🇨🇭 Sterbeurkunde Schweiz
Kompletter Leitfaden zu Sterbeurkunden und Todesurkunden in der Schweiz.
Erfahren Sie alles über den Todesfall-Meldeprozess, Kosten, Bearbeitungszeit und erforderliche Dokumente.
Inhaltsverzeichnis
Wichtige Informationen auf einen Blick
Die wichtigsten Fakten zu Sterbeurkunden in der Schweiz
Was ist eine Sterbeurkunde?
Verstehen Sie die Bedeutung und den Unterschied zu anderen Dokumenten
Sterbeurkunde (Todesurkunde)
Die Sterbeurkunde (auch Todesurkunde oder Todesschein genannt) ist ein
amtlicher Auszug aus dem Zivilstandsregister. Sie bestätigt offiziell den Tod einer Person
mit Ort, Datum und Zeitpunkt des Todes. Sie wird vom Zivilstandsamt des Sterbeorts
ausgestellt und ist das Gegenstück zur Geburtsurkunde.
Ärztliche Todesbescheinigung
Die ärztliche Todesbescheinigung (Totenschein) ist ein medizinisches Dokument,
das unmittelbar nach dem Tod durch einen Arzt ausgestellt wird. Sie bestätigt den eingetretenen
Tod aus medizinischer Sicht und ist Voraussetzung für die Ausstellung der Sterbeurkunde.
Wichtig: Dies sind zwei verschiedene Dokumente!
Verwendungszwecke
Erforderlich für: Erbschein-Beantragung, Bestattungsorganisation,
Versicherungsleistungen, Hinterlassenenrenten, Bankkonto-Auflösung, Immobiliengeschäfte,
Vertragsauflösungen, Abmeldungen bei Behörden und viele weitere Nachlassangelegenheiten.
Todesfall melden – Schritt-für-Schritt
Was bei einem Todesfall sofort zu unternehmen ist
1. Sofortmassnahmen bei Todesfall
Bei natürlichem Tod zu Hause:
• Hausarzt oder Rettungsdienst (Tel. 144) kontaktieren
• Arzt führt Leichenschau durch und stellt ärztliche Todesbescheinigung aus
Bei unnatürlichem Tod:
• Sofort Polizei verständigen (Tel. 117)
• Nichts am Sterbeort verändern
2. Automatische Meldungen
Bei Tod im Spital oder Pflegeheim:
Die Institution übernimmt automatisch:
• Ausstellung der ärztlichen Todesbescheinigung
• Meldung an das zuständige Zivilstandsamt
• Übermittlung aller erforderlichen Dokumente
Angehörige müssen nichts unternehmen
3. Meldung beim Zivilstandsamt
Meldefrist: Innerhalb von 2 Arbeitstagen
Zuständig: Zivilstandsamt des Sterbeorts
Wer meldet: Angehörige, Bestattungsinstitut oder Polizei
Art der Meldung: Persönlich, telefonisch oder schriftlich
Bei Verspätung: Meldung trotzdem möglich, eventuell mit Zusatzgebühren
4. Erforderliche Dokumente für Meldung
Zwingend erforderlich:
• Ärztliche Todesbescheinigung (Original)
• Identitätsdokumente der verstorbenen Person
• Familienschein oder Heimatschein
• Meldebestätigung/Wohnsitznachweis
• Identitätsnachweis der meldenden Person
5. Eintragung ins Todesregister
Nach Eingang der Meldung trägt das Zivilstandsamt den Todesfall ins
Zivilstandsregister ein. Dies ist Voraussetzung für:
• Ausstellung der Sterbeurkunde
• Eröffnung des Erbverfahrens
• Bestattungsfreigabe
• Alle weiteren rechtlichen Schritte
6. Todesfall im Ausland
Bei Tod einer Schweizerin/eines Schweizers im Ausland:
• Schweizer Botschaft/Konsulat kontaktieren
• Ausländische Todesurkunde beschaffen
• Eintragung ins Schweizer Personenstandsregister
• Rückführung organisieren (falls gewünscht)
Service ist kostenlos
Sterbeurkunde beantragen – Anleitung
So beantragen Sie eine Sterbeurkunde nach erfolgter Todesmeldung
1. Zuständiges Zivilstandsamt ermitteln
Wichtig: Die Sterbeurkunde muss beim Zivilstandsamt des
Sterbeorts beantragt werden, nicht beim Wohnort oder Heimatort
der verstorbenen Person. Bei Unklarheit hilft die Einwohnerkontrolle
der Wohngemeinde oder ein Bestattungsinstitut weiter.
