🇨🇭 Geburtsurkunde Schweiz

Kompletter Leitfaden zum Beantragen einer Geburtsurkunde in der Schweiz.
Erfahren Sie alles über Kosten, Bearbeitungszeit und erforderliche Dokumente.

Wichtige Informationen auf einen Blick

Die wichtigsten Fakten zur Geburtsurkunde in der Schweiz

CHF 30
Grundgebühr

3 Tage
Meldefrist

4-14 Tage
Bearbeitungszeit

Was ist eine Geburtsurkunde?

Verstehen Sie die Bedeutung und den Zweck dieses wichtigen Dokuments

Offizieller Nachweis

Die Geburtsurkunde ist ein amtliches Dokument, das die Geburt einer Person bestätigt.
Sie enthält wichtige Informationen wie Geburtsdatum, Geburtsort und die Namen der Eltern. Weitere Informationen finden Sie bei ch.ch – Zivilstandsdokumente.

Verschiedene Formate

Nationale Geburtsurkunde: 4-sprachig (Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch)
Internationale Geburtsurkunde (CIEC): Mehrsprachig für internationale Verwendung. Mehr Details zu den Apostille und Legalisierung finden Sie in unserem separaten Leitfaden.

Verwendungszwecke

Erforderlich für: Personalausweis, Reisepass, Kontoeröffnung, Versicherungen,
Kinderzulagen, Anmeldung bei ausländischen Behörden und viele weitere offizielle Angelegenheiten. Für Eheschliessungen ist sie ebenfalls ein wichtiges Dokument.

Schritt-für-Schritt Anleitung zur Beantragung

So beantragen Sie Ihre Geburtsurkunde einfach und schnell

1. Zuständiges Zivilstandsamt finden

Wichtig: Die Geburtsurkunde muss beim Zivilstandsamt am Geburtsort
beantragt werden, nicht am Wohn- oder Heimatort. Falls das Kind in einem Spital geboren wurde,
das in einer anderen Gemeinde liegt, wenden Sie sich an das dortige Zivilstandsamt. Finden Sie das zuständige Amt in unserem Verzeichnis der Zivilstandsämter oder auf der offiziellen Seite Bundesamt für Justiz – Zivilstandswesen.

2. Antragsberechtigung prüfen

Antragsberechtigt sind:
• Die betroffene Person selbst
• Eltern für minderjährige Kinder
• Rechtliche Vertretung
• Drittpersonen mit schriftlicher Vollmacht und beglaubigter Unterschrift

3. Bestellmöglichkeiten wählen

Online: Über das Online-Formular des Zivilstandsamts
Persönlich: Direkt am Schalter
Schriftlich: Per Brief oder E-Mail
Telefonische Bestellungen sind nicht möglich. Detaillierte Informationen finden Sie auf der offiziellen Seite Bestellung von Zivilstandsdokumenten.

4. Erforderliche Angaben

• Vollständiger Name der Person
• Geburtsdatum und Geburtsort
• Namen der Eltern
• Verwendungszweck
• Gewünschte Anzahl der Exemplare
Für Neugeborene sind zusätzliche Schritte erforderlich.

5. Identitätsnachweis vorlegen

Bei persönlicher Beantragung oder für Vollmachten ist ein gültiger
Identitätsausweis (Pass oder Identitätskarte) erforderlich.
Bei Drittpersonen zusätzlich die schriftliche Vollmacht. Informationen zu Beglaubigungen finden Sie in unserem separaten Bereich.

6. Bezahlung und Zustellung

Zahlungsoptionen: Kreditkarte, TWINT, Rechnung oder bar am Schalter
Zustellung: Per Post oder Abholung am Schalter
Express: Sofortige Mitnahme gegen Aufpreis möglich

Kosten und Gebühren

Die Kosten für eine Geburtsurkunde sind in der ganzen Schweiz einheitlich geregelt.
Zusätzliche Gebühren können je nach Kanton und gewählter Zustellart anfallen. Vergleichen Sie auch die Kosten für andere Urkunden und Auszüge.

Detaillierte Kostenaufstellung

  • Grundgebühr: CHF 30.– für jede Geburtsurkunde
  • Versandkosten: CHF 1.20 bei Postversand
  • Express-Zuschlag: Variiert je nach Kanton (ca. CHF 10-20)
  • Internationale Geburtsurkunde (CIEC): CHF 30.– (gleicher Preis)
  • Zahlungsfrist: 30 Tage nach Rechnungsstellung
Standardkosten
CHF 31.20

Express-Service
+ CHF 10-20

Bearbeitungszeit und Zustellung

Wann Sie mit dem Erhalt Ihrer Geburtsurkunde rechnen können

Reguläre Bearbeitung

4-14 Arbeitstage: Die meisten Zivilstandsämter bearbeiten Anträge innerhalb
von 4-14 Arbeitstagen. In grösseren Städten wie Zürich erfolgt der Versand meist
innerhalb von 4 Arbeitstagen, kleinere Gemeinden wie in Graubünden benötigen bis zu 2 Wochen.

