Bestattungsbewilligung in der Schweiz beantragen
Vollständige Anleitung zur Beantragung der Bestattungsbewilligung beim Zivilstandsamt.
Erfahren Sie, welche Dokumente erforderlich sind und wie der Prozess abläuft.
Informationen zu offiziellen Zivilstandsdokumenten finden Sie auf den Behördenseiten.
Inhaltsverzeichnis
Wichtige Informationen zur Bestattungsbewilligung
Eine tote Person darf erst bestattet werden, wenn das Zivilstandsamt die Bestattungsbewilligung erteilt.
Diese rechtliche Voraussetzung muss vor jeder Bestattung erfüllt werden.
Das Zivilstandsamt muss jeden Todesfall binnen 48 Stunden gemeldet bekommen.
Mehr Informationen finden Sie auch in unserem Zivilstandsamt-Verzeichnis.
Was ist eine Bestattungsbewilligung?
Die Bestattungsbewilligung ist eine amtliche Genehmigung des Zivilstandsamts,
die vor jeder Bestattung oder Kremation eingeholt werden muss.
Rechtliche Grundlage
Bundesrecht besagt, dass keine Leiche bestattet werden darf, solange der Tod nicht im Personenstandsregister vermerkt ist.
Das Zivilstandsamt
muss daher zuerst alle nötigen Formalitäten erledigen. Dies ist ähnlich wichtig wie bei einer
Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde.
Zweck der Bewilligung
Die Bestattungsbewilligung stellt sicher, dass alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind
und der Tod ordnungsgemäss beurkundet wurde. Sie ist Voraussetzung für Friedhofgärtner und Bestattungsunternehmen.
Im Gegensatz zu einer Scheidung oder Namensänderung
handelt es sich hier um ein zeitkritisches Verfahren.
Ausstellung
Das Zivilstandsamt stellt die Kremations- oder Bestattungsbewilligung nur aufgrund der ärztlichen Todesbescheinigung aus.
Ohne diese ärztliche Bescheinigung ist keine Bewilligung möglich.
Weitere Informationen zur Sterbeurkunde beantragen finden Sie in unserem separaten Leitfaden.
Schritt-für-Schritt Anleitung
So beantragen Sie die Bestattungsbewilligung korrekt und vollständig
1. Ärztliche Todesbescheinigung einholen
Die ärztliche Todesbescheinigung wird vom zuständigen Orts- oder Spitalarzt zuhanden des Zivilstandsamtes des Todesortes ausgestellt.
Bei Todesfällen zu Hause müssen Sie einen Arzt kontaktieren. In Spitälern oder Heimen übernimmt das Pflegepersonal diese Aufgabe.
Das Verfahren unterscheidet sich von anderen Zivilstandsangelegenheiten wie einer Vaterschaftsanerkennung.
→ Ohne ärztliche Bescheinigung keine Bewilligung möglich
2. Todesfall beim Zivilstandsamt melden
Der Todesfall muss dem Zivilstandsamt innert zwei Tagen gemeldet werden.
Kontaktieren Sie das Zivilstandsamt des Sterbeortes. Die Meldung kann auch durch Bestattungsunternehmen übernommen werden.
Nutzen Sie unser Zivilstandsamt-Verzeichnis um das zuständige Amt zu finden.
→ Meldefrist: 2 Arbeitstage nach dem Todesfall
3. Erforderliche Dokumente vorlegen
Bringen Sie zur Anmeldung folgende Dokumente mit: Ärztliche Todesbescheinigung (Original),
Familienbüchlein, Personalausweis des Verstorbenen und falls vorhanden
Patientenverfügung oder Bestattungsverfügung. Diese Dokumentation ist umfangreicher als bei einer
Ziviltrauung oder eingetragenen Partnerschaft.
→ Vollständige Dokumentation erforderlich
4. Bestattungsbewilligung erhalten
Nach Prüfung aller Unterlagen stellt das Zivilstandsamt die Bestattungsbewilligung aus.
Das Zivilstandsamt leitet die Bestattungsbewilligung weiter und ist auch
für die Kremationsbewilligung zuständig. Der Prozess ist effizienter als andere Verfahren wie eine
Adoption.
