Todesfall Schweiz
Umfassender Leitfaden für alle erforderlichen Schritte nach einem Todesfall – von der sofortigen Meldung bis zur Ausstellung der Todesurkunde. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie im Zivilgesetzbuch (ZGB) und in der Zivilstandsverordnung. Die Zivilstandsämter sind für die Beurkundung zuständig.
Inhaltsverzeichnis
Todesfall-Meldung auf einen Blick
Jeder Todesfall in der Schweiz muss innerhalb von zwei Tagen beim zuständigen Zivilstandsamt gemeldet werden. Das Bundesamt für Justiz koordiniert das schweizerische Zivilstandswesen und die Führung der Personenstandsregister.
Sofortige Schritte nach einem Todesfall
Die ersten Massnahmen hängen davon ab, wo der Tod eingetreten ist. Die Todesanzeige ist die gesetzlich vorgeschriebene Meldung jedes Todesfalls an das zuständige Zivilstandsamt zur Eintragung ins Personenstandsregister.
Rechtliche Grundlagen und Meldepflicht
Gesetzliche Meldepflicht: Jeder Todesfall in der Schweiz muss innerhalb von zwei Tagen dem Zivilstandsamt des Sterbeortes gemeldet werden.
Zweck der Registrierung: Eintragung ins Schweizerische Personenstandsregister (Infostar) zur rechtlichen Beurkundung des Todes und Löschung der Personendaten.
Automatische Weiterleitung: Das Zivilstandsamt informiert automatisch Wohnortgemeinden, AHV, und je nach Staatsangehörigkeit auch ausländische Behörden.
Wichtige Services: Informationen zur Bestattungsbewilligung und zum Kremationsauftrag erhalten Sie ebenfalls beim Zivilstandsamt.
Wer meldet den Todesfall?
Je nach Sterbeort und Umständen sind verschiedene Personen für die Todesfall-Meldung verantwortlich.
Tod im Spital oder Heim
Automatische Meldung: Spitäler und Altersheime melden den Todesfall automatisch
Ärztliche Bescheinigung: Die Institution stellt die Todesbescheinigung aus
Angehörigen-Benachrichtigung: Familie wird über weitere erforderliche Schritte informiert
Häufigster Fall: Über 85% aller Todesfälle ereignen sich in medizinischen Einrichtungen
Tod zu Hause
Meldepflichtige Personen: In absteigender Reihenfolge: anwesende Personen, Familienangehörige, Wohnungsinhaber
Persönliche Meldung: Anzeige muss persönlich beim Zivilstandsamt erfolgen
Vollmacht möglich: Dritte Person kann mit schriftlicher Ermächtigung melden
Ärztliche Bescheinigung: Hausarzt oder Notarzt muss Todesbescheinigung ausstellen
Außergewöhnliche Todesfälle
Polizei informieren: Bei Verbrechen, Unfall oder Suizid sofort Polizei (117) kontaktieren
Rechtsmedizin: Polizei benachrichtigt das Institut für Rechtsmedizin
Automatische Meldung: Behörden melden an das zuständige Zivilstandsamt
Obduktion: Bei ungeklärter Todesursache kann Obduktion angeordnet werden
Tod im Ausland
Konsulat kontaktieren: Schweizer Botschaft oder Konsulat informieren
Lokale Behörden: Örtliche Behörden des Sterbeland kontaktieren Schweizer Vertretung
Registrierung: Todesfall wird ins schweizerische Personenstandsregister eingetragen
Repatriierung: Organisation der Überführung nach Schweiz wenn gewünscht
Erforderliche Dokumente für die Todesfall-Meldung
Die benötigten Unterlagen variieren je nach Staatsangehörigkeit und Familienstand der verstorbenen Person. Bei Spital-Todesfällen werden die Dokumente meist automatisch übermittelt. Ausländische Dokumente müssen oft übersetzt und beglaubigt werden.
- Gültiger Identitätsausweis (Pass oder Identitätskarte) der anmeldenden Person
- Familienbüchlein oder Familienausweis der verstorbenen Person (bei Schweizern)
- Heiratsurkunde oder Partnerschaftsurkunde bei ausländischen Personen
- Ärztliche Todesbescheinigung (wird meist automatisch übermittelt)
- Pass oder Identitätskarte der verstorbenen Person
- Spezielle Dokumente je nach ausländischer Staatsangehörigkeit
Arten von Todesurkunden
Nach der Beurkundung können verschiedene Arten von Todesurkunden bestellt werden. Die Wahl hängt vom Verwendungszweck ab.
