🇨🇭 Heiratsurkunde Schweiz
Kompletter Leitfaden zum Beantragen einer Heiratsurkunde (Trauungsurkunde) in der Schweiz.
Erfahren Sie alles über Voraussetzungen, Kosten, Bearbeitungszeit und erforderliche Dokumente für die Eheschliessung.
Inhaltsverzeichnis
Wichtige Informationen auf einen Blick
Die wichtigsten Fakten zur Heiratsurkunde in der Schweiz
Was ist eine Heiratsurkunde?
Verstehen Sie die Bedeutung und den Zweck dieses wichtigen Dokuments
Offizieller Nachweis der Eheschliessung
Die Heiratsurkunde (auch Trauungsurkunde oder Eheschein genannt) ist ein amtliches Dokument,
das die Eheschliessung zweier Personen bestätigt. Sie enthält wichtige Informationen wie
Ort und Datum der Trauung sowie die Namen der Eheleute vor und nach der Trauung.
Verschiedene Formate
Nationale Trauungsurkunde: 3-sprachig (Deutsch, Französisch, Italienisch)
Internationale Trauungsurkunde (CIEC): 5-sprachig inklusive Englisch und Spanisch
Beglaubigte Kopien: Für die Verwendung im Ausland
Verwendungszwecke
Erforderlich für: Namensänderung bei Behörden, Banken und Versicherungen,
Beantragung neuer Ausweise, Steueränderungen, Anmeldung bei ausländischen Behörden,
kirchliche Trauung und viele weitere offizielle Angelegenheiten.
Voraussetzungen für die Eheschliessung
Diese Bedingungen müssen vor der Heirat erfüllt sein
Persönliche Voraussetzungen
Mindestalter: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein
Urteilsfähigkeit: Beide müssen geistig in der Lage sein, die Tragweite der Ehe zu verstehen
Nicht verheiratet: Keine bestehende Ehe oder eingetragene Partnerschaft
Verwandtschaft: Keine direkte Verwandtschaft oder Adoptivverhältnisse
Aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen
Schweizer Bürger: Keine besonderen Aufenthaltsvoraussetzungen
Ausländische Partner: Gültiger Aufenthaltstitel für die Schweiz oder
spezifisches Einreisevisum für die Eheschliessung
Im Ausland lebende Personen: Kontakt mit Schweizer Vertretung erforderlich
Rechtliche Voraussetzungen
Ledigkeitsbescheinigung: Nachweis des aktuellen Zivilstands
Bei vorheriger Ehe: Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des verstorbenen Partners
Ausländische Dokumente: Offizielle Übersetzung und gegebenenfalls Apostille erforderlich
Ehe für alle (seit 2022)
Seit dem 1. Juli 2022 können in der Schweiz auch gleichgeschlechtliche Paare
rechtsgültig heiraten. Bereits bestehende eingetragene Partnerschaften können auf Antrag
in eine Ehe umgewandelt werden.
Trauzeugen
Bei jeder Trauung müssen zwei Trauzeugen anwesend sein. Diese müssen
volljährig (mindestens 18 Jahre) und urteilsfähig sein. Sie benötigen einen gültigen
Ausweis und müssen den Ablauf der Trauung bezeugen.
Besondere Fälle
Heirat mit 16-17 Jahren: Nur mit behördlicher Sonderbewilligung möglich
Im Ausland lebende Schweizer: Anmeldung bei der Schweizer Vertretung
Verschiedene Staatsangehörigkeiten: Zusätzliche Dokumente erforderlich
Das Ehevorbereitungsverfahren
Bevor die eigentliche Trauung stattfinden kann, muss ein Ehevorbereitungsverfahren
durchgeführt werden. Dabei wird geprüft, ob alle Voraussetzungen für die Eheschliessung erfüllt sind.
