Heimatscheine Schweiz
Vollständiger Leitfaden zum Heimatschein – dem offiziellen Bürgerrechtsausweis für Schweizer Staatsangehörige. Alles über Bestellung, Verwendung und Hinterlegung bei der Einwohnerkontrolle.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Heimatschein?
Der offizielle Bürgerrechtsausweis für Schweizer Staatsangehörige
Definition und Zweck
Der Heimatschein ist der offizielle Bürgerrechtsausweis für Schweizer Staatsangehörige im Inland. Er wird vom Zivilstandsamt der Heimatgemeinde (Heimatort) ausgestellt und dient als verbindliche Grundlage für die Registrierung der Personendaten im Einwohnerregister der Wohngemeinde.
Jeder volljährige Schweizer Staatsangehörige hat das Recht auf einen Heimatschein und muss diesen bei der Einwohnerkontrolle seiner Wohngemeinde hinterlegen, falls diese nicht mit der Heimatgemeinde identisch ist.
Enthaltene Informationen
Persönliche Daten:
• Name und Vorname
• Geschlecht
• Geburtsdatum und -ort
• Namen der Eltern (Vater und Mutter)
• Heimatort (Bürgerort)
• Zivilstand
Rechtlicher Status:
Der Heimatschein gilt als verbindlicher Nachweis der Schweizer Staatsangehörigkeit und des Bürgerrechts.
Rechtliche Grundlagen
Ausstellung: Zivilstandsamt der Heimatgemeinde
Grundlage: Familienregister (Infostar)
Gültigkeit: Unbefristet (bis Personendaten ändern)
Hinterlegung: Pflicht bei Wohnsitznahme
Eigentumsrecht: Ein Heimatschein pro Person
Wichtig: Jedem Schweizer darf nur ein einziger Heimatschein ausgestellt werden.
Wofür wird der Heimatschein benötigt?
Alle wichtigen Verwendungszwecke und Situationen
Umzug & Wohnsitznahme
• Anmeldung in neuer Gemeinde (innerhalb 14 Tagen)
• Hinterlegung bei der Einwohnerkontrolle
• Grundlage für Einwohnerregister
• Umzug zwischen Kantonen
• Rückkehr aus dem Ausland
Wichtig: Bei einem Umzug wird der Heimatschein von der Wegzugsgemeinde ausgehändigt und muss in der Zuzugsgemeinde erneut hinterlegt werden.
Volljährigkeit & Lebensereignisse
• Beim Erreichen der Volljährigkeit (18 Jahre)
• Änderung des Zivilstands (Heirat, Scheidung)
• Namensänderung
• Einbürgerung (neuer Heimatschein innerhalb 60 Tagen)
• Änderung der Personendaten
Frist: Bei Änderungen muss ein neuer Heimatschein innerhalb von 60 Tagen hinterlegt werden.
Behördliche Angelegenheiten
• Steuerbehörden (Grundlage Steuerregister)
• Stimm- und Wahlregister
• Militärverwaltung
• Sozialversicherungen
• Passausstellung
• Identitätskarte
• Statistik und Volkszählung
Besondere Situationen
• Erstmalige Wohnsitznahme in der Schweiz
• Rückkehr von Auslandschweizern
• Studium ausserhalb der Heimatgemeinde
• Berufliche Tätigkeit in anderer Gemeinde
• Militärdienst
Ausnahme: In der eigenen Heimatgemeinde muss kein Heimatschein hinterlegt werden.
Modernisierung im Gang
Wichtiger Hinweis: Die Schweiz modernisiert das Meldewesen kontinuierlich. Einige Gemeinden haben die Pflicht zur Hinterlegung von Heimatscheinen bereits abgeschafft oder vereinfacht. Informieren Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde über die aktuellen Bestimmungen.
Wer kann einen Heimatschein beantragen?
Berechtigung und Zuständigkeiten
Berechtigung
Grundvoraussetzung:
• Schweizer Staatsangehörigkeit
• Volljährigkeit (ab 18 Jahren)
Antragsberechtigt sind:
• Die betroffene Person selbst
• Bevollmächtigte mit schriftlicher Vollmacht
• Gesetzliche Vertreter
Recht auf Heimatschein: Jeder mündige Schweizer hat Anspruch auf einen Heimatschein.
Zuständigkeit
Ausstellung:
Das Zivilstandsamt des Heimatortes (nicht des Wohnortes) ist zuständig.
Heimatort ermitteln:
• Aus dem Reisepass ersichtlich
• Aus der Identitätskarte ersichtlich
• Bei Unsicherheit: Heimatort-Suche auf ch.ch
Wichtig: Der Heimatort muss nicht dem Wohnort entsprechen.