Express-Service

Sofortige Mitnahme: Bei persönlicher Beantragung am Schalter können Sie
die Geburtsurkunde oft gegen einen Aufpreis sofort mitnehmen. Dies ist besonders
nützlich bei dringenden Terminen.

Neugeborene

Besonderheit: Bei Neugeborenen muss zuerst das Formular «Namensgebung»
vollständig ausgefüllt werden. Die Geburtsurkunde kann erst nach Abschluss der
Namensgebung bestellt werden.

Besondere Situationen

Spezialfälle und wichtige Hinweise für verschiedene Lebensumstände

Geburt im Ausland

Schweizer im Ausland: Die Geburt kann bei der Schweizer Vertretung
(Botschaft/Konsulat) gemeldet werden. Wichtig: Ohne Meldung verliert
das Kind mit 25 Jahren die Schweizer Staatsangehörigkeit, wenn es eine andere besitzt.
Detaillierte Informationen finden Sie bei der EDA – Geburt im Ausland.

Unverheiratete Eltern

Für unverheiratete Eltern ist die Geburtsurkunde der einzige Nachweis
der Elternschaft. Das Kind erhält den Ledignamen eines Elternteils als Nachnamen.
Eine Vaterschaftsanerkennung kann erforderlich sein. Mehr Informationen zur Kindesanerkennung finden Sie in unserem speziellen Bereich.

Ausländische Staatsangehörige

Ausländische Eltern benötigen oft die internationale Geburtsurkunde (CIEC)
für die Anmeldung bei ihrer Heimatvertretung. Diese ist mehrsprachig und international anerkannt.
Informationen zu Apostille und Legalisierung sind oft erforderlich.

Verlorene Urkunde

Eine neue Geburtsurkunde kann jederzeit beantragt werden, da die Daten
dauerhaft im Personenstandsregister gespeichert sind. Der Antragsprozess ist identisch
mit der ersten Bestellung. Auch elektronische Zivilstandsurkunden sind möglich – mehr dazu auf der BJ-Seite zu elektronischen Urkunden.

Geburtszeit benötigt

Falls Sie die exakte Geburtszeit benötigen (z.B. für Horoskope),
geben Sie «Geburtszeit» als Bestellgrund an. Sie erhalten dann eine nationale
Geburtsurkunde mit dieser Information.

Dringende Fälle

Bei dringenden Terminen (z.B. Behördentermine, Hochzeit im Ausland)
kontaktieren Sie das Zivilstandsamt direkt. Oft sind Sonderregelungen oder
Express-Bearbeitungen möglich.

Häufig gestellte Fragen

Wann muss eine Geburt gemeldet werden?

Eine Geburt muss innerhalb von 3 Tagen nach der Geburt dem Zivilstandsamt
am Geburtsort gemeldet werden. In den meisten Fällen übernimmt das Spital oder die Hebamme
diese Meldung automatisch. Weitere Details zur Geburtsanzeige finden Sie in unserem separaten Leitfaden.

Erhalte ich die Geburtsurkunde automatisch?

Nein. Die Geburtsurkunde wird nicht automatisch ausgestellt. Sie müssen
diese explizit beim zuständigen Zivilstandsamt bestellen. Dies gilt auch für Neugeborene.
Alle Urkunden und Auszüge müssen separat beantragt werden.

Kann ich die Geburtsurkunde online bestellen?

Ja, die meisten Zivilstandsämter bieten Online-Bestellungen an. Sie können auch persönlich
am Schalter oder schriftlich bestellen. Telefonische Bestellungen sind nicht möglich.
Finden Sie Ihr zuständiges Amt in unserem Verzeichnis der Berner, Aargauer oder St. Galler Zivilstandsämter.

Was ist der Unterschied zwischen nationaler und internationaler Geburtsurkunde?

Die nationale Geburtsurkunde ist 4-sprachig (DE/FR/IT/RM) und für den
Gebrauch in der Schweiz. Die internationale Geburtsurkunde (CIEC) ist
mehrsprachig und wird für die Verwendung im Ausland empfohlen. Für internationale Verwendung
benötigen Sie oft auch eine Apostille oder Legalisierung.

Wie lange ist eine Geburtsurkunde gültig?

Geburtsurkunden haben grundsätzlich keine Ablaufzeit. Allerdings verlangen
manche Behörden eine nicht älter als 6 Monate alte Urkunde. Informieren Sie sich beim
jeweiligen Verwendungszweck über spezielle Anforderungen. Dies gilt auch für andere Dokumente wie Heiratsurkunden oder Sterbeurkunden.

Was passiert, wenn Dokumente für die Bestellung fehlen?

Das Zivilstandsamt wird Sie kontaktieren und über die fehlenden Dokumente informieren.
Die Bearbeitung wird erst fortgesetzt, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Bei Problemen mit der Beglaubigung von Dokumenten helfen wir Ihnen gerne weiter.

Kontakt und weitere Informationen

Bundesamt für Justiz

Lokale Zivilstandsämter

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