→ Bewilligung wird an zuständige Stellen weitergeleitet
5. Bestattung durchführen lassen
Die Bestattung darf frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes durchgeführt werden; in der Regel findet sie bis 96 Stunden danach statt.
Ohne Bestattungsbewilligung darf keine Beerdigung erfolgen.
Für die Trauerfeier können Sie auch eine Todesanzeige aufgeben.
→ Mindestwartezeit: 48 Stunden nach dem Tod
6. Bestatter beauftragen
Der beauftragte Bestatter holt die Bestattungsbewilligung für Sie ein.
Professionelle Bestattungsunternehmen übernehmen die Koordination mit dem Zivilstandsamt und
sorgen für die ordnungsgemässe Abwicklung. Informationen zu
Bestattungsdienstleistungen
finden Sie bei Fachverbänden.
→ Bestatter können alle Formalitäten übernehmen
Erforderliche Dokumente
Für die Beantragung der Bestattungsbewilligung benötigen Sie verschiedene Dokumente.
Die genauen Anforderungen können je nach Kanton variieren. Anders als bei einer
Familienstand-Änderung oder
Ehevertrag ist hier Zeitdruck vorhanden.
- Ärztliche Todesbescheinigung (Original)
- Familienbüchlein oder Zivilstandsausweis
- Personalausweis oder Pass des Verstorbenen
- Bestattungsverfügung (falls vorhanden)
- Patientenverfügung (falls vorhanden)
- Bei Ausländern: Aufenthaltsbewilligung (US-Bürger: Konsulat kontaktieren)
- Bei Gewaltverbrechen: Freigabe der Staatsanwaltschaft
Besondere Fälle
In bestimmten Situationen gelten spezielle Regelungen für die Bestattungsbewilligung
Gewaltverbrechen
Bei Todesfällen infolge von Gewaltverbrechen reicht selbst die Bewilligung des Amts nicht aus. Dann darf erst die Staatsanwaltschaft die Leiche zur Bestattung freigeben.
Eine zusätzliche staatsanwaltschaftliche Freigabe ist erforderlich.
Dies ist komplexer als andere rechtliche Verfahren wie eine Ehescheidung.
Ausländische Staatsangehörige
Im Todesfall einer nicht in der Schweiz wohnhaften Person muss dieser dem Zivilstandsamt des Sterbeortes gemeldet werden.
Zusätzliche Dokumente wie Aufenthaltsbewilligung können erforderlich sein.
US-Bürger müssen zusätzlich die US-Botschaft informieren.
Überführung ins Ausland
Bei Überführungen ins Ausland sind zusätzliche Dokumente erforderlich. Die Bestattungsbewilligung
muss mit internationalen Dokumenten wie mehrsprachiger Sterbeurkunde ergänzt werden.
Konsulate müssen informiert werden. Informieren Sie sich über Apostille-Verfahren
für internationale Dokumente.
Häufig gestellte Fragen
Wer ist für die Ausstellung der Bestattungsbewilligung zuständig?
Das Zivilstandsamt des Sterbeortes
ist zuständig für die Ausstellung der Bestattungsbewilligung.
Falls der Verstorbene in einer anderen Gemeinde wohnhaft war, koordinieren die Ämter untereinander.
Nutzen Sie unser Zivilstandsamt-Verzeichnis zur Kontaktaufnahme.
Wie lange dauert die Ausstellung der Bestattungsbewilligung?
Die Bestattungsbewilligung wird in der Regel sofort nach Vorlage aller erforderlichen Dokumente ausgestellt.
Die Bearbeitung dauert meist nur wenige Stunden, sofern alle Unterlagen vollständig sind.
Dies ist schneller als andere Zivilstandsverfahren wie eine Lebenspartnerschaft-Anmeldung.
Kann ein Bestattungsunternehmen die Bewilligung für mich beantragen?
Ja, professionelle Bestattungsunternehmen übernehmen üblicherweise alle Formalitäten inklusive
der Beantragung der Bestattungsbewilligung. Sie benötigen dafür eine entsprechende Vollmacht.
Mehr Informationen zu Bestattungsdienstleistungen
finden Sie bei Fachverbänden.
Was passiert, wenn die Meldefrist versäumt wird?
