Todesurkunde Schweiz
Vollständige Anleitung zur Beantragung einer Todesurkunde – alle Schritte, Kosten und Voraussetzungen auf einen Blick
Inhaltsverzeichnis
Wichtige Informationen zur Todesurkunde
Die Todesurkunde ist ein amtliches Dokument, das den Tod einer Person bestätigt und für viele rechtliche Schritte nach einem Todesfall erforderlich ist.
Schritt-für-Schritt Anleitung
Folgen Sie dieser detaillierten Anleitung, um Ihre Todesurkunde korrekt zu beantragen
Schritt 1: Ärztliche Todesbescheinigung
Erste Priorität nach dem Todesfall:
• Arzt oder Rettungsdienst verständigen (Notruf: 144)
• Ärztliche Todesbescheinigung (Totenschein) ausstellen lassen
• Diese bestätigt medizinisch den Todeszeitpunkt und die Todesart
• Wichtig: Ohne ärztliche Todesbescheinigung keine Todesurkunde möglich. Weitere Informationen zum gesamten Todesfall-Prozess finden Sie in unserem Ratgeber.
Schritt 2: Zuständiges Zivilstandsamt identifizieren
Wichtig – nicht der Wohnort zählt:
• Zuständig ist das Zivilstandsamt des Sterbeortes
• Nicht Wohnort oder Heimatort der verstorbenen Person
• Bei Unsicherheit: Gemeinde des Sterbeortes kontaktieren
• Online-Verzeichnis aller Zivilstandsämter nutzen. Weitere Informationen zur Todesanzeige finden Sie ebenfalls in unserem Leitfaden.
Schritt 3: Todesmeldung beim Zivilstandsamt
Gesetzliche Frist beachten:
• Todesfall innerhalb von 2 Tagen melden
• Ärztliche Todesbescheinigung vorlegen
• Personalien der verstorbenen Person angeben
• Erst nach dieser Meldung kann die Todesurkunde ausgestellt werden. Parallel können Sie auch die Bestattungsbewilligung beantragen.
Schritt 4: Todesurkunde beantragen
Bestellung der Urkunde:
• Online-Formular des zuständigen Zivilstandsamts nutzen
• Persönlich am Schalter beantragen
• Berechtigung nachweisen (siehe Berechtigungsnachweis)
• Verwendungszweck angeben. Alle verfügbaren Urkunden und Auszüge finden Sie in unserer Übersicht.
Schritt 5: Bezahlung und Zustellung
Abwicklung der Bestellung:
• Gebühr: CHF 30.– plus Versandkosten
• Online: Kreditkarte oder TWINT
• Schalter: Karte oder Bargeld
• Zustellung per Post oder Abholung am Schalter
Schritt 6: Dokument erhalten und verwenden
Nach Erhalt der Todesurkunde:
• Kopien für verschiedene Verwendungszwecke erstellen
• Original für besonders wichtige Angelegenheiten aufbewahren
• Bei Verlust: Neue Urkunde beim gleichen Zivilstandsamt bestellen
• Für Ausland: Evtl. zusätzliche Beglaubigung erforderlich
Wer kann eine Todesurkunde beantragen?
Nicht jede Person kann eine Todesurkunde beantragen. Die Berechtigung ist gesetzlich geregelt und dient dem Datenschutz.
- Gesetzlich Erbberechtigte: Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister
- Notariate: Im Rahmen ihrer Beurkundungstätigkeit
- Behörden: Für gesetzliche Nachlassverfahren
- Beistände: Mit gültiger Ernennungsurkunde
- Dritte: Nur mit Vollmacht oder Interessennachweis (siehe Unterschrift beglaubigen)
- Bestattungsunternehmen: Für Organisation der Bestattung
Kosten, Dauer und Varianten
Übersicht über alle Kosten, Bearbeitungszeiten und verfügbare Dokumentenarten
Nationale Todesurkunde
4-sprachig (deutsch, französisch, italienisch, rätoromanisch)
• Kosten: CHF 30.– + Versandkosten
• Bearbeitungszeit: 2-5 Arbeitstage
• Verwendung: Schweizer Behörden und Institutionen
• Format: A4, amtliches Wasserzeichen. Vergleichen Sie auch die Kosten für andere Sterbeurkunden.
Internationaler Auszug (CIEC)
5-sprachig (+ englisch, spanisch)
• Kosten: CHF 30.– + Versandkosten
• Bearbeitungszeit: 2-5 Arbeitstage
• Verwendung: Internationale Behörden
• Für Todesfälle vor 06.12.2004 nur diese Variante verfügbar. Weitere Informationen zur Apostille und Legalisierung.