Ablauf des Verfahrens
- Anmeldung: Beim Zivilstandsamt des Wohnorts von mindestens einem Partner
- Persönliche Vorsprache: Beide Partner müssen persönlich erscheinen
- Dokumentenprüfung: Vollständigkeit und Gültigkeit aller Unterlagen
- Trauungsermächtigung: Bei erfolgreichem Abschluss erhalten Sie die Bewilligung
- Terminvereinbarung: Buchung des Trauungstermins (bis zu 1 Jahr im Voraus)
- Gültigkeitsdauer: 3 Monate Zeit für die Durchführung der Trauung
Schritt-für-Schritt Anleitung zur Beantragung
So beantragen Sie Ihre Heiratsurkunde nach der Trauung
1. Zuständiges Zivilstandsamt identifizieren
Wichtig: Die Heiratsurkunde muss beim Zivilstandsamt beantragt werden,
bei dem die Trauung stattgefunden hat, nicht beim Wohnort. Falls Sie an einem anderen
Ort geheiratet haben, wenden Sie sich an das dortige Amt.
2. Antragsberechtigung prüfen
Antragsberechtigt sind:
• Beide Ehepartner
• Rechtliche Vertretung
• Drittpersonen mit schriftlicher Vollmacht und Ausweiskopie
• Behörden und Organisationen mit berechtigtem Interesse
3. Bestellmöglichkeiten
Online: Über das Online-Portal des Zivilstandsamts
Persönlich: Direkt am Schalter mit sofortiger Mitnahme möglich
Schriftlich: Per Brief oder E-Mail
Über Schweizer Vertretung: Bei Aufenthalt im Ausland
4. Erforderliche Angaben
• Vollständige Namen beider Ehepartner
• Datum und Ort der Trauung
• Gewünschter Urkundentyp (national/international)
• Verwendungszweck
• Anzahl der benötigten Exemplare
5. Urkundentyp wählen
Nationale Trauungsurkunde: 3-sprachig (DE/FR/IT) für Verwendung in der Schweiz
Internationale CIEC-Urkunde: 5-sprachig für internationale Verwendung
Beglaubigte Kopie: Für spezielle Anforderungen im Ausland
6. Bezahlung und Zustellung
Kosten: CHF 30.– plus Versandkosten
Zahlung: Rechnung, Kreditkarte, TWINT oder bar am Schalter
Versand: Per Post innerhalb von 10 Arbeitstagen
Abholung: Direkt am Schalter möglich
Kosten und Gebühren
Übersicht über alle anfallenden Kosten von der Heirat bis zur Urkundenbestellung
Kosten der Eheschliessung
Zivile Trauung: CHF 300-400 (variiert je nach Kanton)
Ehevorbereitungsverfahren: Meist in den Trauungskosten enthalten
Samstags-Trauung: Zusätzliche Gebühren von CHF 100-200
Externe Trauungsorte: Zusätzliche Mietkosten je nach Location
Heiratsurkunden-Kosten
Nationale Trauungsurkunde: CHF 30.–
Internationale CIEC-Urkunde: CHF 30.–
Versandkosten: CHF 1.20 bei Postversand
Express-Service: Aufpreis für sofortige Mitnahme
Beglaubigte Kopie: CHF 40.– über Schweizer Vertretungen
Zusätzliche Kosten
Dokumentenübersetzungen: Je nach Sprache CHF 50-150 pro Dokument
Apostille/Beglaubigungen: CHF 20-50 pro Dokument
Ausländische Dokumente: Variable Kosten je nach Herkunftsland
Rechtliche Beratung: CHF 200-400 bei komplexen Fällen
Namensführung nach der Heirat
In der Schweiz haben Eheleute verschiedene Möglichkeiten bezüglich der Namensführung nach der Heirat.
Die Entscheidung muss vor der Trauung getroffen und entsprechend erklärt werden.
