Urkunden und Auszüge aus dem Personenstandsregister
Offizielle Zivilstandsdokumente für den Nachweis Ihres Personenstands, Familienstands und wichtiger Lebensereignisse in der Schweiz. Alle Dokumente basieren auf dem Zivilgesetzbuch (ZGB) und werden nach der Zivilstandsverordnung ausgestellt.
Inhaltsverzeichnis
Wichtige Informationen auf einen Blick
Alle Schweizer Zivilstandsdokumente können Sie direkt beim zuständigen Zivilstandsamt bestellen – online, telefonisch oder persönlich. Das Bundesamt für Justiz koordiniert das schweizerische Zivilstandswesen.
Was sind Zivilstandsurkunden?
Zivilstandsurkunden sind offizielle Dokumente, die wichtige Ereignisse in Ihrem Leben oder Ihren aktuellen Personenstand bestätigen. Diese werden von den Zivilstandsämtern der 26 Kantone ausgestellt.
Zwei Hauptkategorien von Dokumenten
Ereignisbezogene Urkunden: Bestätigen spezifische Lebensereignisse wie Geburt, Heirat oder Tod. Diese erhalten Sie beim Zivilstandsamt des Ereignisortes.
Personenstandsausweise: Zeigen Ihren aktuellen Personen- oder Familienstand. Diese können Sie beim Zivilstandsamt Ihres Heimatortes (für Schweizer mit Bürgerrecht) oder Wohnortes (für Ausländer) beantragen.
Verfügbare Zivilstandsdokumente
Eine vollständige Übersicht aller Dokumente, die Sie bei den Schweizer Zivilstandsämtern beantragen können. Detaillierte Informationen zu den Gebühren finden Sie in der Zivilstandsgebührenverordnung (ZStGV).
Verwendung: Nachweis der Geburt für Ausweise, Einbürgerung, Heirat oder Studium.
Zuständig: Zivilstandsamt des Geburtsortes
Kosten: CHF 30.– (Standard), CHF 30.– (International CIEC)
Weitere Infos: Detaillierte Informationen zu Geburtsurkunden
Verwendung: Nachweis der Eheschliessung für Versicherungen, Steuern oder Behörden.
Zuständig: Zivilstandsamt des Heiratsortes
Kosten: CHF 30.–
Weitere Infos: Alles über Heiratsurkunden
Verwendung: Abmeldung bei Banken, Versicherungen, Grundbuchamt nach einem Todesfall.
Zuständig: Zivilstandsamt des Sterbeortes
Berechtigt: Erbberechtigte, Notariate, Behörden
Weitere Infos: Informationen zu Sterbeurkunden
Verwendung: Nachweis der Familienverhältnisse bei Arbeitgeber, Banken, Pensionskassen.
Zuständig: Zivilstandsamt des Heimat-/Wohnortes
Kosten: CHF 40.– (wird bei neuen Ereignissen kostenlos aktualisiert)
Weitere Infos: Alles zum Familienausweis
Verwendung: Nachweis der Schweizer Staatsangehörigkeit und Heimatorte.
Zuständig: Zivilstandsamt des Heimatortes
Nur für: Schweizer Staatsangehörige
Weitere Infos: Informationen zu Heimatscheinen
Verwendung: Nachweis des aktuellen Zivilstands (ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet).
Zuständig: Zivilstandsamt des Heimat-/Wohnortes
Häufig benötigt: Pensionskassen, Versicherungen
Weitere Infos: Details zum Personenstandsausweis
Partnerschaftsausweis
Verwendung: Nachweis der eingetragenen Partnerschaft.
Zuständig: Zivilstandsamt des Heimat-/Wohnortes
Kosten: CHF 40.–
Hinweis: Seit Juli 2022 können nur noch Ehen für alle geschlossen werden
Verwendung: Nachweis der Schweizer Staatsangehörigkeit für offizielle Verfahren.
Zuständig: Zivilstandsamt des Heimatortes
Benötigt für: Einbürgerungsverfahren, Passerneuerung
Weitere Infos: Alles zu Bürgerrechtsurkunden
Kosten und Gebühren
Die Gebühren für Schweizer Zivilstandsdokumente sind eidgenössisch einheitlich geregelt und richten sich nach der Verordnung über Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV). Für internationale Verwendung benötigen Sie oft eine Apostille oder Legalisierung.
- Standard-Zivilstandsdokumente: CHF 30.– plus Versandkosten
- Familienausweis und Partnerschaftsausweis: CHF 40.–
- Ausweis über registrierten Familienstand: CHF 40.– + CHF 10.– pro weitere Person
- Expressbestellung (sofortige Ausstellung): 50% Zuschlag
- Apostille für ausländische Behörden: CHF 25.– + CHF 40.– Bearbeitungsgebühr
- Versand innerhalb der Schweiz: CHF 2.– – 5.–
So bestellen Sie Ihre Dokumente
Drei einfache Wege, um Ihre benötigten Zivilstandsdokumente zu erhalten. Nutzen Sie unser Zivilstandsämter-Verzeichnis, um das zuständige Amt zu finden.
