Kremationsauftrag in der Schweiz beauftragen
Schritt-für-Schritt Anleitung zum Kremationsauftrag: Erfahren Sie, wie Sie den Auftrag zur
Feuerbestattung korrekt erteilen und welche Dokumente erforderlich sind.
90% aller Bestattungen in der Schweiz sind Kremationen.
Mehr Informationen zu Bestattungsoptionen in der Schweiz.
Inhaltsverzeichnis
Wichtige Fakten zum Kremationsauftrag
Der Kremationsauftrag ist die formelle Beauftragung eines Krematoriums zur Durchführung
der Feuerbestattung. Ohne diesen Auftrag kann keine Kremation stattfinden.
Eine Bestattungsbewilligung ist ebenfalls erforderlich.
Informationen zu den durchschnittlichen Kosten: CHF 5’300 für Kremation vs. CHF 8’000 für Erdbestattung.
Was ist ein Kremationsauftrag?
Der Kremationsauftrag ist die offizielle Beauftragung eines Krematoriums zur
Durchführung der Feuerbestattung einer verstorbenen Person.
Definition und Zweck
Mit dem Kremationsauftrag erteilt die beauftragende Person oder Firma dem Krematorium
den formellen Auftrag zur Einäscherung der verstorbenen Person. Ohne diesen Auftrag kann keine Kremation beim Krematorium stattfinden.
Im Unterschied zu einer Ziviltrauung oder
Geburtsurkunde ist hier höchste Zeitkritikalität gegeben.
Rechtliche Bedeutung
Der Kremationsauftrag ist ein rechtsverbindliches Dokument, das alle notwendigen Angaben
zur verstorbenen Person und zur gewünschten Kremation enthält. Er muss vollständig ausgefüllt
und von der berechtigten Person unterzeichnet werden. Ähnlich wie bei einer
Vaterschaftsanerkennung ist die Unterschriftsberechtigung entscheidend.
Vertragliche Grundlage
Der Kremationsauftrag bildet die vertragliche Grundlage zwischen den Angehörigen oder
dem Bestattungsunternehmen und dem Krematorium. Er regelt die Durchführung der Kremation
sowie die Übergabe der Asche an die Angehörigen. Eine vorab ausgestellte
Sterbeurkunde ist dabei erforderlich.
Kremationsauftrag Schritt-für-Schritt
So erteilen Sie den Kremationsauftrag korrekt und vollständig
1. Formular auswählen
Sie können den Kremationsauftrag online per E-Mail-Formular oder als PDF zum Ausdrucken erteilen.
Bestattungsunternehmen nutzen häufig elektronische Systeme wie «Crematio» für die Anmeldung.
Private Angehörige verwenden das Formular auf der Krematorium-Webseite.
Dies ist einfacher als andere Verfahren wie eine Adoption oder
Scheidung.
→ Online-Formular oder PDF-Download wählen
2. Pflichtangaben vollständig ausfüllen
Alle Felder mit rotem Stern (*) sind Pflichtangaben und müssen vollständig ausgefüllt werden.
Das Anmeldeformular muss alle erforderlichen Angaben zur verstorbenen Person,
zum Auftraggeber und zur gewünschten Kremation enthalten. Die Sorgfalt ist ähnlich wichtig
wie bei einer Heiratsurkunde.
→ Alle Pflichtfelder sind zwingend auszufüllen
3. Erforderliche Dokumente beilegen
Der Kremationsauftrag muss zusammen mit einer Kopie der ärztlichen Todesbescheinigung
und der Bestätigung der Anmeldung des Todesfalles beim Zivilstandsamt eingereicht werden.
Diese Dokumente sind zwingend erforderlich. Nutzen Sie unser
Zivilstandsamt-Verzeichnis zur Kontaktaufnahme.
→ Ärztliche Bescheinigung + Zivilstandsamt-Bestätigung
4. Rechtsgültige Unterschrift
Der Kremationsauftrag muss von der berechtigten Person oder Firma unterzeichnet werden.