Express-Service
Sofortige Ausstellung am Schalter
• Kosten: CHF 45.– (CHF 30.– + 50% Zuschlag)
• Bearbeitungszeit: Sofort (während Wartezeit)
• Verfügbarkeit: Nicht alle Zivilstandsämter
• Nur bei persönlicher Vorsprache möglich
Wofür benötigen Sie die Todesurkunde?
Die Todesurkunde ist für verschiedene rechtliche und administrative Schritte nach einem Todesfall erforderlich
Erbschaftsangelegenheiten
Unverzichtbar für Erbgang: Beantragung von Erbschein, Zugang zu Bankkonten und Depots, Übertragung von Immobilien, Nachlassverzeichnis erstellen. Weitere Informationen zu Bürgerrecht und Erbschaftsfragen.
Versicherungsleistungen
Geltendmachung von Ansprüchen: Lebensversicherung, Hinterlassenenrenten, Abfindungen aus obligatorischer Vorsorge, private Vorsorgeguthaben
Bestattung
Gesetzliche Voraussetzung: Organisation der Bestattung, Freigabe des Leichnams, Bestattungsbewilligung, Grabplatz reservieren. Bei Kremation ist zusätzlich ein Kremationsauftrag erforderlich.
Vertragsauflösungen
Beendigung laufender Verträge: Mietverträge, Abonnements, Mitgliedschaften, Versicherungen, Telefon- und Internetverträge
Behördliche Abmeldungen
Administrative Schritte: Einwohnermeldeamt, Steuerbehörden, Sozialversicherungen, Krankenkassen, AHV/IV-Stellen
Internationale Verwendung
Ausländische Behörden: Konsulate und Botschaften, ausländische Nachlassverfahren, internationale Bankgeschäfte (evtl. zusätzliche Beglaubigung erforderlich)
Häufig gestellte Fragen zur Todesurkunde
Was ist der Unterschied zwischen ärztlicher Todesbescheinigung und Todesurkunde?
Die ärztliche Todesbescheinigung (Totenschein) wird unmittelbar nach dem Tod vom Arzt ausgestellt und bestätigt medizinisch den Todeszeitpunkt und die Todesursache. Die Todesurkunde ist ein amtliches Dokument des Zivilstandsamts, das zivilrechtlich den Tod bestätigt und für rechtliche Schritte benötigt wird. Weitere Informationen zum gesamten Todesfall-Prozess finden Sie in unserem Ratgeber.
Kann ich eine Todesurkunde auch Jahre später noch bestellen?
Ja, Todesurkunden können jederzeit beim zuständigen Zivilstandsamt nachbestellt werden, da der Todesfall dauerhaft im Zivilstandsregister eingetragen ist. Die Kosten betragen weiterhin CHF 30.– plus Versandkosten. Dies gilt auch für andere Urkunden und Auszüge.
Welches Zivilstandsamt ist zuständig?
Zuständig ist immer das Zivilstandsamt des Sterbeortes, nicht des Wohnortes oder Heimatortes der verstorbenen Person. Bei Unsicherheit kontaktieren Sie die Gemeinde, in der der Todesfall eingetreten ist. Finden Sie das zuständige Amt in unserem Verzeichnis der Berner, Aargauer oder St. Galler Zivilstandsämter.
Kann ich als Freund oder Bekannter eine Todesurkunde beantragen?
Nein, grundsätzlich können nur gesetzlich Erbberechtigte, Notariate und Behörden Todesurkunden beantragen. Als Dritter benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht der Berechtigten oder einen nachweisbaren rechtlichen Grund. Informationen zur Unterschrift beglaubigen finden Sie in unserem Beglaubigungsbereich.
Wie viele Todesurkunden sollte ich bestellen?
Das hängt vom Verwendungszweck ab. Für die meisten Zwecke genügen Kopien des Originals. Bestellen Sie 2-3 Originale für besonders wichtige Angelegenheiten wie Banken, Versicherungen und Behörden. Weitere können jederzeit nachbestellt werden.
Benötige ich für das Ausland eine spezielle Todesurkunde?
Für die Verwendung im Ausland bestellen Sie den internationalen Auszug aus dem Todesregister (CIEC). Je nach Zielland kann zusätzlich eine Beglaubigung durch das Beglaubigungsbüro (Passamt) oder weitere Instanzen erforderlich sein.
Was tue ich, wenn die Todesurkunde Fehler enthält?
Kontaktieren Sie umgehend das ausstellende Zivilstandsamt. Fehler in den Personalien können korrigiert werden, wenn entsprechende Nachweise vorliegen. In schwerwiegenden Fällen ist eine Berichtigung im Zivilstandsregister erforderlich.
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