Die 2-Tage-Meldefrist sollte unbedingt eingehalten werden. Bei verspäteter Meldung können
zusätzliche Abklärungen erforderlich werden, was den Prozess verzögern kann.
Dies kann ähnliche Konsequenzen haben wie bei einer verspäteten Geburtsanzeige.
Welche Kosten entstehen für die Bestattungsbewilligung?
Die Ausstellung der Bestattungsbewilligung ist in der Regel kostenfrei oder mit geringen
Verwaltungsgebühren verbunden. Die genauen Kosten variieren je nach Kanton und Gemeinde.
Zivilstandsdokumente kosten normalerweise CHF 30.
Ist eine Bestattung ohne Bewilligung möglich?
Nein, eine Bestattung ohne gültige Bestattungsbewilligung ist in der Schweiz nicht erlaubt.
Friedhöfe und Krematorien verlangen zwingend eine gültige Bewilligung vor der Durchführung.
Dies ist ebenso verbindlich wie andere Zivilstandsvorschriften bei einer Ziviltrauung.
Was ist bei ausländischen Staatsangehörigen zu beachten?
Bei ausländischen Staatsangehörigen müssen zusätzliche Dokumente vorgelegt werden.
US-Bürger müssen beispielsweise die US-Botschaft informieren
und können einen Consular Report of Death Abroad (CRODA) beantragen.
Andere Nationalitäten sollten ihre jeweiligen Konsulate kontaktieren.
Weitere Unterstützung
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Offizielle Sterbeurkunde beim Zivilstandsamt beantragen. Kosten CHF 30, Fristen und erforderliche Dokumente.
Wichtig für Erbschaftsangelegenheiten und Versicherungen.
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Von CHF 149 online bis CHF 2000 in überregionalen Zeitungen.
Alles über Bestattungsarten, Friedhofsvorschriften und Kosten.
Von der Feuerbestattung bis zur Erdbestattung – was in der Schweiz erlaubt ist.
Gesetzliche Erbfolge, Pflichtteil und Testament.
Wichtige rechtliche Grundlagen für Hinterbliebene und Erbengemeinschaften.
Beglaubigung von Schweizer Dokumenten für das Ausland.
Kosten CHF 25, Verfahren und zuständige Stellen für die Apostille-Bescheinigung.
Finden Sie das zuständige Zivilstandsamt in Ihrer Region.
Kontaktdaten, Öffnungszeiten und Dienstleistungen aller Schweizer Zivilstandsämter.
Offizielle Quellen und weiterführende Links
Wichtige offizielle Stellen und vertrauenswürdige Quellen für weitere Informationen
zu Bestattungsbewilligungen und Zivilstandsangelegenheiten in der Schweiz.
- Bundesamt für Justiz: Zivilstandswesen Schweiz
- CH.ch: Zivilstandsbescheinigungen bestellen
- Kanton Bern: Zivilstandsamt Bern – Dokumente bestellen
- Stadt Zürich: Zivilstandsamt Zürich
- US-Botschaft: Tod eines US-Bürgers in der Schweiz
- Bestatterverband: Schweizerischer Verband der Bestattungsdienste
- FDFA: Zivilstand für Schweizer im Ausland
- Familienforschung: Zivilstandsregister für Genealogie
- CIEC: Internationale Zivilstandskommission – Schweiz
Wichtige Kontakte im Todesfall
Diese Stellen müssen im Todesfall kontaktiert werden
Notfall und Ärzte
Notruf: 144 (Sanitätsnotruf)
Polizei: 117 (bei Verdacht auf Gewaltverbrechen)
Hausarzt: Für ärztliche Todesbescheinigung
Bei Todesfällen zu Hause muss zuerst ein Arzt kontaktiert werden.
Zivilstandsamt
Zuständigkeit: Zivilstandsamt des Sterbeortes
Meldefrist: Binnen 2 Arbeitstagen
Dokumente: Ärztliche Todesbescheinigung erforderlich
Nutzen Sie unser Zivilstandsamt-Verzeichnis.
Konsulate (Ausländer)
US-Bürger: US-Botschaft Bern
Andere Nationalitäten: Jeweiliges Konsulat kontaktieren
Dokumente: Zusätzliche internationale Bescheinigungen
Bei Überführung ins Ausland sind spezielle Verfahren erforderlich.