Bei Bestattungsunternehmen erfolgt dies elektronisch über autorisierte Systeme.
Private Auftraggeber müssen das Formular handschriftlich unterzeichnen.
Die Berechtigung ist ähnlich geregelt wie bei einer eingetragenen Partnerschaft.
→ Persönliche Unterschrift erforderlich
5. Fristgerechte Einreichung
Die Anmeldung muss spätestens am Arbeitstag vor dem gewünschten Kremationsdatum
um 11.00 Uhr beim Krematorium eintreffen. Verspätete Anmeldungen können nicht
am gewünschten Datum durchgeführt werden. Die Fristen sind strenger als bei einer
Namensänderung.
→ Anmeldeschluss: Vortag 11:00 Uhr
6. Bestätigung und Durchführung
Das Krematorium prüft den Auftrag und bestätigt die Annahme schriftlich.
Die Kremation erfolgt frühestens 48 Stunden nach dem ärztlich festgestellten Todeszeitpunkt
und nur nach Vorliegen aller erforderlichen Belege. Parallel können Sie eine
Todesanzeige aufgeben.
→ Schriftliche Bestätigung durch Krematorium
Erforderliche Angaben im Kremationsauftrag
Der Kremationsauftrag muss vollständig ausgefüllt werden und alle Pflichtangaben enthalten.
Unvollständige Aufträge werden nicht bearbeitet. Im Gegensatz zu anderen Zivilstandsverfahren
wie einer Familienstand-Änderung sind hier alle Angaben zwingend erforderlich.
- Vollständige Personalien der verstorbenen Person
- Angaben zum Auftraggeber (Angehörige oder Bestattungsunternehmen)
- Gewünschtes Kremationsdatum und -zeit
- Art der Urne und Übergabe der Asche
- Besondere Wünsche zur Kremation
- Kontaktdaten für Rückfragen
- Angaben zur Abholung der Urne
- Zahlungsmodalitäten und Rechnungsadresse
Erforderliche Dokumente
Diese Dokumente müssen zusammen mit dem Kremationsauftrag eingereicht werden
Ärztliche Todesbescheinigung
Eine Kopie der ärztlichen Todesbescheinigung ist zwingend erforderlich.
Diese muss vom behandelnden Arzt oder Spitalarzt ausgestellt werden und
die offizielle Bestätigung des Todes enthalten. Ohne ärztliche Bescheinigung keine Kremation.
Die Bescheinigung ist wichtiger als andere Dokumente wie eine Ehevertrag.
Bestätigung Zivilstandsamt
Die Bestätigung der Anmeldung des Todesfalles beim zuständigen Zivilstandsamt
muss vorliegen. Diese bestätigt, dass der Todesfall ordnungsgemäss gemeldet wurde
und alle zivilstandsamtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Nutzen Sie unser Zivilstandsamt-Verzeichnis für Kontaktdaten.
Vollmacht (falls erforderlich)
Wenn der Kremationsauftrag durch ein Bestattungsunternehmen oder eine
nicht direkt berechtigte Person erteilt wird, ist eine schriftliche Vollmacht
der Angehörigen erforderlich. Diese muss die Berechtigung zur Auftragserteilung bestätigen.
Ähnliche Vollmachten werden auch bei einer Lebenspartnerschaft-Anmeldung benötigt.
Einreichungsmöglichkeiten
Verschiedene Wege zur Einreichung des Kremationsauftrags
Online per E-Mail-Formular
Das E-Mail-Formular auf der Krematorium-Webseite ermöglicht eine schnelle und
effiziente Auftragserteilung. Alle Pflichtfelder müssen ausgefüllt werden,
und die erforderlichen Dokumente können digital angehängt werden.
Dies ist moderner als traditionelle Verfahren wie eine Ehescheidung.
→ Schnellste und einfachste Methode
Per Post (PDF-Formular)
Das PDF-Formular kann heruntergeladen, ausgedruckt und ausgefüllt werden.
