🇨🇭 Rechtlich bindend

Vaterschaftsanerkennung Schweiz

Unverheiratete Väter müssen ihr Kind offiziell anerkennen. Erfahren Sie alles über Verfahren, Dokumente, Kosten und die gemeinsame elterliche Sorge.

Warum ist eine Vaterschaftsanerkennung nötig?

Bei unverheirateten Eltern gilt nur die Mutter automatisch als rechtlicher Elternteil. Der Vater muss seine Vaterschaft offiziell anerkennen, um Rechte und Pflichten gegenüber dem Kind zu erhalten.

CHF 75
Anerkennungsgebühr

Vor/Nach
Geburt möglich

Unwiderruflich
Bindende Erklärung

Wann ist eine Vaterschaftsanerkennung erforderlich?

Die rechtliche Vaterschaft ergibt sich nicht automatisch aus der biologischen Vaterschaft

Anerkennung nötig ✅

In diesen Fällen müssen Sie anerkennen:
• Sie sind nicht mit der Mutter verheiratet
• Das Kind ist noch nicht von einem anderen Mann anerkannt
• Sie sind der biologische Vater
• Sie möchten rechtlich als Vater gelten

Wichtig: Auch bei langjähriger Partnerschaft ohne Ehe ist die Anerkennung erforderlich!

Automatische Vaterschaft ❌

Keine Anerkennung nötig:
• Sie sind mit der Mutter verheiratet
• Sie haben das Kind adoptiert
• Ein anderer Mann hat bereits anerkannt
• Bei gleichgeschlechtlicher Ehe der Mutter (besondere Regeln)

Achtung: Bei bereits erfolgter Anerkennung durch anderen muss diese erst angefochten werden!

Vaterschaftsanerkennung – Schritt für Schritt

So anerkennen Sie Ihr Kind offiziell und erlangen rechtliche Vaterschaft

Schritt 1: Zeitpunkt wählen

Anerkennung vor oder nach der Geburt möglich:

Vor der Geburt (empfohlen):
• Rechtliche Verhältnisse sind bei Geburt geklärt
• Vater kann bei Komplikationen entscheiden
• Weniger Stress nach der Geburt

Nach der Geburt:
• Ebenfalls möglich, aber administrative Schritte nötig
• Neue Geburtsurkunde muss ausgestellt werden

Schritt 2: Zuständiges Zivilstandsamt finden

Schweizer Bürger:
• Jedes beliebige Zivilstandsamt in der Schweiz

Ausländische Staatsangehörige:
• Zivilstandsamt am Geburtsort des Kindes
• Zivilstandsamt am Wohnsitz der Mutter oder des Vaters
• Zivilstandsamt am Schweizer Heimatort (falls vorhanden)

Tipp: Nutzen Sie den Zivilstandsamt-Finder auf bj.admin.ch

Schritt 3: Dokumente beschaffen

Immer erforderlich:
• Gültiger Ausweis (Pass oder Identitätskarte)
• Wohnsitzbescheinigung (nicht älter als 8 Wochen)

Je nach Situation zusätzlich:
Personenstandsausweis (bei noch nicht erfassten Personen)
Geburtsurkunde des Kindes (bei Anerkennung nach Geburt)
• Bei Ausländern: Beglaubigte Übersetzungen
• Bei Minderjährigen: Zustimmung des gesetzlichen Vertreters

Schritt 4: Termin vereinbaren

Persönliches Erscheinen erforderlich:
• Telefonische Terminvereinbarung empfohlen
• Beide Elternteile sollten anwesend sein
• Dauer: ca. 30-60 Minuten

Gleichzeitig möglich:
• Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge
Namenserklärung für das Kind
• Vereinbarung über Erziehungsgutschriften

Schritt 5: Anerkennung erklären

Ablauf beim Zivilstandsamt:
• Identitätskontrolle
• Mündliche Erklärung der Vaterschaft
• Unterzeichnung der Anerkennungserklärung
Beglaubigung der Unterschrift
• Gebührenzahlung (CHF 75.–)

Wichtig: Die Anerkennung ist unwiderruflich!