2. Antragsberechtigung prüfen
Berechtigt sind:
• Überlebende Ehepartner oder eingetragene Partner
• Verwandte in auf- und absteigender Linie (Eltern, Kinder, Enkel)
• Gesetzlich Erbberechtigte
• Notariate für Nachlassverfahren
• Behörden aufgrund gesetzlicher Befugnis
• Dritte mit schriftlicher Vollmacht
3. Bestellmöglichkeiten
Online: Über das Online-Portal des Zivilstandsamts
Persönlich: Direkt am Schalter (oft sofortige Mitnahme möglich)
Telefon: Bei vielen Zivilstandsämtern möglich
Schriftlich: Per Brief oder E-Mail
Schweizer Vertretung: Bei Aufenthalt im Ausland
4. Erforderliche Angaben
• Vollständiger Name der verstorbenen Person
• Geburtsdatum der verstorbenen Person
• Todesdatum und Sterbeort
• Verwendungszweck der Urkunde
• Gewünschte Anzahl Exemplare
• Zustelladresse
• Verwandtschaftsverhältnis zur verstorbenen Person
5. Urkundentyp wählen
Nationale Todesurkunde: 4-sprachig (DE/FR/IT/RM) für Verwendung in der Schweiz
Internationale CIEC-Urkunde: 5-sprachig (zusätzlich EN/ES) für internationale Verwendung
Verfügbarkeit: Nationale Urkunden nur für Todesfälle ab 2005
Vor 2005: Nur internationale Urkunden verfügbar
6. Bezahlung und Zustellung
Kosten: CHF 30.– plus Versandkosten (CHF 1.20)
Zahlung: Rechnung, Kreditkarte, TWINT oder bar am Schalter
Versand: Per Post innert 10 Arbeitstagen
Abholung: Am Schalter des Zivilstandsamts
Express: Teilweise sofortige Mitnahme gegen Aufpreis
Wichtige Dokumentenunterschiede
Bei einem Todesfall werden verschiedene Dokumente erstellt, die oft verwechselt werden.
Jedes Dokument hat einen spezifischen Zweck und wird von verschiedenen Stellen ausgestellt.
Die verschiedenen Dokumente im Überblick
- Ärztliche Todesbescheinigung: Medizinisches Dokument vom Arzt, bestätigt den Tod
- Sterbeurkunde: Amtliches Dokument vom Zivilstandsamt, rechtlicher Todesnachweis
- Erbschein: Vom Nachlassgericht, weist Erbberechtigung nach
- Bestattungsfreigabe: Behördliche Erlaubnis für die Bestattung
- Todesmeldung: Administrative Meldung an das Zivilstandsamt
- Todesanzeige: Öffentliche Bekanntmachung in Medien
Kosten und Gebühren
Übersicht über alle anfallenden Kosten bei einem Todesfall
Sterbeurkunden-Kosten
Nationale Sterbeurkunde: CHF 30.–
Internationale CIEC-Urkunde: CHF 30.–
Versandkosten: CHF 1.20 bei Postversand
Express-Service: Aufpreis je nach Kanton
Nachbestellungen: Gleicher Preis wie Erstbestellung
Meldungs- und Beurkundungskosten
Todesmeldung: Kostenlos
Eintragung ins Todesregister: Kostenlos
Ärztliche Todesbescheinigung: Je nach Kanton CHF 50-150
Bei verspäteter Meldung: Mögliche Zusatzgebühren
Auslandsschweizer: Meldung kostenlos
Zusätzliche Kosten
Apostille/Beglaubigung: CHF 25.– pro Dokument
Übersetzungen: CHF 50-150 pro Dokument
Mehrfache Exemplare: CHF 30.– pro weiteres Exemplar
Schweizer Vertretung im Ausland: Höhere Gebühren
Bestattungskosten: Separat, je nach Gemeinde/privat
Verwendungszwecke der Sterbeurkunde
Wofür Sie die Sterbeurkunde benötigen werden
Erbschaftsangelegenheiten
Erbschein beantragen: Voraussetzung für Erbenausweis
Bankkonto auflösen: Zugriff auf Konten der verstorbenen Person
Immobiliengeschäfte: Eigentumsübertragung im Grundbuch
Depot-Auflösung: Zugriff auf Wertschriften
Nachlassverfahren: Bei Notar oder Gericht
Versicherungen und Renten
Lebensversicherung: Auszahlung der Versicherungssumme
Hinterlassenenrente: AHV/IV-Ansprüche geltend machen
Pensionskasse: Auszahlung der 2. Säule
3. Säule: Auszahlung der privaten Vorsorge
Unfallversicherung: Bei Unfallfolgen
Behördliche Abmeldungen
Einwohnerkontrolle: Abmeldung vom Wohnsitz
Steuerbehörden: Abschluss der Steuererklärung
Sozialversicherungen: Stopp der Rentenzahlungen
Krankenkasse: Vertragsauflösung
Ausländerbehörde: Bei ausländischen Staatsangehörigen