Der unterzeichnete Auftrag wird zusammen mit den erforderlichen Dokumenten
per Post Signature an das Krematorium gesendet. Für internationale Dokumente
kann eine Apostille erforderlich sein.
→ Traditionelle schriftliche Einreichung
Durch Bestattungsunternehmen
Professionelle Bestattungsunternehmen verwenden oft elektronische Systeme wie
«Crematio» für die Anmeldung. Sie übernehmen die vollständige Abwicklung
des Kremationsauftrags für die Angehörigen.
Informationen zu Bestattungskosten und Dienstleistungen
finden Sie bei Fachverbänden.
→ Professionelle Abwicklung durch Fachkräfte
Über Gemeinden
Einige Gemeinden und Zivilstandsämter können den Kremationsauftrag
unterschriftlich bestätigen und an das Krematorium weiterleiten.
Informieren Sie sich bei Ihrer örtlichen Verwaltung.
Viele Gemeinden bieten kostenlose Kremationsdienstleistungen an.
→ Lokale Unterstützung durch Behörden
Häufig gestellte Fragen
Wer kann einen Kremationsauftrag erteilen?
Berechtigt sind in erster Linie die nächsten Angehörigen der verstorbenen Person.
Bestattungsunternehmen können den Auftrag im Namen der Angehörigen mit entsprechender
Vollmacht erteilen. Auch Gemeinden können in bestimmten Fällen den Auftrag bestätigen.
Die Berechtigung ist ähnlich geregelt wie bei einer Ziviltrauung.
Wie lange dauert der Kremationsprozess?
Vom Zeitpunkt der Einfahrt des Sarges bis zur Einbettung der Asche in die Urne kann mit einer Zeitspanne von etwa 3 Stunden gerechnet werden. Die eigentliche Kremation dauert etwa 70-90 Minuten,
hinzu kommt die Abkühlzeit. Die Temperatur erreicht 1200-1300 Grad Celsius.
Können Angehörige bei der Kremation anwesend sein?
Aus Sicherheitsgründen ist ein Beisein während des Kremationsprozesses selbst nicht möglich.
Die meisten Krematorien bieten jedoch die Möglichkeit, die verstorbene Person
auf dem «letzten Gang» zu begleiten, bevor der Kremationsprozess beginnt.
Dies unterscheidet sich von anderen Zeremonien wie einer Vaterschaftsanerkennung.
Was passiert mit persönlichen Gegenständen?
Kleine persönliche Gegenstände können in der Regel mit kremiert werden.
Künstliche Gelenke und orthopädische Implantate werden extrahiert und recycelt.
Zahn- und Schmuckgold verbleibt bei der Asche.
Von einem Erwachsenen bleiben typischerweise 2,5-3,5 kg Knochenasche übrig.
Kann der Kremationsauftrag widerrufen werden?
Der Kremationsauftrag kann bis zur tatsächlichen Durchführung der Kremation widerrufen werden.
Nach Beginn des Kremationsprozesses ist ein Widerruf nicht mehr möglich.
Bei Widerruf können Kosten für bereits erbrachte Leistungen anfallen.
Dies ist ähnlich wie bei anderen rechtlichen Verfahren wie einer Geburtsanzeige.
Was kostet eine Kremation?
Die durchschnittlichen Kosten für eine Kremation betragen CHF 5’300, verglichen mit CHF 8’000 für eine Erdbestattung.
Bei minimaler Ausstattung können Kremationskosten bei CHF 2’000 beginnen.
Hinzu kommen Kosten für Sarg, Urne und eventuelle Zusatzleistungen.
Was ist bei US-Bürgern zu beachten?
Kremation ist in der Schweiz die Norm. Die Kosten für Kremation und Urnenversand in die USA betragen etwa CHF 3’000-6’000.
US-Bürger müssen die US-Botschaft informieren und können einen Consular Report of Death