Familienausweis Schweiz
Vollständiger Leitfaden zur Bestellung des Familienausweises – das offizielle Dokument, das Ihre Ehe und den Bestand Ihrer Familie bestätigt. Früher als Familienbüchlein bekannt.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Familienausweis?
Das wichtigste offizielle Dokument für verheiratete Paare in der Schweiz
Definition und Zweck
Der Familienausweis ist ein offizielles Dokument der Schweizer Zivilstandsbehörden, das verheirateten Paaren ausgestellt wird. Er löste 2005 das frühere Familienbüchlein ab und wird heute elektronisch aus dem Infostar-Register generiert.
Das Dokument enthält die aktuellen Personendaten beider Ehepartner, Informationen über Ort und Datum der Heirat sowie die Daten aller gemeinsamen Kinder mit ihren Geburts- und eventuellen Sterbedaten.
Enthaltene Informationen
Für beide Ehepartner:
• Vollständige Personendaten
• Heimatort (bei Schweizern)
• Staatsangehörigkeit
Ehe-Informationen:
• Ort und Datum der Eheschliessung
• Aktueller Status der Ehe
Kinder:
• Alle gemeinsamen Kinder
• Geburtsdaten und -orte
• Eventuelle Sterbedaten
Abgrenzung zu anderen Dokumenten
Nicht zu verwechseln mit:
• Familienschein: Für Erbschaftszwecke
• Ausweis über registrierten Familienstand: Erweiterte Verwandtschaftsverhältnisse
• Heiratsurkunde: Nur Nachweis der Eheschliessung
• Partnerschaftsausweis: Für eingetragene Partnerschaften
Wofür wird der Familienausweis benötigt?
Alle wichtigen Verwendungszwecke im Überblick
Behördliche Angelegenheiten
• Einbürgerungsverfahren (erleichterte Einbürgerung)
• Ehescheidungsverfahren
• Adoptionsverfahren
• Familienzusammenführung
• Aufenthaltsbewilligungen für ausländische Ehepartner
• Steuerliche Veranlagung (Nachweis Familienstand)
Finanzielle Angelegenheiten
• Banken und Kredite
• Versicherungen (Kranken-, Lebens-, Haftpflichtversicherung)
• Pensionskassen
• Sozialversicherungen
• Familienabzüge bei der Steuererklärung
• Kinderzulagen
Berufliche Zwecke
• Arbeitgeber (Nachweis für Familienzulagen)
• Lohnbuchhaltung
• Betriebliche Sozialleistungen
• Familienerholungsurlaub
• Mitarbeiterrabatte für Familien
Internationale Verwendung
• Ausländische Behörden (mit Apostille)
• Visa-Anträge
• Auslandsstudium der Kinder
• Internationale Umzüge
• Konsulate und Botschaften
Wichtiger Hinweis
Der Familienausweis eignet sich NICHT für Erbschaftszwecke. Für erbrechtliche Angelegenheiten benötigen Sie einen Familienschein oder einen Ausweis über den registrierten Familienstand, die umfassendere Verwandtschaftsverhältnisse dokumentieren.
Voraussetzungen & Berechtigung
Wer kann einen Familienausweis beantragen?
Schweizer Staatsangehörige
Grundvoraussetzung: Sie müssen verheiratet sein.
Zuständigkeit: Das Zivilstandsamt des Heimatortes eines der beiden Ehepartner ist zuständig.
Besonderheit: Es genügt, wenn nur einer der Ehepartner die Schweizer Staatsangehörigkeit besitzt. Der Heimatort bestimmt die Zuständigkeit.
Ausländische Staatsangehörige
Grundvoraussetzung: Sie müssen verheiratet sein.
Zusätzliche Bedingung: Mindestens ein Zivilstandsereignis in der Schweiz nach dem 31.12.2004 bzw. 31.12.2005 (je nach Kanton):
• Eheschliessung in der Schweiz
• Geburt eines ehelichen Kindes
• Vaterschaftsanerkennung
Zuständigkeit: Das Zivilstandsamt des Wohnortes ist zuständig.
Berechtigte Personen zur Bestellung
Antragsberechtigt sind:
• Beide Ehepartner (einzeln oder gemeinsam)
• Bevollmächtigte Personen mit schriftlicher Vollmacht
• Gesetzliche Vertreter (bei Minderjährigen oder unter Vormundschaft stehenden Personen)
Wichtig: Dritte Personen können das Dokument nur mit einer gültigen schriftlichen Vollmacht der berechtigten Person bestellen.
Schritt-für-Schritt Anleitung
So bestellen Sie Ihren Familienausweis
Schritt 1: Zuständiges Zivilstandsamt ermitteln
Für Schweizer Staatsangehörige:
Das Zivilstandsamt des Heimatortes eines der Ehepartner. Sie finden Ihr zuständiges Amt über die offizielle Website Ihres Heimatkantons.