Möglichkeiten der Namensführung
- Beibehaltung der Namen: Jeder Ehepartner behält seinen bisherigen Namen
- Gemeinsamer Familienname: Wahl des Namens eines Partners als Ehename
- Allianzname: Verbindung beider Namen mit Bindestrich (nicht im Register)
- Ausländische Partner: Zusätzliche Optionen nach dem Recht des Heimatlandes
- Namensänderung in Dokumenten: Anpassung aller offiziellen Papiere erforderlich
Besondere Situationen
Spezialfälle und wichtige Hinweise für verschiedene Lebensumstände
Heirat im Ausland
Schweizer, die im Ausland heiraten, müssen die Ehe bei der Schweizer Vertretung melden.
Wichtig: Ausländische Eheschliessungen werden in der Schweiz anerkannt,
wenn sie im Ausland gültig geschlossen wurden. Keine separate Anerkennung erforderlich.
Einbürgerung durch Heirat
Erleichterte Einbürgerung: Nach 3 Jahren Ehe und 5 Jahren Aufenthalt in der Schweiz
möglich. Bei im Ausland lebenden Schweizer-Partnern: 6 Jahre Ehe erforderlich.
Zusätzliche Sprachanforderungen (A2 schriftlich, B1 mündlich).
Kirchliche Trauung
Eine religiöse Trauung ist nur nach der zivilen Eheschliessung möglich.
Für die kirchliche Trauung wird meist eine Trauungsurkunde benötigt. Erkundigen Sie sich
rechtzeitig bei Ihrer Religionsgemeinschaft über die spezifischen Anforderungen.
Bereits geschiedene Personen
Erforderliche Dokumente: Rechtskräftiges Scheidungsurteil im Original,
gegebenenfalls mit Apostille und Übersetzung. Bei ausländischen Scheidungen kann eine
Anerkennungsentscheidung erforderlich sein.
Verwitwete Personen
Verwitwete Personen müssen die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
vorlegen. Bei ausländischen Sterbeurkunden sind oft Apostille und Übersetzung erforderlich.
Zusätzlich kann eine Bestätigung über das Ende der Ehe verlangt werden.
Umwandlung eingetragener Partnerschaften
Seit Juli 2022 können bestehende eingetragene Partnerschaften in eine Ehe umgewandelt werden.
Dies erfolgt über ein Gesuch um Aktualisierung des Zivilstandes beim
zuständigen Zivilstandsamt.
Häufig gestellte Fragen
Wo kann ich in der Schweiz heiraten?
Sie können in jedem Zivilstandsamt der Schweiz heiraten, nicht nur an Ihrem Wohnort.
Das Ehevorbereitungsverfahren muss jedoch am Wohnort von mindestens einem Partner durchgeführt werden.
Für Trauungen ausserhalb des Wohnorts benötigen Sie eine Trauungsermächtigung.
Wie lange dauert das Ehevorbereitungsverfahren?
Das Ehevorbereitungsverfahren dauert in der Regel 2-4 Wochen, abhängig von der
Vollständigkeit der eingereichten Dokumente und der Auslastung des Zivilstandsamts. Bei ausländischen
Partnern kann es aufgrund zusätzlicher Prüfungen länger dauern.
Kann ich auch samstags heiraten?
Ja, die meisten Zivilstandsämter bieten auch Samstags-Trauungen an. Diese sind jedoch
teurer (Zuschlag von CHF 100-200) und meist sehr beliebt, weshalb Sie rechtzeitig buchen sollten.
Sonn- und Feiertagstrauungen sind nur in Ausnahmefällen möglich.
Muss ich meinen Namen nach der Heirat ändern?
Nein. In der Schweiz können Sie nach der Heirat Ihren bisherigen Namen behalten.
Sie haben aber auch die Möglichkeit, den Namen Ihres Partners anzunehmen oder einen gemeinsamen
Familiennamen zu wählen. Diese Entscheidung müssen Sie vor der Trauung treffen.
Benötige ich für die kirchliche Trauung eine Heiratsurkunde?
Ja, für eine kirchliche Trauung benötigen Sie in der Regel eine Heiratsurkunde der
zivilen Eheschliessung. Die religiöse Trauung darf erst nach der zivilen Trauung
stattfinden. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Religionsgemeinschaft über die spezifischen Anforderungen.
Wie schnell erhalte ich die Heiratsurkunde?