Schritt 6: Dokumente bestellen

Nach der Anerkennung verfügbar:
• Anerkennungsurkunde (CHF 30.– + Porto)
• Neue Geburtsurkunde des Kindes (bei Anerkennung nach Geburt)
• Bestätigung der gemeinsamen elterlichen Sorge

Verwendung:
• Für Behörden, Versicherungen, Arbeitgeber
• Als Nachweis der Vaterschaft
• Für Familiennachzug (bei Ausländern)

Rechtliche Folgen der Vaterschaftsanerkennung

Mit der Anerkennung entstehen weitreichende Rechte und Pflichten zwischen Vater und Kind.

  • Unterhaltspflicht des Vaters bis zur Selbstständigkeit des Kindes
  • Gegenseitiges Erbrecht zwischen Vater und Kind
  • Recht auf persönlichen Kontakt (Besuchsrecht)
  • Informations- und Anhörungsrecht bei wichtigen Entscheidungen
  • Bei Schweizer Vater: Kind erhält Schweizer Bürgerrecht
  • Möglichkeit der gemeinsamen elterlichen Sorge
  • Anspruch auf Vaterschaftsurlaub (2 Wochen)
  • Familienname kann gewählt werden (für erstes gemeinsames Kind)
Anerkennungsgebühr
CHF 75

Anerkennungsurkunde
CHF 30

Vaterschaftsurlaub
2 Wochen

Wirkung
Rückwirkend

Besondere Situationen

Komplexere Fälle und ihre Lösungen

Verweigerung der Anerkennung

Wenn der Vater nicht anerkennen will:
• Mutter oder Kind kann Vaterschaftsklage einreichen
• Zuständig: Regionalgericht am Wohnsitz
• DNA-Gutachten wird angeordnet
• Bei positiver Vaterschaft: Zwangsweise Anerkennung
• Gericht regelt auch elterliche Sorge und Unterhalt

Kosten: Trägt der unterlegene Vater

Bereits anerkannter Vater

Wenn schon ein anderer als Vater gilt:
• Anfechtung der bestehenden Vaterschaft nötig
• Anfechtungsberechtigt: Ehemann, Kind (ab 18), leiblicher Vater
• Frist: 1 Jahr nach Kenntnis der Umstände
• DNA-Test als Beweis erforderlich
• Nach erfolgreicher Anfechtung: Neue Anerkennung möglich

Achtung: Komplexes Verfahren, Rechtsberatung empfohlen

Anerkennung im Ausland

Bei Anerkennung außerhalb der Schweiz:
• Anerkennung muss in der Schweiz registriert werden
• Schweizer Vertretung im Ausland kontaktieren
• Originaldokumente vorlegen
• Automatische Meldung nur bei D/A/I
• Bei anderen Ländern: Aktive Meldung erforderlich

Wichtig: Ohne Registrierung keine Anerkennung in der Schweiz

Häufige Fragen zur Vaterschaftsanerkennung

Kann ich die Vaterschaftsanerkennung rückgängig machen?

Nein, die Vaterschaftsanerkennung ist unwiderruflich. Sie können sie nur durch eine Vaterschaftsanfechtung vor Gericht aufheben lassen, wenn Sie beweisen können, dass Sie nicht der biologische Vater sind. Dies ist nur innerhalb eines Jahres nach Kenntnis der relevanten Umstände möglich.

Brauche ich die Zustimmung der Mutter?

Nach Schweizer Recht nicht – Sie können als biologischer Vater Ihr Kind auch ohne Zustimmung der Mutter anerkennen. Wenn Sie aber auch deutsche Staatsangehörigkeit haben, kann seit Juli 2025 nach deutschem Recht anerkannt werden, was die Zustimmung der Mutter erfordert.

Was kostet eine Vaterschaftsanerkennung?

Die Anerkennungserklärung kostet CHF 75.–. Eine Anerkennungsurkunde kostet zusätzlich CHF 30.– plus Versandkosten. Wenn Sie gleichzeitig die gemeinsame elterliche Sorge erklären, entstehen meist keine zusätzlichen Kosten.

Wird mein Kind automatisch Schweizer Bürger?

Wenn Sie Schweizer Bürger sind und Ihr Kind nach dem 1. Januar 2006 geboren wurde, erhält es durch die Anerkennung automatisch das Schweizer Bürgerrecht und Ihr Kantons- und Gemeindebürgerrecht. Bei Kindern vor 2006 gelten andere Regeln.

Kann ich vor der Geburt anerkennen?