Ausländische Staatsangehörige
Ausländische Staatsangehörige können keinen Heimatschein beantragen. Für sie gelten andere Dokumente:
• Personenstandsausweis für den Nachweis des Zivilstands
• Meldebestätigung für die Wohnsitzregistrierung
• Aufenthaltsbewilligung als Identitätsnachweis
Schritt-für-Schritt Anleitung
So bestellen Sie Ihren Heimatschein
Schritt 1: Zuständiges Zivilstandsamt finden
Heimatort ermitteln:
Schauen Sie in Ihren Reisepass oder Ihre Identitätskarte. Dort ist der Heimatort (Bürgerort) vermerkt.
Zivilstandsamt finden:
• Zürich, Bern, Basel
• Aargau, Luzern, St. Gallen
• Online-Services prüfen
Bei Unsicherheit: Telefonisch beim Zivilstandsamt nachfragen.
Schritt 2: Bestellweg wählen
Online-Bestellung (empfohlen):
Die meisten Zivilstandsämter bieten Online-Portale. Suchen Sie nach «Heimatschein online bestellen».
Alternative Wege:
• Persönlich am Schalter
• Per Telefon (teilweise möglich)
• Per E-Mail oder Brief
• Online-Formular ausfüllen
Vorteil Online: Sofortige Bezahlung und schnellere Bearbeitung.
Schritt 3: Angaben machen
Erforderliche Angaben:
• Vollständiger Name
• Geburtsdatum und -ort
• Aktueller Wohnsitz
• Verwendungszweck (empfohlen)
• Lieferadresse
Zusätzlich bei Änderungen:
• Neuer Zivilstand
• Neuer Name
• Grund für Neuausstellung
Schritt 4: Bezahlung
Online-Bezahlung:
• Kreditkarte (Visa, Mastercard)
• PostFinance Card
• TWINT
• E-Banking (je nach Portal)
Andere Zahlungsarten:
• Rechnung per Post
• Barzahlung bei Abholung
• EC-Karte am Schalter
Schritt 5: Erhalt & Verwendung
Lieferung:
• Per A-Post innerhalb 2-5 Arbeitstage
• Persönliche Abholung nach 3 Arbeitstagen
Prüfung:
• Vollständigkeit der Daten kontrollieren
• Offizieller Stempel vorhanden?
• Unterschrift des Zivilstandsamtes?
Nächste Schritte: Hinterlegung bei der Einwohnerkontrolle
Hinterlegung & Fristen
Wann und wo muss der Heimatschein hinterlegt werden?
Wann ist Hinterlegung nötig?
Hinterlegungspflicht besteht bei:
• Umzug in eine neue Gemeinde (Frist: 14 Tage)
• Volljährigkeit (automatische Aufforderung)
• Änderung Zivilstand/Name (Frist: 60 Tage)
• Einbürgerung (Frist: 60 Tage)
• Rückkehr aus dem Ausland
Keine Hinterlegung nötig:
Wohnsitz in der eigenen Heimatgemeinde
Wo hinterlegen?
Zuständige Stelle:
Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde
Andere Bezeichnungen:
• Personenmeldeamt (in Grossstädten)
• Einwohneramt
• Bürgerdienste
• Gemeindeverwaltung
Öffnungszeiten: Schalterzeiten der Gemeinde beachten
Ablauf der Hinterlegung
Benötigte Dokumente:
• Heimatschein (Original)
• Identitätsausweis
• Eventuell weitere Dokumente (AHV-Karte, etc.)
Erhalt:
• Schriftenempfangsschein/Meldebestätigung
• Bestätigung der Hinterlegung
Wichtig: Heimatschein verbleibt bei der Gemeinde
Bei Wegzug
Automatische Rückgabe:
Bei der Abmeldung wird der Heimatschein automatisch ausgehändigt.
Online-Umzug (eUmzug):
Die Wegzugsgemeinde sendet den Heimatschein direkt an die Zuzugsgemeinde.
Verwendung:
Der gleiche Heimatschein kann für die Anmeldung in der neuen Gemeinde verwendet werden.
Heimatschein vs. Heimatausweis
Wichtige Unterschiede verstehen
Heimatschein
Zweck: Bürgerrechtsausweis für dauerhaften Wohnsitz
Ausstellung: Zivilstandsamt des Heimatortes
Gültigkeit: Unbefristet
Verwendung: Hinterlegung bei Hauptwohnsitz
Anzahl: Nur ein Heimatschein pro Person
Kosten: CHF 30.00
Für: Normale Wohnsitznahme, Umzug, Volljährigkeit
Heimatausweis (Interimsausweis)
Zweck: Nachweis für Wochenaufenthalt/temporären Aufenthalt
Ausstellung: Einwohnerkontrolle der Hauptwohnsitzgemeinde
Gültigkeit: Befristet (meist 3 Jahre)
Verwendung: Anmeldung am Aufenthaltsort
Anzahl: Mehrere möglich
Kosten: Bis CHF 140.00
Für: Arbeit/Studium in anderer Gemeinde unter der Woche