manipulation oder Betrug
Bewilligungsquote
~70%

Häufigster Grund
Familiäre Bindung

Tipische Bearbeitung
6 Monate

Beschwerderate
~15%

Praktische Beispiele erfolgreicher Gesuche

So begründen Sie Ihr Gesuch überzeugend

Beispiel: «Maximilian» → «Max»

Situation: Lebt seit 15 Jahren in den USA, wird nur «Max» genannt

Begründung: Name entspricht nicht der Lebensrealität, verwirrende Situationen am Arbeitsplatz

Belege: E-Mail-Korrespondenz, Arbeitszeugnis, Bestätigungen von Kollegen

Ergebnis: ✅ Bewilligt

Beispiel: Familiäre Bindung

Situation: Erwachsene Person möchte Familiennamen der leiblichen Mutter

Begründung: Aufgewachsen bei Mutter, nie Kontakt zum Vater, emotionale Belastung

Belege: Bestätigung der Mutter, psychologisches Gutachten

Ergebnis: ✅ Bewilligt

Beispiel: Abgelehnt

Situation: Person möchte «moderneren» Namen

Begründung: Aktueller Name ist «altmodisch» und gefällt nicht

Problem: Keine konkreten Nachteile nachweisbar, rein ästhetische Gründe

Ergebnis: ❌ Abgelehnt – bloßer Wunsch genügt nicht

Kosten einer Namensänderung

Die Kosten variieren stark je nach Kanton und Aufwand. Zusätzlich entstehen Folgekosten für neue Ausweise.

  • Verfahrensgebühren werden erst bei Entscheid erhoben
  • Rückzug des Gesuchs ist jederzeit kostenlos möglich
  • Bei Bewilligung entstehen zusätzliche Ausweiskosten
  • Gebührenerlass bei finanzieller Bedürftigkeit möglich
  • Familienangehörige können günstiger mitändern (CHF 100)
  • Geschlechtserklärung kostet nur CHF 75 am Zivilstandsamt
  • Alle Banken, Versicherungen müssen informiert werden
  • Arbeitgeber, Schulen, Vereine benachrichtigen
Vornamensänderung
CHF 250-600

Familiennamensänderung
CHF 450-2000

Neuer Pass
CHF 145

Neue ID
CHF 75

Häufige Fragen zur Namensänderung

Kann ich meinen Namen einfach so ändern?

Nein, eine beliebige Namensänderung ist in der Schweiz nicht möglich. Sie brauchen «achtenswerte Gründe», das bedeutet, Ihr aktueller Name muss Ihnen nachweisbare Nachteile bringen. Der blosse Wunsch nach einem anderen Namen genügt nicht.

Was kostet eine Namensänderung?

Die Verfahrenskosten liegen zwischen CHF 250-2000 je nach Kanton und Aufwand. Dazu kommen Kosten für neue Ausweise (Pass CHF 145, ID CHF 75, Führerschein CHF 30-50). Gebühren werden erst bei Entscheid fällig, Rückzug ist kostenlos.

Wie lange dauert das Verfahren?

Die Bearbeitungszeit beträgt normalerweise 3-12 Monate, abhängig vom Einzelfall und der Auslastung der Behörde. Komplizierte Fälle oder zusätzliche Abklärungen können das Verfahren verlängern.

Kann ich den Namen meines Kindes ändern?

Ja, aber ab 12 Jahren muss das Kind zustimmen. Bei verheirateten Eltern oder gemeinsamer Sorge müssen beide Elternteile das Gesuch unterzeichnen. Sie müssen nachweisen, dass das Kind durch den aktuellen Namen Nachteile hat.

Was ist der Unterschied zur Namenserklärung?

Eine Namenserklärung (CHF 75) ist in bestimmten Fällen direkt beim Zivilstandsamt möglich: Ledigname nach Scheidung, bei Ehen vor 2013, oder Geschlechtserklärung. Eine Namensänderung braucht achtenswerte Gründe und kostet mehr.

Kann ich einen Doppelnamen beantragen?

Doppelnamen sind sehr schwer zu erhalten. Das Bundesgericht hat nur in seltenen Ausnahmefällen Doppelnamen bewilligt, etwa wenn jemand bereits legal beide Namen führte. Normale Ehegattendoppelnamen sind seit 2013 nicht mehr möglich.

Was passiert nach der Bewilligung?

Sie müssen alle Ausweise neu beantragen und zahlreiche Stellen informieren: Banken, Versicherungen, Arbeitgeber, Schulen, Vereine, etc. Führen Sie die Verfügung während der Übergangszeit immer mit sich.

Kann das Gesuch abgelehnt werden?

Ja, wenn die Behörde die Gründe nicht als achtenswert erachtet. Sie können aber Beschwerde beim Verwaltungsgericht einlegen. Gegen eine Bewilligung können andere Personen binnen Jahresfrist Einsprache erheben.

Spezialfall: Namensänderung bei Geschlechtsidentität

Seit 2022 gibt es vereinfachte Verfahren für Personen mit Transidentität

Geschlechtserklärung (einfach)

Seit Januar 2022 möglich:
• Unbürokratisch direkt beim Zivilstandsamt
• Geschlecht und Vorname gleichzeitig ändern
• Nur binär: männlich/weiblich möglich
• Kosten: CHF 75.–
• Unter 16 Jahren: Zustimmung der Eltern nötig

Voraussetzung: Innerlich fest überzeugt vom anderen Geschlecht

Beim Zivilstandsamt anmelden →

Herkömmliche Namensänderung

Falls Geschlechtserklärung nicht möglich:
• Normales Namensänderungsverfahren
• Anpassung an Geschlechtsidentität
• Auch Familienname mit geschlechtsspezifischer Endung
• Höhere Kosten (CHF 250-600)
• Längeres Verfahren

Vorteil: Auch bei komplexeren Namensänderungen möglich

Gesuch stellen →

Weitere Zivilstandsdokumente

Wichtige Dokumente nach einer Namensänderung

Nach einer Namensänderung müssen neue Geburtsurkunden beantragt werden, die den neuen Namen widerspiegeln.

Bei verheirateten Personen sind neue Heiratsurkunden erforderlich, wenn sich der Name eines Ehepartners ändert.

Der Familienausweis zeigt die vollständigen Familienverhältnisse mit dem neuen Namen an.

Für internationale Verwendung können beglaubigte Übersetzungen und Apostillen erforderlich sein.

Hilfe und weitere Informationen

Bundesamt für Justiz

Weitere Beratung

Wichtige Hinweise

✓ Rechtliche Beratung: Bei komplexen Fällen empfiehlt sich eine juristische Beratung vor Gesuchstellung.

✓ Vollständige Unterlagen: Unvollständige Gesuche verzögern das Verfahren erheblich.

✓ Ehrliche Begründung: Falsche Angaben können zur Ablehnung oder späteren Annullierung führen.

✓ Folgekosten bedenken: Nach der Bewilligung entstehen Kosten für neue Ausweise und Dokumente.

✓ Alternative prüfen: In vielen Fällen ist eine einfache Namenserklärung ausreichend.

Zusammenfassung: Namensänderung in der Schweiz

Eine Namensänderung ist ein komplexes Verfahren, das nur bei achtenswerten Gründen bewilligt wird. Prüfen Sie zunächst, ob eine einfache Namenserklärung ausreicht.

CHF 250-2000
Verfahrenskosten

3-12
Monate Bearbeitung

~70%
Bewilligungsquote

CHF 75
Namenserklärung

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