Ja, das ist sogar empfehlenswert. Bei einer Anerkennung vor der Geburt sind die rechtlichen Verhältnisse von Anfang an geklärt. Sie können dann bei medizinischen Notfällen Entscheidungen treffen und das Kind trägt von Geburt an Ihren Namen (falls gewünscht).

Was ist der Unterschied zur gemeinsamen elterlichen Sorge?

Die Vaterschaftsanerkennung macht Sie zum rechtlichen Vater, aber die Mutter behält zunächst die alleinige elterliche Sorge. Für gemeinsame Entscheidungen müssen Sie zusätzlich die gemeinsame elterliche Sorge erklären – am besten gleichzeitig mit der Anerkennung.

Muss ich einen DNA-Test machen?

Nein, für die freiwillige Anerkennung ist kein DNA-Test erforderlich. Wichtig: Wer bewusst ein Kind anerkennt, das nicht von ihm stammt, macht sich strafbar. DNA-Tests sind nur bei gerichtlichen Vaterschaftsklagen oder Anfechtungen erforderlich.

Kann ich auch als Minderjähriger anerkennen?

Ja, aber Sie benötigen die Zustimmung Ihres gesetzlichen Vertreters (meist Ihre Eltern). Der Vertreter muss beim Termin anwesend sein und die Zustimmung schriftlich erteilen. Die Anerkennung hat trotzdem die gleichen rechtlichen Folgen.

Checkliste: Vorbereitung für die Vaterschaftsanerkennung

So bereiten Sie sich optimal auf den Termin vor

Vor dem Termin

Zu erledigen:
✓ Zuständiges Zivilstandsamt ermitteln
✓ Termin telefonisch vereinbaren
✓ Alle erforderlichen Dokumente beschaffen
✓ Mit der Mutter über gemeinsame elterliche Sorge sprechen
✓ Familienname für das Kind überlegen
✓ Bargeld für Gebühren mitbringen (CHF 75.–)

Tipp: Listen Sie vorab alle Fragen auf

Beim Termin

Ablauf:
✓ Pünktlich erscheinen
✓ Ausweise vorlegen
✓ Vaterschaftsanerkennung erklären
✓ Gemeinsame elterliche Sorge erklären (optional)
Namenserklärung abgeben (optional)
✓ Gebühren bezahlen
✓ Anerkennungsurkunde bestellen

Dauer: 30-60 Minuten

Nach dem Termin

Weitere Schritte:
✓ Anerkennungsurkunde erhalten
✓ Arbeitgeber über Vaterschaft informieren
✓ Vaterschaftsurlaub beantragen (2 Wochen)
✓ Familienzulagen anmelden
✓ Krankenkasse über neues Familienmitglied informieren
✓ Bei Ausländern: Heimatbehörden informieren

Bei Problemen: Rechtsdienst der Gemeinde kontaktieren

Weitere wichtige Dienstleistungen

Dokumente und Services rund um die Geburt

Offizielle Meldung der Geburt beim Zivilstandsamt. Muss innerhalb von 3 Tagen erfolgen.

Rechtliche Anerkennung der Eltern-Kind-Beziehung. Wichtig für unverheiratete Väter.

Offizielle Dokumente über die Geburt. Nach Vaterschaftsanerkennung mit beiden Elternteilen.

Beglaubigte Übersetzungen für internationale Verwendung der Dokumente.

Hilfe und weitere Informationen

Bundesamt für Justiz

Schweizer Portal

Weitere Beratung

Wichtige Hinweise

✓ Frühzeitige Planung: Anerkennung vor der Geburt erspart später Stress und administrative Schritte.

✓ Unwiderruflichkeit: Die Vaterschaftsanerkennung kann nicht einfach rückgängig gemacht werden.

✓ Gemeinsame Sorge: Denken Sie daran, gleichzeitig die gemeinsame elterliche Sorge zu erklären.

✓ Folgekosten: Nach der Anerkennung fallen Kosten für neue Dokumente an.

✓ Rechtliche Beratung: Bei komplexen Situationen empfiehlt sich eine Rechtsberatung.

Zusammenfassung: Vaterschaftsanerkennung

Die Vaterschaftsanerkennung ist für unverheiratete Väter essentiell, um rechtliche Beziehung zum Kind zu etablieren. Der Prozess ist unkompliziert, aber die Folgen weitreichend.

CHF 75
Anerkennungsgebühr

30-60
Minuten Dauer

Vor/Nach
Geburt möglich

Unwiderruflich
Rechtswirkung

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