Nationale Todesurkunde
Sprachen: 4-sprachig (deutsch, französisch, italienisch, rätoromanisch)
Inhalt: Personendaten der verstorbenen Person sowie Ort und Datum des Todes
Verwendung: Für Schweizer Behörden, Versicherungen, Banken, Nachlassverfahren
Kosten: CHF 30.00 plus Portokosten
Bestellung: Beim Zivilstandsamt des Sterbeortes
Internationale Todesurkunde (CIEC)
Sprachen: 5-sprachig (deutsch, französisch, italienisch, englisch, spanisch)
Anerkennung: International anerkannt in CIEC-Vertragsstaaten
Verwendung: Für Auslandsverfahren, internationale Erbschaften, Behörden im Ausland
Kosten: CHF 30.00 plus Portokosten
Vorteile: Keine zusätzliche Apostille erforderlich
Familienregisterauszug
Umfang: Enthält alle Familienmitglieder und deren Zivilstand
Besonderheit: Zeigt auch überlebende Familienangehörige
Verwendung: Für komplexe Erbschaftsverfahren und Nachlassregelungen
Berechtigung: Nur für direkte Verwandte und bevollmächtigte Personen
Wichtig: Für internationale Erbschaften oft erforderlich
Mehrfachausfertigungen
Gleichzeitige Bestellung: Kostengünstiger als Einzelbestellungen
Verschiedene Empfänger: Direkte Zusendung an Versicherungen, Banken etc. möglich
Beglaubigte Kopien: Kopien beglaubigen lassen für weitere Verwendung
Empfehlung: 3-5 Exemplare für verschiedene Zwecke bestellen
Aufbewahrung: Originale sicher aufbewahren für spätere Verwendung
Wer kann eine Todesurkunde bestellen?
Die Bestellung einer Todesurkunde ist nicht für jedermann möglich. Es gelten strenge Regeln bezüglich der Bezugsberechtigung gemäss den offiziellen Bestimmungen für Zivilstandsdokumente. Das Bundesamt für Justiz überwacht die einheitliche Anwendung dieser Bestimmungen.
- Gesetzlich erbberechtigte Personen (Ehegatte, Kinder, Eltern, Geschwister)
- Verwandte in auf- oder absteigender Linie (direkte Nachkommen und Vorfahren)
- Notariate für Nachlassverfahren und Erbschaftsabwicklungen
- Behörden aufgrund ihrer gesetzlichen Beurkundungstätigkeit
- Beistandschaften bei fehlenden Verwandten (mit Ernennungsurkunde)
- Bevollmächtigte Personen mit schriftlicher Vollmacht und Ausweiskopie
Häufig gestellte Fragen zum Todesfall
Welche Frist gilt für die Todesfall-Meldung?
Jeder Todesfall muss innerhalb von zwei Tagen beim Zivilstandsamt des Sterbeortes gemeldet werden. Bei Spital-Todesfällen erfolgt dies automatisch durch die Institution. Bei Hausdesfällen muss die meldepflichtige Person persönlich erscheinen oder eine bevollmächtigte Person schicken.
Wie lange dauert es, bis ich eine Todesurkunde erhalte?
Die Bestellung der amtlichen Todesurkunde kann erst nach der offiziellen Beurkundung erfolgen. Diese dauert normalerweise 2-5 Arbeitstage nach der Meldung. Anschließend wird die Urkunde innerhalb weniger Tage ausgestellt und kann abgeholt oder per Post zugestellt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Todesbescheinigung und Todesurkunde?
Die ärztliche Todesbescheinigung bestätigt den Todeszeitpunkt und die Todesart aus medizinischer Sicht. Die amtliche Todesurkunde ist hingegen ein amtliches Dokument des Zivilstandsamts für rechtliche und administrative Zwecke. Beide Dokumente haben unterschiedliche Funktionen und werden für verschiedene Zwecke benötigt.
Kann ich mehrere Kopien der Todesurkunde erhalten?
Ja, es ist möglich, mehrere Exemplare gleichzeitig zu bestellen oder später weitere Abzüge anzufordern. Die Kosten betragen meist CHF 30.— plus Porto pro Exemplar. Sie können auch beglaubigte Kopien der Originalurkunde anfertigen lassen für verschiedene Empfänger.
Was passiert bei einem Todesfall im Ausland?
Wenn eine Schweizerin oder ein Schweizer im Ausland stirbt, müssen die örtlichen Behörden informiert werden. Sie kontaktieren dann die Schweizer Botschaft oder das Konsulat. Ein im Ausland eingetretener Todesfall muss in das schweizerische Personenstandsregister eingetragen werden. Die Eintragung ist kostenlos. Mehr Informationen dazu finden Sie beim Eidgenössischen Amt für das Zivilstandswesen.
Welche weiteren Schritte sind nach der Todesfall-Meldung erforderlich?
Nach der Meldung beim Zivilstandsamt müssen Sie verschiedene Behörden und Institutionen informieren: AHV/IV, Krankenversicherung, Arbeitgeber, Banken, Versicherungen. Für die Bestattung benötigen Sie eine Bestattungsbewilligung oder einen Kremationsauftrag.
Wann brauche ich eine Todesurkunde?
Todesurkunden benötigen Sie für Versicherungen, Banken, Nachlassverfahren, Rentenämter und andere behördliche Angelegenheiten. Für internationale Erbschaften wird oft eine Apostille oder Beglaubigung benötigt. Sie können diese direkt beim Zivilstandsamt bestellen, wo der Tod registriert wurde.