Bei Online-Bestellung erhalten Sie die Heiratsurkunde innerhalb von 10 Arbeitstagen
per Post. Bei persönlicher Abholung am Schalter ist sie oft sofort oder am nächsten Arbeitstag
verfügbar. Manche Zivilstandsämter bieten Express-Services gegen Aufpreis an.
Können gleichgeschlechtliche Paare in der Schweiz heiraten?
Ja, seit dem 1. Juli 2022 ist die «Ehe für alle» in der Schweiz gültig.
Gleichgeschlechtliche Paare können unter denselben Voraussetzungen heiraten wie verschiedengeschlechtliche Paare.
Bestehende eingetragene Partnerschaften können in eine Ehe umgewandelt werden.
Was passiert bei einer Scheidung mit der Heiratsurkunde?
Die Heiratsurkunde bleibt auch nach einer Scheidung gültig als Nachweis, dass die Ehe
stattgefunden hat. Für den Nachweis der Scheidung benötigen Sie jedoch das Scheidungsurteil.
Nach einer Scheidung können Sie Ihren Ledignamen wieder annehmen.
Nach der Heirat: Wichtige Schritte
Diese Dinge sollten Sie nach der Eheschliessung erledigen
Sofort nach der Trauung
1. Heiratsurkunde beantragen (für weitere Schritte)
2. Familienausweis bestellen (falls gewünscht)
3. Neue Ausweise beantragen (bei Namensänderung)
4. Arbeitgeber informieren (Steuerklasse, Familienzulagen)
5. Krankenkasse benachrichtigen (Prämienverbilligung prüfen)
Erste Wochen nach der Heirat
1. Bank informieren (Konten, Kreditkarten)
2. Versicherungen anpassen (Hausrat, Haftpflicht, Leben)
3. Pensionskasse melden (Begünstigtenregelung)
4. Steuerbehörden informieren (gemeinsame Veranlagung)
5. Mietvertrag anpassen (Ehepartner eintragen)
Längerfristige Anpassungen
1. Testament erstellen/anpassen
2. Erbvertrag prüfen (falls gewünscht)
3. Vorsorgeauftrag aktualisieren
4. Patientenverfügung anpassen
5. Vollmachten erteilen (Vertretung des Partners)
6. Adressänderungen (Abos, Verträge, etc.)
Weitere wichtige Dokumente für Ehepaare
Alle relevanten Zivilstandsdokumente im Überblick
Kompletter Überblick über die Familie inklusive Ehe und Kinder. Ideal für Arbeitgeber, Versicherungen und behördliche Zwecke.
Für die Anmeldung von Kindern nach der Heirat. Wichtig für Familienplanung und behördliche Anmeldungen.
Aktueller Nachweis des Zivilstands. Besonders wichtig für Pensionskassen und Vorsorgeangelegenheiten.
Internationale Beglaubigung für Heiratsurkunden bei Verwendung im Ausland oder bei ausländischen Behörden.
Kontakt und Beratung
Wichtige Hinweise
✓ Rechtzeitig planen: Beginnen Sie das Ehevorbereitungsverfahren mindestens 6-8 Wochen vor dem gewünschten Trauungstermin.
✓ Dokumente vorbereiten: Sammeln Sie alle erforderlichen Unterlagen frühzeitig, besonders bei ausländischen Dokumenten.
✓ Mehrere Exemplare: Bestellen Sie mehrere Heiratsurkunden für verschiedene Zwecke (Banken, Versicherungen, etc.).
✓ Namensänderung: Informieren Sie alle relevanten Stellen über Ihre Namensänderung.
✓ Beratung nutzen: Zivilstandsämter beraten kostenlos bei Fragen zur Eheschliessung.
Zusammenfassung: Heiratsurkunde beantragen
Die Heiratsurkunde ist ein wichtiges Dokument nach der Eheschliessung. Die Beantragung erfolgt beim Zivilstandsamt des Trauungsortes und ist für viele weitere Schritte erforderlich.