1. Online bestellen
Die meisten Zivilstandsämter bieten Online-Services. Besuchen Sie die Website des zuständigen Amtes, füllen Sie das Bestellformular aus und bezahlen Sie per Rechnung. Viele Kantone nutzen E-Government-Lösungen.
2. Persönlich vor Ort
Besuchen Sie das zuständige Zivilstandsamt mit Ihrem Ausweis. Bei sofortiger Ausstellung wird ein Zuschlag von 50% erhoben. Abholung erst nach 3 Arbeitstagen möglich.
3. Schriftlich bestellen
Per E-Mail oder Brief mit allen erforderlichen Angaben: Name, Vorname, Geburtsdatum, Ereignisdatum, Elternangaben und Verwendungszweck. Beglaubigungen können oft gleich mitbestellt werden.
Wichtige Hinweise
Zuständigkeit bestimmen
Ereignisbezogene Dokumente: Beim Zivilstandsamt des Ereignisortes (Geburt, Heirat, Tod).
Personenstandsausweise: Beim Zivilstandsamt des Heimatortes (Schweizer mit Bürgerrecht) oder Wohnortes (Ausländer).
Sprachversionen
Schweizer Formulare: Dreisprachig (Deutsch, Französisch, Italienisch) gemäss den Amtssprachen.
Internationale Formulare (CIEC): Fünfsprachig zusätzlich mit Englisch und Spanisch für internationale Verwendung.
Berechtigungen
Eigene Dokumente: Jede Person kann Dokumente zu ihrer eigenen Person bestellen.
Fremdpersonen: Nur mit schriftlicher Vollmacht oder nachgewiesenem berechtigtem Interesse. Bei Todesfällen sind Erbberechtigte automatisch berechtigt.
Häufig gestellte Fragen
Welches Zivilstandsamt ist für mich zuständig?
Das hängt vom gewünschten Dokument ab. Für ereignisbezogene Urkunden (Geburt, Heirat, Tod) ist das Zivilstandsamt des Ereignisortes zuständig. Für Personenstandsausweise wenden Sie sich an das Zivilstandsamt Ihres Heimatortes (als Schweizer) oder Wohnortes (als Ausländer).
Kann ich Dokumente für meine Familie bestellen?
Grundsätzlich können Sie nur Dokumente zu Ihrer eigenen Person bestellen. Für Familienmitglieder benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht oder müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen. Ausnahmen gelten für erbberechtigte Personen bei Todesurkunden. Ein Familienausweis zeigt alle Familienmitglieder auf einem Dokument.
Wie lange dauert die Bestellung?
Standard-Bestellungen werden innerhalb von 3-10 Arbeitstagen bearbeitet und per Post versandt. Bei persönlicher Abholung können Sie das Dokument frühestens nach 3 Arbeitstagen abholen. Eine sofortige Ausstellung ist gegen 50% Zuschlag möglich. Für Apostillen rechnen Sie mit zusätzlichen 5-10 Arbeitstagen.
Brauche ich eine Apostille für das Ausland?
Für Schweizer Behörden benötigen Sie nie eine Apostille. Wenn ausländische Behörden eine Apostille verlangen, können Sie diese bei der Staatskanzlei Ihres Kantons beantragen (CHF 25.–) oder direkt bei der Bestellung angeben (CHF 65.– total). Das EDA bietet weitere Informationen zu internationalen Beglaubigungen.
Was kostet ein Familienbüchlein?
Neue Familienbüchlein können nicht mehr ausgestellt werden. Bestehende Familienbüchlein können jedoch weiterhin nachgeführt werden. Als Ersatz dient der Familienausweis (CHF 40.–), der die gleichen Informationen enthält und kontinuierlich aktualisiert wird.
Kann ich Dokumente ins Ausland senden lassen?
Ja, die meisten Zivilstandsämter versenden Dokumente auch ins Ausland. Rechnen Sie mit längeren Lieferzeiten und höheren Versandkosten. Informieren Sie sich direkt beim zuständigen Zivilstandsamt über die genauen Konditionen. Für die internationale Verwendung ist oft eine Apostille erforderlich.
Welche Dokumente benötige ich für eine Eheschliessung?
Für das Ehevorbereitungsverfahren benötigen Sie unter anderem Geburtsurkunden, Personenstandsausweise und bei Schweizer Bürgern einen Heimatschein. Ausländische Staatsangehörige benötigen zusätzliche Dokumente ihres Heimatlandes.
Was muss ich bei einer Geburtsanzeige beachten?
Die Geburtsanzeige muss innerhalb von 3 Tagen nach der Geburt beim zuständigen Zivilstandsamt erfolgen. Danach können Sie Geburtsurkunden bestellen. Bei unverheirateten Eltern ist eine Vaterschaftsanerkennung möglich.