Kantonale Zivilstandsämter:
• Zürich, Bern, Basel
• Aargau, Luzern, St. Gallen
Für ausländische Staatsangehörige:
Das Zivilstandsamt Ihres aktuellen Wohnortes in der Schweiz.
Schritt 2: Benötigte Unterlagen bereitstellen
Grundlegende Angaben:
• Vollständige Personalien beider Ehepartner
• Geburtsdaten und -orte
• Aktueller Wohnsitz
• Datum und Ort der Eheschliessung
Zusätzlich (je nach Situation):
• Angaben zu gemeinsamen Kindern
• Verwendungszweck (empfohlen)
• Gewünschte Lieferadresse
Schritt 3: Bestellung aufgeben
Online-Bestellung (empfohlen):
Die meisten Zivilstandsämter bieten Online-Portale für die Dokumentenbestellung. Suchen Sie nach «Zivilstandsdokumente online bestellen» auf der Website Ihres zuständigen Amtes.
Alternative Wege:
• Persönlich am Schalter
• Per Telefon (je nach Amt)
• Per E-Mail oder Brief (mit allen nötigen Angaben)
Schritt 4: Bezahlung
Online-Bezahlung:
• Kreditkarte (Visa, Mastercard)
• PostFinance Card
• TWINT
• E-Banking (je nach Portal)
Bei Abholung oder Postversand:
• Rechnung per Post
• Barzahlung bei Abholung
• EC-Karte am Schalter
Schritt 5: Lieferung & Erhalt
Postversand:
Der Familienausweis wird per Briefpost an Ihre Adresse gesendet. Lieferzeit innerhalb der Schweiz: 5-10 Arbeitstage.
Persönliche Abholung:
Frühestens 3 Arbeitstage nach der Bestellung möglich. Bringen Sie einen gültigen Ausweis mit.
Wichtig: Das Dokument ist nur gültig mit dem offiziellen Stempel und der Unterschrift des Zivilstandsamtes.
Kosten & Lieferzeiten
Die Kosten für einen Familienausweis sind schweizweit weitgehend standardisiert, können aber zwischen den Kantonen leicht variieren. Hier finden Sie eine Übersicht der aktuellen Preise und Bearbeitungszeiten.
- CHF 40.00 – Standardpreis in den meisten Kantonen
- CHF 30.00 – In einigen Kantonen (z.B. Basel-Stadt)
- Zusätzlich: Versandkosten (CHF 3.00 – 5.00)
- Kostenlose Aktualisierung bei neuen Zivilstandsereignissen
- Express-Service: Teilweise gegen Aufpreis verfügbar
Apostille & Internationale Verwendung
Für die Verwendung im Ausland
Wann ist eine Apostille nötig?
Eine Apostille (internationale Beglaubigung) ist erforderlich, wenn Sie den Familienausweis bei ausländischen Behörden vorlegen müssen. Für Schweizer Behörden ist keine Apostille nötig.
Typische Anwendungsfälle:
• Visa-Anträge
• Behördengänge im Ausland
• Internationale Umzüge
• Auslandsstudium der Kinder
Apostille bestellen
Option 1: Über das Zivilstandsamt
Kosten: CHF 25.00 (Apostille) + CHF 40.00 (Bearbeitungsgebühr)
Option 2: Selbst bei der Staatskanzlei
Kosten: CHF 25.00 (nur Apostille)
Ersparnis: CHF 40.00
Empfehlung: Bestellen Sie zuerst das Dokument und holen Sie die Apostille anschliessend selbst bei der Staatskanzlei Ihres Kantons.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich als unverheiratete Person einen Familienausweis beantragen?
Nein, der Familienausweis kann nur für verheiratete Personen ausgestellt werden. Für Personen in einer eingetragenen Partnerschaft gibt es den Partnerschaftsausweis. Unverheiratete Personen können andere Dokumente wie den Personenstandsausweis beantragen.
Was ist der Unterschied zwischen Familienausweis und Familienschein?
Der Familienausweis ist für den alltäglichen Gebrauch (Arbeitgeber, Banken, Versicherungen) und zeigt die aktuelle Familie. Der Familienschein wird hauptsächlich für Erbschaftszwecke benötigt und kann umfassendere Verwandtschaftsverhältnisse dokumentieren. Das Zivilstandsamt entscheidet je nach Verwendungszweck, welches Dokument ausgestellt wird.
Muss ich den Familienausweis bei neuen Kindern erneuern?
Bei einem neuen Zivilstandsereignis (z.B. Geburt eines Kindes) wird der Familienausweis kostenlos aktualisiert. Sie müssen das entsprechende Zivilstandsamt informieren und erhalten dann automatisch oder auf Anfrage einen aktualisierten Familienausweis.