Was kostet eine Todesurkunde?
Eine Todesurkunde kostet in der Regel CHF 30.00 plus Portokosten. Dies gilt sowohl für die nationale als auch für die internationale Version (CIEC). Bei gleichzeitiger Bestellung mehrerer Exemplare können Sie Porto sparen. Die Preise sind schweizweit einheitlich geregelt.
Wie läuft die Bestattung ab?
Für jede Bestattung in der Schweiz ist eine Bestattungsbewilligung erforderlich. Bei Kremationen wird zusätzlich ein Kremationsauftrag benötigt. Diese Dokumente erhalten Sie vom zuständigen Zivilstandsamt nach der offiziellen Beurkundung des Todesfalls.
Weitere notwendige Schritte nach einem Todesfall
Nach der Meldung beim Zivilstandsamt müssen Sie verschiedene Behörden und Institutionen über den Todesfall informieren.
Benachrichtigung von Sozialversicherungen
AHV/IV: Meldung erfolgt meist automatisch durch das Zivilstandsamt
Pensionskasse: Arbeitgeber oder direkt über Bundesamt für Sozialversicherungen informieren
Ergänzungsleistungen: Bei Bezug von Zusatzleistungen unverzüglich melden
Krankenversicherung: Kündigung der Versicherung, Rückerstattung von Prämien
Tipp: Bei Tod gegen Monatsende telefonisch melden, um Rentenzahlungen zu stoppen
Bestattung und Kremation
Bestattungsbewilligung: Bewilligung beim zuständigen Zivilstandsamt beantragen
Kremationsauftrag: Für Feuerbestattung spezieller Auftrag erforderlich
Bestattungsunternehmen: Organisation der Beerdigung oder Kremation
Friedhofsverwaltung: Grabplatz reservieren und Beisetzung koordinieren
Trauerfeier: Organisation von Abdankung und Trauerfeierlichkeiten
Finanzielle Angelegenheiten
Banken: Konten sperren lassen und über Todesfall informieren
Versicherungen: Lebens-, Unfall- und andere Versicherungen melden
Arbeitgeber: Letzter Lohn, Pensionskasse und Sozialleistungen abwickeln
Steuerbehörden: Letzte Steuererklärung und Erbschaftssteuer klären
Testament: Suche nach Testament und Einreichung bei der Behörde
Administrative Erledigungen
Verträge kündigen: Telefon, Internet, Zeitschriften, Vereine, SBB-Abo
Ausweise retournieren: Pass, Identitätskarte, Führerausweis an Behörden
Wohnung: Mietvertrag kündigen oder Eigentumsübertragung regeln
Post: Nachsendung beantragen und wichtige Korrespondenz weiterleiten
Fahrzeuge: Ummeldung oder Verkauf von Auto, Motorrad etc. veranlassen
Schritt-für-Schritt Anleitung bei einem Todesfall
So gehen Sie bei einem Todesfall systematisch vor – von den ersten Sofortmaßnahmen bis zur vollständigen Abwicklung.
1. Sofortige Maßnahmen (erste Stunden)
Bei Todesfall zu Hause: Hausarzt oder Notarzt (144) kontaktieren für Todesbescheinigung. Bei Spital-Tod: Institution regelt automatisch die Formalitäten. Bei Unfall/Verbrechen: Polizei (117) informieren. Bestattungsunternehmen kontaktieren für erste Beratung.
2. Meldung beim Zivilstandsamt (innerhalb 2 Tage)
Todesfall beim Zivilstandsamt des Sterbeortes melden. Bei Spital-Tod erfolgt dies automatisch. Alle erforderlichen Dokumente mitbringen oder nachreichen. Beurkundung abwarten für weitere Schritte.
3. Todesurkunden bestellen (nach Beurkundung)
Nach offizieller Beurkundung mehrere Todesurkunden bestellen. Für verschiedene Zwecke (Versicherung, Bank, Nachlassverfahren) sind meist 3-5 Exemplare erforderlich. Bestattungsbewilligung für Beerdigung beantragen.
4. Behörden und Institutionen informieren
Systematisch alle relevanten Stellen über den Todesfall informieren: AHV/IV, Krankenversicherung, Banken, Versicherungen, Arbeitgeber. Verträge kündigen und administrative Angelegenheiten abwickeln. Nachlassverfahren einleiten.
Weitere Informationen und Beratung
3 class=»zs-faq-question»>Wo muss ich den Todesfall melden?
Todesfälle müssen beim Zivilstandsamt des Sterbeortes (nicht Wohn- oder Heimatort) gemeldet werden. Dies ist wichtig, da nur das Zivilstandsamt am Sterbeort für die Beurkundung zuständig ist. Informationen zu den verschiedenen kantonalen Zivilstandsämtern finden Sie auf unserer Website: Aargau, Bern, Zürich und weitere Kantone.